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   VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23   

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VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23 (https://dejure.org/2023,38260)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13.12.2023 - 1 K 2899/23 (https://dejure.org/2023,38260)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 1 K 2899/23 (https://dejure.org/2023,38260)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260

    Bekanntgabe der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Maßgeblich für die Feststellung des Bekanntgabewillens sind stets die Umstände des Einzelfalls; er kann durch ein konkludentes Verhalten der Behörde zum Ausdruck gebracht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 9 S 1128/16 -, juris, Rn. 76; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260 -, juris, Rn. 9).

    Im Hinblick auf die statusrechtliche Funktion des Aufenthaltstitels sind aus Gründen der Rechtsklarheit gerade im Ausländerrecht an die konkludente Bekanntgabe jedoch keine zu geringen Anforderungen zu stellen (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260 -, juris, Rn. 9).

    Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs komme erst durch den Abholschein gezielt zum Ausdruck, dass der beantragte Aufenthaltstitel erteilt worden sei und lediglich der elektronische Aufenthaltstitel als dessen "Verkörperung" abgeholt werden müsse (Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260 -, juris, Rn. 9).

    Dies gelte insbesondere, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen erkennbar (noch) nicht vorlägen oder mögliche Versagungsgründe im Raum stünden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16

    Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde oder auch einen Dritten als Boten vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 9 S 1128/16 -, juris, Rn. 77; BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129.96 -, juris, Rn. 6).

    Maßgeblich für die Feststellung des Bekanntgabewillens sind stets die Umstände des Einzelfalls; er kann durch ein konkludentes Verhalten der Behörde zum Ausdruck gebracht werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 9 S 1128/16 -, juris, Rn. 76; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2021 - 10 ZB 21.2260 -, juris, Rn. 9).

  • VGH Hessen, 16.12.2020 - 9 B 2282/20

    Bekanntgabe der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei einer persönlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Aufgrund der Bekanntgabe der Aufenthaltserlaubnis (jedenfalls) mit dem Schreiben vom 16.06.2022 kommt es auf die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof vertretene Auffassung, eine Aufenthaltserlaubnis werde bereits zu dem Zeitpunkt konkludent erteilt und bekannt gegeben, in dem der Ausländer bei der Behörde vorspricht und seine Daten zur Erstellung der Aufenthaltserlaubnis abgibt, also Passbild, Unterschrift und Fingerabdrücke (so insbes. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 9 B 2282/20 -, juris, Rn. 10; so auch Hofmann, in: Hofmann, NK-AuslR, 3. Aufl. 2023, AufenthG § 77 Rn. 6 (Praxishinweis)), im Ergebnis nicht mehr an.

    Ein Formerfordernis, bei dessen Missachtung der Verwaltungsakt unwirksam wäre, ergibt sich daraus nicht und ist strikt zu unterscheiden von der praktischen oder vom Gesetz vorgesehenen Notwendigkeit, einen erlassenen Verwaltungsakt auch zu verkörpern, um dadurch in die Lage versetzt zu werden, seinen ausweisrechtlichen Pflichten gemäß §§ 48 f. AufenthG zu genügen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 9 B 2282/20 -, juris, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 B 84/17 -, juris, Rn. 94; Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 18.03.2021; zu Abs. 1 des § 77 AufenthG, Rn. 9 ff.).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 5 C 28.85

    Ausbildungsförderung - Bewilligungsbescheid - Förderungsantrag - Anspruchsgründe

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Dann kann von vornherein nicht in der Ablehnung eines Antrags die Rücknahme der gerade abgelehnten Grundentscheidung erblickt werden, denn der Adressat derartiger Bescheide kann nach ihrem Erklärungsgehalt nicht davon ausgehen, die Behörde nehme etwas zurück, was sie selbst als nicht existent bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.07.1989 - 5 C 28.85 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89

    Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Sie teilt auch nicht die Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, dass eine Bekanntgabe mit Akteneinsicht erfolgt sein könne (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.06.1990 - 8 C 22.89 -, juris).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Sie kann vielmehr auch auf andere Weise, insbesondere durch Vermittlung einer anderen Behörde oder auch einen Dritten als Boten vorgenommen werden, sofern dies nur mit Wissen und Wollen der zuständigen Behörde geschieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 9 S 1128/16 -, juris, Rn. 77; BVerwG, Beschluss vom 05.05.1997 - 1 B 129.96 -, juris, Rn. 6).
  • VG Schleswig, 17.01.2018 - 11 B 84/17

    Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an eine Bekanntgabe;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Ein Formerfordernis, bei dessen Missachtung der Verwaltungsakt unwirksam wäre, ergibt sich daraus nicht und ist strikt zu unterscheiden von der praktischen oder vom Gesetz vorgesehenen Notwendigkeit, einen erlassenen Verwaltungsakt auch zu verkörpern, um dadurch in die Lage versetzt zu werden, seinen ausweisrechtlichen Pflichten gemäß §§ 48 f. AufenthG zu genügen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 16.12.2020 - 9 B 2282/20 -, juris, Rn. 9; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 B 84/17 -, juris, Rn. 94; Zühlcke, in: HTK-AuslR, Stand: 18.03.2021; zu Abs. 1 des § 77 AufenthG, Rn. 9 ff.).
  • VG Freiburg, 28.01.2022 - 1 K 1846/21

    Erledigung eines Informationsbegehrens; Antragsrücknahme

    Auszug aus VG Sigmaringen, 13.12.2023 - 1 K 2899/23
    Ergeht dennoch eine Entscheidung durch Verwaltungsakt, ist der Bürger gehalten, ihn anzufechten, weil andernfalls durch die Ablehnung seines Antrags der Eindruck entstehen würde, das erledigte Begehren sei bestandskräftig abgelehnt worden (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Gerichtsbescheid vom 28.01.2022 - 1 K 1846/21 -, juris, Rn. 31).
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