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   VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13   

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https://dejure.org/2014,16532
VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13 (https://dejure.org/2014,16532)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2014 - 11 K 4547/13 (https://dejure.org/2014,16532)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - 11 K 4547/13 (https://dejure.org/2014,16532)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Ausschlusstatbestands des § 25 Abs. 3 S. 2 Alt. 1 AufenthG i.R.d. § 25 Abs. 5 AufenthG; Anforderungen an die Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 S. 2 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 2, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 2, VwGO § 155 Abs. 4, VwGO § 154 Abs. 3
    Ausschlussgrund, Ermessen, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Marokko, Heiratsurkunde, Eheschließung, Ausweisung, rechtliche Unmöglichkeit, Abschiebungsverbot

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, § 25 Abs 3 S 2 Alt 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 Nr 2 AufenthG 2004, § 155 Abs 4 VwGO
    Humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Berücksichtigung von § 25 Abs 3 S 2 Alt 1 AufenthG 2004 im Rahmen von § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - Kostentragungspflicht des Beigeladenen nach § 155 Abs 4 VwGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtliche Unmöglichkeit; Ausreise; Abschiebungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2013 - 11 LA 139/13

    Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung durch einen Ausländer i.R.d.

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Ansonsten bestünde ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Wertungswiderspruch (vgl. VGH München, Urt. v. 15.06.2011 - 19 B 10.2539 - juris und Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288 - juris - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - AuAS 2014, 14).

    Darüber hinaus sind die Wertungen des Gesetzgebers in Erwägung zu ziehen, die der Schaffung der Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 AufenthG zugrunde liegen und die sich aus dem systematischen Zusammenhang ergeben, in dem diese Regelung steht (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - juris -).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Bei der Ermessensentscheidung, ob nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG von den Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG abgesehen wird, sind die bisherige Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet, die vom Ausländer erbrachten Integrationsleistungen, das Gewicht und die Bedeutung, das dem konkret festgestelltem Abschiebungs- oder Ausreisehindernis beizumessen ist, und alle weiteren für eine Aufenthaltslegalisierung sprechenden Umstände zu berücksichtigen und zu gewichten; in die Abwägung sind aber auch die Gründe einzustellen, aufgrund derer die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.05.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Ausnahmefälle zeichnen sich durch einen atypischen Geschehensablauf aus, der so bedeutsam ist, dass er das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.04.2009 - 1 C 3/08 - NVwZ 2009, 1239).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14/05 - BVerwGE 126, 192).
  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Diese abgeurteilten Straftaten sind bis zur Tilgungsreife beachtlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 73).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10

    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Ausländer einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangen kann oder er sich oder seine Familie durch das Bemühen um die Ausstellung eines Nationalpasses in Gefahr bringen könnte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.02.1996 - 11 S 2744/95 - InfAuslR 1996, 304; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.04.2011 - 13 ME 205/10 - NVwZ-RR 2011, 498).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 11 S 2744/95

    Ausstellung und Verlängerung des Reisedokumentes nach AuslG1990DV § 15:

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Ausländer einen Pass in zumutbarer Weise nicht erlangen kann oder er sich oder seine Familie durch das Bemühen um die Ausstellung eines Nationalpasses in Gefahr bringen könnte (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.02.1996 - 11 S 2744/95 - InfAuslR 1996, 304; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.04.2011 - 13 ME 205/10 - NVwZ-RR 2011, 498).
  • VGH Bayern, 15.06.2011 - 19 B 10.2539

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Ansonsten bestünde ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Wertungswiderspruch (vgl. VGH München, Urt. v. 15.06.2011 - 19 B 10.2539 - juris und Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288 - juris - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - AuAS 2014, 14).
  • VGH Bayern, 20.03.2013 - 19 BV 11.288

    Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, weil

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Ansonsten bestünde ein vom Gesetzgeber nicht gewollter Wertungswiderspruch (vgl. VGH München, Urt. v. 15.06.2011 - 19 B 10.2539 - juris und Urt. v. 20.03.2013 - 19 BV 11.288 - juris - OVG Lüneburg, Beschl. v. 19.12.2013 - 11 LA 139/13 - AuAS 2014, 14).
  • VGH Bayern, 04.04.2014 - 10 C 12.497

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.05.2014 - 11 K 4547/13
    Weiter hat die Ausländerbehörde im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen, dass § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG die Möglichkeit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG gerade dann vorsieht, wenn der betreffende Ausländer nicht nur einen Ausweisungsgrund verwirklicht hat, sondern deswegen sogar ausgewiesen worden ist, und dass nach § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG von dieser Möglichkeit in der Regel auch Gebrauch zu machen ist, wenn die Abschiebung seit achtzehn Monaten ausgesetzt ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 04.04.2014 - 10 C 12.497 - juris -).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.05.2006 - 5 L 519/05

    D (A), Reiseausweis, Verwahrung, Suspensiveffekt, Aufenthaltserlaubnis,

  • OVG Saarland, 11.11.2014 - 2 B 362/14

    Möglichkeit der Ausreise in Drittstaat bei Abschiebungsverbot

    Der Ausschluss des Aufenthaltsrechts in Deutschland ist nur gerechtfertigt, wenn in den Drittstaat die Einreise und ein nicht ganz kurzfristiger, legaler Aufenthalt aufgrund der Aufnahmebereitschaft des Drittstaates gestattet sind.(Vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 26.5.2014 - 11 K 4547/13 -, VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 18.5.2006 - 5 L 519/05 -, jeweils bei juris) Hieraus ergibt sich, dass von dem Antragsteller nicht verlangt werden kann, illegal mit dem erwähnten indischen Reisepass - sofern dieser noch in seinem Besitz ist und nicht wie von ihm behauptet nach der Einreise vernichtet wurde - nach Indien einzureisen und sich dort aufzuhalten.
  • VG Saarlouis, 19.09.2014 - 6 L 975/14

    Ausweisung und Aufenthaltserlaubnis nach Beendigung der Ehe mit einer deutschen

    etwa VG Stuttgart, Urteil vom 26.05.2014 -11 K 4547/13 -, m.w.N., zitiert nach juris; ferner Hailbronner, AuslR, Stand: Juni 2014, § 25 Rndr.
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