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   VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12.NW   

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https://dejure.org/2012,33546
VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12.NW (https://dejure.org/2012,33546)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.09.2012 - 4 L 838/12.NW (https://dejure.org/2012,33546)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. September 2012 - 4 L 838/12.NW (https://dejure.org/2012,33546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 Abs 1 Nr 2 GastG, § 5 GastG, § 80 Abs 2 VwGO, § 80 Abs 3 VwGO, § 37 Abs 1 VwVfG
    Gaststättenrecht; Vollstreckung; Fortwirkung einer bestandskräftigen Verbotsverfügung; Vorschubleisten des Alkoholkonsums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweitung einer auf die Untersagung einer Party an einem bestimmten Termin "und darüber hinaus" gerichteten bestandskräftigen Verfügung seitens der Gaststättenbehörde auf eine zukünftige Veranstaltung des Gastwirts; Verhinderung von nicht kostendeckenden Preisen seitens ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung einer "1-Euro-Party" umfasst kein Verbot einer "Doppeldecker-Party"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 07.04.2003 - 1 BvR 2129/02

    Effektiver Rechtsschutz im Verfahren nach der Handwerksordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, GewArch 2003, 243; NJW 1986, 1483; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 123 Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 147).

    Wie bereits ausgeführt, kann es dem Betroffenen in den Fällen, in denen die Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen - hier dem Geltungsumfang der Verfügung vom 29. Oktober 2008 - abhängt, nicht zuzumuten sein, diese Klärung "auf der Anklagebank" erleben zu müssen (vgl. BVerfG, GewArch 2003, 243; BVerwGE 39, 247).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2012 - 8 ME 49/12

    Unzumutbarkeit zum Abwarten des Verwaltungsaktes oder des Verwaltungshandelns als

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, GewArch 2003, 243; NJW 1986, 1483; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 123 Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 147).

    Dies ist anzunehmen, um der Schaffung vollendeter, später nicht mehr rückgängig zu machender Tatsachen zuvorzukommen, und wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3691; BVerwGE 77, 207; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705).

  • BVerwG, 30.11.2011 - 6 C 20.10

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Feststellungsinteresse; Prozessfähigkeit;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Zwischen den Beteiligten muss ein Meinungsstreit bestehen, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite abverlangen zu können (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ 2012, 162).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Dies ist anzunehmen, um der Schaffung vollendeter, später nicht mehr rückgängig zu machender Tatsachen zuvorzukommen, und wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3691; BVerwGE 77, 207; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Dies ist anzunehmen, um der Schaffung vollendeter, später nicht mehr rückgängig zu machender Tatsachen zuvorzukommen, und wenn anders dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3691; BVerwGE 77, 207; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Nach inzwischen allgemeiner Auffassung kann zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung in Gestalt einer vorläufigen Feststellung des in der Hauptsache sachlich Begehrten geboten sein (sog. Feststellungsanordnung; s. z.B. BVerfG, GewArch 2003, 243; NJW 1986, 1483; OVG Niedersachsen, DVBl 2012, 705; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 123 Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 147).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Wie bereits ausgeführt, kann es dem Betroffenen in den Fällen, in denen die Ahndung im Ordnungswidrigkeitenverfahren von der Klärung verwaltungsrechtlicher Zweifelsfragen - hier dem Geltungsumfang der Verfügung vom 29. Oktober 2008 - abhängt, nicht zuzumuten sein, diese Klärung "auf der Anklagebank" erleben zu müssen (vgl. BVerfG, GewArch 2003, 243; BVerwGE 39, 247).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 C 9.06

    Lizenz; Beförderungslizenz; Exklusivlizenz; Briefsendung; Briefbeförderung;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Auf die subjektiven Vorstellungen der Antragsgegnerin kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BVerwG, NVwZ 2007, 1324).
  • VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 € in Diskotheken

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Mit Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 4 L 1225/08.NW - (juris) lehnte die beschließende Kammer den Eilantrag u.a. mit der Begründung ab, die in dem Bescheid vom 29. Oktober 2008 angeordnete Auflage, die auf § 5 GastG gestützt werden könne, sei offensichtlich rechtmäßig.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2011 - 8 A 10394/11

    Einwendungen gegen eine Beseitigungsverfügung - zum Merkmal der dienenden

    Auszug aus VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12
    Allerdings geht es hier nicht um die Geltendmachung von nachträglichen Einwendungen im Vollstreckungsverfahren gegen einen bestandskräftigen Verwaltungsakt, die im Wege eines Antrags nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO erhoben werden können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2012, 15).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2010 - 13 A 929/10

    Zulässigkeit der Bezeichnung eines Erzeugnisses als "Wickie Chicken Nuggets, aus

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