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   VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20.NW   

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VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20.NW (https://dejure.org/2020,14339)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.05.2020 - 3 K 353/20.NW (https://dejure.org/2020,14339)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 3 K 353/20.NW (https://dejure.org/2020,14339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer straßenverkehrsrechtlichen Parkerleichterung für einen schwerbehinderter Menschen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Freiburg, 04.03.2020 - 4 K 1539/19

    Parkerleichterung nach der StVO wegen einer Schwerbehinderung; atypischer

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).

    Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörden insoweit weder von den positiven noch von den negativen, das heißt unterbliebenen, Feststellungen solcher Merkmale durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen (Sozial-)Behörden abweichen dürfen (vgl. zum Ganzen OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2013 - 4 K 4243/12.F).

    Ob sonstigen Stellungnahmen der (Sozial-)Behörden, die diese außerhalb der Feststellungen in einem Schwerbehindertenausweis abgeben, demgegenüber Bindungswirkung zukommt (insoweit verneinend: OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, a.a.O.), muss hier nicht entschieden werden.

    Da Krankheiten äußerst vielfältig und unterschiedlich auftreten können, ist es möglich, dass eine bestimmte Art der Behinderung nicht den vorstehenden Vorgaben entspricht, mit den dort geregelten Fällen aber vergleichbar ist (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 4.3.2020, a.a.O.).

    Insoweit ist Maßstab nicht allein der Grad der Behinderung insgesamt, sondern vielmehr das Ausmaß solcher Beeinträchtigungen, denen gerade durch Parkerleichterungen Rechnung getragen werden kann (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 4.3.2020, a.a.O.; VG Karlsruhe, a.a.O.).

    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen (vgl. OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Düsseldorf, a.a.O.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verwaltungsvorschrift eine Ausnahmegenehmigung allgemein nur in besonders dringenden Fällen für gerechtfertigt hält und an den Nachweis solcher Dringlichkeit strenge Anforderungen stellt (VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO, Rn. 1) (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 4.3.2020, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13

    Straßenverkehrsbehörde; Behinderter; Bindungswirkung von Feststellungen im

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).

    Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörden insoweit weder von den positiven noch von den negativen, das heißt unterbliebenen, Feststellungen solcher Merkmale durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen (Sozial-)Behörden abweichen dürfen (vgl. zum Ganzen OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2013 - 4 K 4243/12.F).

    Ob sonstigen Stellungnahmen der (Sozial-)Behörden, die diese außerhalb der Feststellungen in einem Schwerbehindertenausweis abgeben, demgegenüber Bindungswirkung zukommt (insoweit verneinend: OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, a.a.O.), muss hier nicht entschieden werden.

    Dazu gehört die Feststellung, ob sonstige besondere Umstände vorliegen, die bei einem wertenden Vergleich mit den in der Verwaltungsvorschrift angeführten Fallgruppen eine vergleichbare Entscheidung rechtfertigen (vgl. OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Düsseldorf, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2011 - 8 A 2247/10

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Gewährung einer Parkerleichterung für

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).
  • VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 6 K 2818/16

    Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).
  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2013 - 4 K 4243/12

    Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörden insoweit weder von den positiven noch von den negativen, das heißt unterbliebenen, Feststellungen solcher Merkmale durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen (Sozial-)Behörden abweichen dürfen (vgl. zum Ganzen OVG NRW, a.a.O.; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020, a.a.O. und vom 24.2.2015, a.a.O.; VG Frankfurt, Urteil vom 5.6.2013 - 4 K 4243/12.F).
  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 6 K 3031/10

    Zur fehlerhaften Ablehnung einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2020 - 3 K 353/20
    Dennoch ist die Beklagte in Ansehung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet, denjenigen schwerbehinderten Menschen Parkerleichterungen zu gewähren, die dort als Anspruchsberechtigte aufgeführt sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 23.8.2011 - 8 A 2247/10; VG Freiburg, Urteile vom 4.3.2020 - 4 K 1539/19 - und vom 24.2.2015 - 4 K 2673/13; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.3.2018 - 6 K 2818/16; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.3.2011 - 6 K 3031/10).
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