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   VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18   

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https://dejure.org/2018,37545
VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18 (https://dejure.org/2018,37545)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2018 - 8 B 74/18 (https://dejure.org/2018,37545)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2018 - 8 B 74/18 (https://dejure.org/2018,37545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 123 VwGO, § 59 BauO SH
    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Bebauung eines Grundstücks mit einem Mehrfamilienhaus; Antrag eines Nachbarn auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein freigestelltes Bauvorhaben; Genehmigungsfreistellungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12

    Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Bei den Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksfläche handelt es sich um solche, die nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens eines Bebauungsplan-Satzungsgebers Drittschutz vermitteln können (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, Rn. 3, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 B 88/16 -, Rn. 29, juris).

    Eine Überschreitung des Rahmens der Umgebungsbebauung ist daher - auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung - zulässig, wenn das Vorhaben sonst keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen auslöst (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, Rn. 19, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 32, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2006 - 1 MB 13/06
    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 (LBO) ist - mangels Vorliegens einer Baugenehmigung - vorläufiger Rechtsschutz (außerhalb des Regelungsbereichs einer Befreiung) nicht gemäß § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO, sondern im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zu erlangen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Juli 2006 - 1 MB 13/06 -, Rn. 14, juris).

    Bei einem Bauvorhaben, das - wie vorliegend - im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 LBO genehmigt wird, stellt ein Befreiungsbescheid die einzige behördliche Zulassungsentscheidung dar, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 M 52/97 -, Rn. 50, juris; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 1 MB 13/06 -, Rn. 7, juris; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 8 S 638/05 -, Rn. 2, juris).

  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Eine Überschreitung des Rahmens der Umgebungsbebauung ist daher - auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung - zulässig, wenn das Vorhaben sonst keine bodenrechtlich beachtlichen Spannungen auslöst (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 -, Rn. 19, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 32, juris).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Ein darüber hinausgehender, von einer realen Beeinträchtigung unabhängiger Anspruch des Nachbarn auf Einhaltung der Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung kann dagegen dem Bundesrecht nicht entnommen werden (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, Rn. 4, juris).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Bei den Kriterien des Maßes der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubaren Grundstücksfläche handelt es sich um solche, die nur bei Feststellung eines entsprechenden ausdrücklichen planerischen Willens eines Bebauungsplan-Satzungsgebers Drittschutz vermitteln können (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 -, Rn. 3, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 MB 38/12 -, Rn. 12, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Oktober 2016 - 2 B 88/16 -, Rn. 29, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2006 - 8 S 638/05

    Sofortvollzug einer Entscheidung nach BauO BW § 51 Abs 5; gegenseitiger

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Bei einem Bauvorhaben, das - wie vorliegend - im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 LBO genehmigt wird, stellt ein Befreiungsbescheid die einzige behördliche Zulassungsentscheidung dar, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 M 52/97 -, Rn. 50, juris; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 1 MB 13/06 -, Rn. 7, juris; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 8 S 638/05 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.09.2017 - 1 MB 15/17

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Baugenehmigungsbehörde

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Der Nachbarschutz vermittelt keinen Anspruch auf Durchführung eines Genehmigungsverfahrens (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. September 2017 - 1 MB 15/17 -, Rn. 12, juris; vgl. VG Bayreuth, Beschluss vom 15. November 2001 - B 2 E 01.831 -, Rn. 36, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.2008 - 1 LA 53/08

    Bauaufsichtliches Einschreiten; hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Eine sogenannte "Ermessensreduzierung auf Null", bei der sich dieses Ermessen dahingehend verdichtet, dass sich nur ein Einschreiten als rechtmäßige Entscheidung erweist, liegt erst dann vor, wenn geschützte Nachbarrechte in besonders gravierender Weise beeinträchtigt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. September 2008 - 1 LA 53/08 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.1997 - 1 M 52/97

    Nachbarschutz; Baugenehmigung; Befreiung; Nachbarwiderspruch; Wohnbauvorhaben

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Bei einem Bauvorhaben, das - wie vorliegend - im sog. Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 68 Abs. 1 LBO genehmigt wird, stellt ein Befreiungsbescheid die einzige behördliche Zulassungsentscheidung dar, die mit Widerspruch und Anfechtungsklage angegriffen werden kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 M 52/97 -, Rn. 50, juris; Beschluss vom 20. Juli 2006 - 1 MB 13/06 -, Rn. 7, juris; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 8 S 638/05 -, Rn. 2, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2013 - 1 MB 4/13

    Nachbarrechtliche Auswirkungen des Fehlens Stellplatzzahl in einer

    Auszug aus VG Schleswig, 27.09.2018 - 8 B 74/18
    Drittschützender Charakter kommt nur solchen bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu, die die Ausbreitung eines Brandes auf ein Nachbargebäude verhindern sollen; dies gilt insbesondere für Vorschriften über äußere Brandwände und über Abstände (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 1 MB 4/13 -, Rn. 18, juris).
  • VG Schleswig, 25.10.2016 - 2 B 88/16

    Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Alten- und

  • VG Bayreuth, 15.11.2001 - B 2 E 01.831
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