Rechtsprechung
   VG Schleswig, 17.05.2018 - 7 B 68/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,13300
VG Schleswig, 17.05.2018 - 7 B 68/18 (https://dejure.org/2018,13300)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.05.2018 - 7 B 68/18 (https://dejure.org/2018,13300)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 7 B 68/18 (https://dejure.org/2018,13300)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,13300) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 30.07.1991 - 4 M 116/91
    Auszug aus VG Schleswig, 17.05.2018 - 7 B 68/18
    Würde danach der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung im Regelfall auch voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.07.1991 - 4 M 116/91 in SchlHAnz 1991, 221 f.).
  • VG Braunschweig, 03.06.2020 - 1 B 59/20

    Abschluss, berufsqualifizierend; Abschlussprüfung; Ausbildungsdauer; Elternzeit;

    Würde danach der Erlass einer Regelungsanordnung die Hauptsache vorwegnehmen, setzt der ausnahmsweise Erlass der einstweiligen Anordnung regelmäßig voraus, dass eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens in der Hauptsache besteht (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.5.2018 - 7 B 68/18 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 12.11.2019 - 2 E 5101/19

    Zur vorzeitigen Zulassung zu einer beruflichen Abschlussprüfung

    Bei der Entscheidung, unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Zulassung gerechtfertigt ist, darf die Antragsgegnerin beachten, dass diese einen Ausnahmefall darstellt und dass die Vorschrift damit eng auszulegen ist (VG Schleswig, Beschl. v. 17.5.2018, 7 B 68/18, juris Rn. 27 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht