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   VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20   

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https://dejure.org/2020,12723
VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20 (https://dejure.org/2020,12723)
VG Stade, Entscheidung vom 20.05.2020 - 6 B 746/20 (https://dejure.org/2020,12723)
VG Stade, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 6 B 746/20 (https://dejure.org/2020,12723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 VwGO; § 44 VwGO; § 52 Nr 1 VwGO; § 52 Nr 3 VwGO; § 52 Nr 5 VwGO; § 53 VwGO; § 93 VwGO
    Abtrennung; Eilverfahren; Eventualantrag; Eventualverhältnis; Feststellungsantrag; Hauptantrag; Hilfsantrag; Kostenentscheidung; Normgebungsanspruch; Rechtsetzungsanspruch; Rechtshängigkeit; Trennung; Verweisung; Zuständigkeit, örtliche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Öffnung eines EMS-Mikrostudio trotz Corona-Verordnung?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.07.2002 - 7 AV 2.02

    Prozeßstrategie Dosenpfand - § 53 VwGO, keine Zuständigkeitsbestimmung allein aus

    Auszug aus VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20
    Denn § 53 Absatz 1 Nummer 3 VwGO ist auf den Fall einer Eventualklagehäufung jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Anträge sich nicht auf denselben Streitgegenstand beziehen (vgl. Schoch/Schneider/Bier/Bier/Schenk, VwGO, Rdnr. 9a zu § 53), beziehungsweise ist für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 Absatz 1 Nummer 3 VwGO kein Raum, wenn sich bei einer Eventualklagehäufung der Gerichtsstand, wie hier für den Hauptantrag einerseits und die Hilfsanträge andererseits, aus der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils unzweifelhaft ergibt (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2/02, zitiert nach Juris; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Rdnr. 8 zu § 53; a.A., allerdings ohne Erwähnung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Nds. OVG, Beschluss vom 27. März 2003 - 8 PS 37/03, zitiert nach Juris).

    Das Gericht sieht anders als der Antragsteller im geltenden Recht keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich insoweit eine örtliche Zuständigkeit aus Gründen der Prozessökonomie ergeben könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2/02, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

    Auszug aus VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20
    Das wäre allenfalls dann zulässig (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1996 - 3 C 29/96, zitiert nach Juris), wenn die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nur dann verfassungsgerecht wäre, wenn sie einen solchen Anspruch vorsähe.
  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 5.85

    Verwaltungsrechtsweg - Inhalt einer Bescheinigung - Vorlage beim Finanzamt -

    Auszug aus VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20
    Stehen die Anträge in einem Eventualverhältnis, ist vielmehr zunächst über den Hauptantrag zu entscheiden und dann das Verfahren wegen der Hilfsanträge an das für die Hilfsanträge zuständige Gericht zu verweisen (BVerwG, Urteil vom 29. August 1986 - 7 C 5/85, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2003 - 8 PS 37/03

    Gerichtsstand; Klagebegehren; Klagehäufung; objektive Klagehäufung; örtliche

    Auszug aus VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20
    Denn § 53 Absatz 1 Nummer 3 VwGO ist auf den Fall einer Eventualklagehäufung jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Anträge sich nicht auf denselben Streitgegenstand beziehen (vgl. Schoch/Schneider/Bier/Bier/Schenk, VwGO, Rdnr. 9a zu § 53), beziehungsweise ist für eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 Absatz 1 Nummer 3 VwGO kein Raum, wenn sich bei einer Eventualklagehäufung der Gerichtsstand, wie hier für den Hauptantrag einerseits und die Hilfsanträge andererseits, aus der Verwaltungsgerichtsordnung jeweils unzweifelhaft ergibt (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2/02, zitiert nach Juris; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, Rdnr. 8 zu § 53; a.A., allerdings ohne Erwähnung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Nds. OVG, Beschluss vom 27. März 2003 - 8 PS 37/03, zitiert nach Juris).
  • VG Koblenz, 01.02.2005 - 7 K 200/05

    Verweisung eines Hilfsantrages nach Rücknahme des Hauptantrages

    Auszug aus VG Stade, 20.05.2020 - 6 B 746/20
    - Mit der Entscheidung über den Hauptantrag endet auch nicht die Rechtshängigkeit des Hauptantrags, so dass die Hilfsanträge abgetrennt werden könnten, wie nach einer Rücknahme des Hauptantrags (VG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 K 200/05, NVwZ-RR 2005, 661).
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