Rechtsprechung
VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
- OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2022 - 4 MB 14/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Niedersachsen, 23.12.2019 - 13 ME 353/19
Anzeigepflicht; Freiheitsbeschränkung; Meldeauflage; Verhältnismäßigkeit, …
Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Über die Verfügung zur Wohnsitznahme wird die Erreichbarkeit des Ausländers und die Einwirkungsmöglichkeit der Ausländerbehörde sichergestellt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn.4 unter Bezugnahme auf BT-Drs. 15/420, S. 88 zu § 46).Damit weist sie keinen freiheitsbeschränkenden Charakter auf, der von § 46 Abs. 1 AufenthG nicht gedeckt wäre (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation: OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N.) Zur Anordnung derartiger, über die ohnehin bestehende gesetzliche Anzeigepflicht des § 50 Abs. 4 AufenthG hinausgehender Verpflichtungen ist die Ausländerbehörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch § 46 Abs. 1 AufenthG befugt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.12.2019 - 13 ME 353/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Untersagungsverfügung bzgl. des Auftretens eines Ruhestandsrichters als …
Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220). - OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12
Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft
Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Eine entsprechende Anordnung muss einen sinnvollen Bezug zu diesem zulässigen Verfahrenszweck aufweisen und darf nicht in Schikane mit strafähnlichem Charakter ausarten, auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen oder den Betreffenden im Einzelfall unverhältnismäßig treffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn.6). - OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 02.03.2016 - 1 B 1375/15 -, juris Rn. 9; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, SchlHA 1991, 220). - VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 50/22
Aufenthaltsrecht: Eilrechtsschutz einer georgischen Staatsangehörigen gegen die …
Auszug aus VG Schleswig, 18.03.2022 - 11 B 53/22
Dem hiergegen eingelegten Widerspruch kam gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung zu und auch das auf den Widerspruchsbescheid vom 07.03.2022 eingeleitete vorläufige Rechtsschutzverfahren blieb erfolglos (vgl. 11 B 50/22).