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VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 61 Abs. 2, § 74 Abs. 1; AufenthG § 4 Abs. 3 S. 1
Keine Beschäftigungserlaubnis zu Ausbildungszwecken während eines Asylverfahrens - rewis.io
Keine Beschäftigungserlaubnis zu Ausbildungszwecken während eines Asylverfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen …
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144
Das Verwaltungsgericht München weise in seinem Beschluss vom 9. August 2017 (Az. M 9 E 17.3293) ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Fernziele wie die Verhinderung einer (weiteren) Verfestigung des Aufenthalts nach § 60a Abs. 2 Satz 4. - VG München, 21.01.2016 - M 10 K 15.5366
Keine Beschäftigungserlaubnis für Asylsuchenden aus dem Senegal
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144
Demgegenüber entspricht es migrationspolitischen öffentlichen Belangen, die Verfestigung des Aufenthalts bei Asylbewerbern zu verhindern, solange ihr endgültiges Bleiberecht nicht feststeht (vgl. VG München, U.v. 21.1.2016 - M 10 K 15.5366 - beck-online). - VG Würzburg, 20.02.2018 - W 1 K 17.101
Ablehnung der Feststellung des Personenstandes eines abgelehnten Asylbewerbers
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144
Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (…VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101;… Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12). - VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75
Kein Anspruch auf weitere Beihilfe
Auszug aus VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144
Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101;… Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12).