Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40836
VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19 (https://dejure.org/2020,40836)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.11.2020 - 17 A 4/19 (https://dejure.org/2020,40836)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. November 2020 - 17 A 4/19 (https://dejure.org/2020,40836)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40836) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die den Ausspruch der Höchstmaßnahme notwendig macht, ist anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischen Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (ständige Rechtsprechung des BVerwG, s. etwa Urteil vom 26.09.2001 - 1 D 32/00 - juris Rn. 28 mit weit. Nachw.).

    Dabei ist auch in Rechnung zu stellen, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme auf der schuldhaften Pflichtverletzung während der aktiven Dienstzeit beruht und dem Ruhestandsbeamten als für alle öffentlich-rechtlichen und privaten Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge derartiger betrügerischer Pflichtverletzungen zuzurechnen ist (BVerwG, Urteil vom 26.09.2001, a.a.O., Rn. 43).

    Es handelt sich dabei in erster Linie um eine Folge des in rentenrechtlichen Bestimmungen geregelten gesetzlichen Umfangs der Nachversicherung, die nur mittelbar auf die Ahndung mit der disziplinaren Höchstmaßnahme zurückzuführen ist (BVerwG, Urteil vom 26.09.2001, a.a.O.).

    Die Disziplinarmaßnahme bliebe davon unberührt (BVerwG, Urteil vom 26.09.2001, a.a.O., Rn. 44).

  • BVerwG, 27.10.2008 - 2 B 48.08

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen einer Nichtberücksichtigung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei dem Beklagten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) vorlag, die dem erkennenden Gericht Anlass zu der Überlegung geben könnte, ob hier von der schärfsten Disziplinarmaßnahme abzusehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 B 48/08 - juris Rn. 8).

    Für die Annahme einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit sind schwerwiegende Gesichtspunkte heranzuziehen wie etwa Psychopathien, Neurosen, Triebstörungen, leichtere Formen des Schwachsinns, altersbedingte Persönlichkeitsveränderungen, Affektzustände sowie Folgeerscheinungen einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (BVerwG, Beschluss vom 27.10.2008, a.a.O., Rn. 7).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Das Kriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 29.10.2013 - 1 D 1/12 - juris Rn. 39 f. und vom 25.07.2013 - 2 C 63/11 - juris Rn. 19 f.).

    Dabei können die vom Disziplinarsenat des Bundesverwaltungsgerichts für bestimmte Fallgruppen herausgearbeiteten Regeleinstufungen von Bedeutung sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.10.2013, a.a.O., Rn. 40).

  • BVerwG, 10.09.2010 - 2 B 97.09

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Abweichung von der

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Im Fall von innerdienstlichen Betrugshandlungen kann bei einem Gesamtschaden von über 5.000,- Euro die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts schon dann geboten sein, wenn keine besonderen Erschwerungsgründe hinzutreten (BVerwG, Beschluss vom 10.09.2010 - 2 B 97/09 - juris Rn. 8; Hummel/Baunack, in: Hummel/Köhler/Mayer/Baunack, a.a.O., § 13 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Ist die Weiterverwendung eines Beamten wegen eines von ihm begangenen schweren Dienstvergehens nicht mehr denkbar, muss er durch eine Disziplinarmaßnahme aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dies zu bejahen, wenn das Fehlverhalten strafrechtlich mit einer Strafandrohung von mindestens zwei Jahren belegt ist (BVerwG, Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 12/19 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Ihre disziplinarrechtliche Relevanz im Sinne von § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG folgt jedoch aus dem erheblichen Ansehensschaden, den der Beklagte durch sein Fehlverhalten herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.07.2011 - 2 C 16/10 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    An die Wertungen des klagenden Dienstherrn sind sie nicht gebunden (BVerwG, Urteil vom 27.01.2011 - 2 A 5/09 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Das Kriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 29.10.2013 - 1 D 1/12 - juris Rn. 39 f. und vom 25.07.2013 - 2 C 63/11 - juris Rn. 19 f.).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Auszug aus VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19
    Eine Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen des Amtsgerichts XXXXX ergibt sich aufgrund der Rechtsfolgenbeschränkung bereits aus dem erstinstanzlichen Urteil (VGH München, Urteil vom 11.05.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • VG Trier, 23.06.2015 - 3 K 2202/14

    Entfernung aus dem Polizeidienst

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht