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   VG Regensburg, 03.06.2022 - RO 5 K 21.1869   

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https://dejure.org/2022,13610
VG Regensburg, 03.06.2022 - RO 5 K 21.1869 (https://dejure.org/2022,13610)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03.06.2022 - RO 5 K 21.1869 (https://dejure.org/2022,13610)
VG Regensburg, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - RO 5 K 21.1869 (https://dejure.org/2022,13610)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 40 Abs. 1 S. 1; GVG § 23a Abs. 2 Nr. 1; FamFG § 271; BtBG § 4 Abs. 2 S. 2
    Unzulässige Klage auf Vermittlung von anderen Hilfe nach dem Betreuungsbehördengesetz

  • rewis.io

    Zur Durchsetzung der der Betreuungsbehörde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BtBG obliegenden Beratungspflicht vor den Verwaltungsgerichten und zum Umfang dieser Pflicht.

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchsetzung der der Betreuungsbehörde obliegenden Beratungspflicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.03.2022 - 5 C 21.3025

    Erfolglose Prozesskostenhilfebeschwerde: Beratung nach dem

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2022 - RO 5 K 21.1869
    Eine Beschwerde gegen den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18.3.2022 (5 C 21.3025) zurückgewiesen.

    In diesem Sinne hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren zum Prozesskostenhilfeantrag des Klägers im Beschluss vom 18.3.2022 (5 C 21.3025) ausgeführt, der Kläger verkenne, dass die von ihm beantragten Hilfen nicht von der Betreuungsbehörde selbst bewilligt oder geleistet würden.

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen

    Auszug aus VG Regensburg, 03.06.2022 - RO 5 K 21.1869
    Insbesondere handelt es sich beim Computerfax nicht um ein elektronisches Dokument im Sinne des § 55a VwGO, das nur nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 des § 55a VwGO eingereicht werden kann (so statt vieler: SchochKoVwGO/Ulrich, 41. EL Juli 2021, VwGO § 55a Rn. 33; Hoppe in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 55a Rn. 5; vgl. auch BVerwG, U.v. 25.1.2021 - 9 C 8.19 - juris Rn. 34, 55).
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