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   VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20   

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https://dejure.org/2021,52514
VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20 (https://dejure.org/2021,52514)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.10.2021 - 7 K 3760/20 (https://dejure.org/2021,52514)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Oktober 2021 - 7 K 3760/20 (https://dejure.org/2021,52514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 89d Abs 1 SGB 8, § 89f SGB 8, § 41 Abs 1 S 1 SGB 8 vom 11.09.2012, § 41 Abs 1 S 2 SGB 8
    Jugendhilfe über das 21. Lebensjahr hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige über das 21. Lebensjahr hinaus; Gerichtliche Prüfungskompetenz; Altersgemäße Defizite bei der Persönlichkeitsentwicklung und Verselbstständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2014 - 12 B 630/14

    Gewährung der Jugendhilfe für einen jungen Volljährigen i.R.d. Notwendigkeit zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Die Tatbestandsvoraussetzungen der Hilfe für junge Volljährige sind uneingeschränkt gerichtlich überprüfbar (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 12 B 630/14 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).

    Bei der Bestimmung der Notwendigkeit einer Hilfe für junge Volljährige muss die individuelle Situation gerade durch Einschränkungen in der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Fähigkeit, ein eigenständiges Leben zu führen, gekennzeichnet sein (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 12 B 630/14 -, juris, Rn. 2 f., m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 30. April 2009 - 12 B 08.3352 -, juris, Rn. 22; ferner: Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage, 2017, § 41, Rn. 6).

    Das Gericht kann die Tatbestandsvoraussetzungen der Hilfe für junge Volljährige uneingeschränkt überprüfen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 12 B 630/14 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; Kunkel/Kepert/Pattar, Kommentar zum Sozialgesetzbuch VIII, 7. Auflage 2018, § 41 Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 12 A 2117/14

    Gewährung von Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung muss dann ein atypischer Fall vorliegen, bei dem zudem eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass ein erkennbarer und schon Fortschritte zeigender Entwicklungsprozess zur Erreichung der in § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII a. F. genannten Ziele vorliegt, der durch die Weitergewährung der Hilfemaßnahme gefördert werden könnte (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 12 A 2117/14 -, juris, Rn. 11; Sächsisches OVG, Urteil vom 25. November 2014 - 1 A 742/12 -, juris, Rn. 25; Bayerischer VGH, Urteil vom 24. Mai 2006 - 12 B 04.1227 -, juris, Rn. 52).

    Der strengere Prüfungsmaßstab ist dem Charakter des § 41 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB VIII als Ausnahmevorschrift geschuldet, der sich daraus erschließt, dass die Volljährigenhilfe "in der Regel" nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt wird und lediglich "in begründeten Einzelfällen" darüber hinaus fortgesetzt werden soll (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Januar 2016 - 12 A 2117/14 -, juris, Rn. 12 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2014 - 12 E 774/14

    Anspruch eines jungen Volljährigen auf Weitergewährung von Eingliederungshilfe

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Ein begründeter Einzelfall liegt vor, wenn es aufgrund der individuellen Situation des Hilfesuchenden inhaltlich nicht sinnvoll ist, die Hilfe - wie im Regelfall - mit dem 21. Lebensjahr zu beenden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - 12 E 774/14 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).

    Nur wenn im Zusammenhang mit andauernden Schwierigkeiten in der Persönlichkeitsentwicklung zwingend ein fortbestehender sozialpädagogischer Hilfebedarf gegeben ist, kann die Fortsetzung der Hilfe über das 21. Lebensjahr hinaus gerechtfertigt sein (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. September 2014 - 12 E 774/14 -, juris, Rn. 15).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Dabei ist nicht erforderlich, dass die Aussicht besteht, dass der junge Volljährige innerhalb eines bestimmten Zeitraumes seine Verselbständigung erreichen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 5 C 26.98 -, BVerwGE 109, 325-330, juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Die Feststellung eines Defizits bei der Persönlichkeitsentwicklung und Verselbständigung des jungen Volljährigen sowie des Vorliegens eines noch möglichen Entwicklungsprozesses unterliegt danach - anders als bei der Entscheidung auf Rechtsfolgenseite über die Art, Umfang und Dauer der Hilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1999 - 5 C 24.98 -, juris, Rn. 39; Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage, 2017, § 41, Rn. 18) - nicht der sozialpädagogischen Fachlichkeit.
  • VG München, 31.08.2020 - M 18 E 20.3749

    Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung nach Vollendung des 21.

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Ein Hilfebedarf ist dann gegeben, wenn hinsichtlich der Verselbstständigung oder der Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung die altersgemäße übliche Entwicklung oder gesellschaftliche Integration des jungen Volljährigen nicht oder nur unterdurchschnittlich gelungen ist, also insoweit noch Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung bestehen (vgl. VG München, Beschluss vom 31. August 2020 - M 18 E 20.3749 -, juris, Rn. 45; auch: Fischer in Schellhorn/Fischer/Mann/Kern, SGB VIII, 5. Auflage, 2017, § 41, Rn. 7; Winkler in: BeckOK Sozialrecht, Stand: 1. Februar 2021, § 41 SGB VIII, Rn. 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 1407/19

    Kostenerstattung unter Leistungsträgern; Jugendhilfemaßnahmen für einen

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Nach dem bei der Entstehung und dem Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche geltenden Grundsatz tempus regit actum , ist insoweit die Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Januar 2021 - 12 S 1407/19 -, juris, Rn. 25, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 12 A 391/13

    Erstattung der Kosten des Sozialhilfeträgers für die Unterbringung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Die Eignung einer Hilfemaßnahme setzt voraus, dass jedoch mindestens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein erkennbarer Entwicklungsprozess in der Persönlichkeitsentwicklung und in der eigenverantwortlichen Lebensführung gegeben ist, der jedenfalls noch mit einer geringen Entwicklungsmöglichkeit gefördert werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. März 2016 - 12 B 1515/15 -, Rn. 14, unter Verweis auf seinen Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 12 A 391/13 -, Rn. 60, jeweils juris).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 5 C 24.05

    Asylbewerber, unbegleitet eingereiste -; Aufgabenerfüllung, Gesetzeskonformität

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Insoweit ist die Regelung zugleich Ausdruck des kostenerstattungsrechtlichen Interessenwahrungsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Juli 2004 - 5 C  63.03 -, Rn. 16, und vom 29. Juni 2006 - 5 C 24.05 -, Rn. 16, jeweils juris).
  • OVG Bremen, 13.12.2017 - 1 B 136/17
    Auszug aus VG Stuttgart, 28.10.2021 - 7 K 3760/20
    Dagegen sind bloße migrationstypische Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Alltags nicht als Beeinträchtigungen in der Persönlichkeitsentwicklung oder der Fähigkeit zur eigenständigen Lebensführung anzusehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 1 B 136/17 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2016 - 12 B 1515/15

    Übernahmebegehren der Kosten des Reit- und Musikunterrichts im Rahmen der Hilfe

  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 12 B 04.1227

    Jugendhilferecht, Kostenerstattungsanspruch des vorläufig leistenden

  • OVG Sachsen, 25.11.2014 - 1 A 742/12

    Jugendhilfeträger, Nachrang, Hilfe zur Erziehung, geistige Behinderung

  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 12 B 08.3352

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

  • VG Augsburg, 08.07.2003 - Au 3 K 03.72
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