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   VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17   

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https://dejure.org/2019,14830
VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17 (https://dejure.org/2019,14830)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.02.2019 - 12 A 174/17 (https://dejure.org/2019,14830)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 12 A 174/17 (https://dejure.org/2019,14830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 12 Abs 2 BBesG, § 63 Abs 3 S 1 BBesG, § 11a Abs 1 SVG, § 63 Abs 2 Nr 2 Alt 2 BBesG
    Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.01.2012 - 6 N 82.10

    Bundesbeamter; Anwärtersonderzuschlag; Rückforderung; Laufbahnzugehörigkeit;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Dementsprechend ist auch für die Frage, ob die Voraussetzungen für sein Behaltendürfen im Sinne des § 63 Abs. 2 BBesG vorliegen, bereichsspezifisch zu beantworten; anderenfalls würde er seinen Zweck verfehlen, die Begünstigung wäre illegitim (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2012 - OVG 6 N 82.10 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Mit der Abführung der Lohnsteuer wird der Beamte durch die "öffentliche Kasse" von einer eigenen Steuerschuld befreit und ist in diesem Umfange bereichert (BVerwG, Urteil vom 08.10.1998 - 2 C 21/97 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 C 30.90

    Beamtenanwärter - Anwärtersonderzuschläge

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Eine auf einer Willensentscheidung beruhende Entlassung auf eigenen Antrag hat grundsätzlich der Beamte zu vertreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.01.1992 - 2 C 30/90 - juris Rn. 17 mit weit. Nachw.).
  • VGH Bayern, 14.02.2011 - 14 B 10.567

    Rückforderung von Besoldungsbezügen.

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Das Tatbestandsmerkmal "zu viel gezahlt" entspricht hier funktional dem des "ohne rechtlichen Grund" im Sinne des § 812 Abs. 1 BGB (BayVGH, Beschluss vom 14.02.2011 - 14 B 10.567 - juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 22.03.1995 - 1 UE 1955/93

    Zur Ermächtigungsgrundlage für die Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) ist danach gemäß §§ 820 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 4 BGB ausgeschlossen (vgl. HessVGH, Urteil vom 22.03.1995 - 1 UE 1955/93 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 06.04.1965 - II C 102.62

    Zahlung der geleisteten Nachzahlungen und Überzahlung von Kinderzuschlägen -

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Zwar können Beträge gegeneinander verrechnet werden, wenn für denselben Zeitraum ein Nachzahlungsbetrag zu Gunsten des Besoldungsempfängers einem Rückforderungsbetrag zu Gunsten des Dienstherrn gegenüber steht und diese Beträge "in der Weise den einheitlichen Dienstbezug bilden, dass es entscheidend auf die Auszahlung des richtigen Gesamtbetrages ankommt und Fehler bei der Berechnung der bezeichneten einzelnen Posten jedenfalls in einem Falle der vorliegenden Art ohne weiteres miteinander ausgeglichen werden können" (BVerwG, Urteil vom 06.04.1965 - II C 102.62 - BeckRS 1965, 3131615461).
  • VG Kassel, 14.08.2018 - 1 K 814/18

    Überzahlung von Anwärterbezügen bei Entlassung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Die Besoldung eines Beamten wird immer dann ohne rechtlichen Grund und damit zu viel im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG gezahlt, wenn auf die Besoldung kein Anspruch besteht (VG Kassel, Urteil vom 14.08.2018 - 1 K 814/18.KS - juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.1988 - 1 B 1134/88

    Nichtberücksichtigung der Fliegerzulage bei Ausgleichsbezügen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.02.2019 - 12 A 174/17
    Zum anderen werden Versorgungsbezüge, zu denen auch die Ausgleichsbezüge im Sinne des § 11a SVG gehören, - anders als Dienstbezüge - durch Verwaltungsakt festgesetzt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.11.1988 - 1 B 1134/88 - juris Rn. 7 mit weit. Nachw.).
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