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   VG Stuttgart, 29.01.2020 - A 12 K 7781/19   

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https://dejure.org/2020,2263
VG Stuttgart, 29.01.2020 - A 12 K 7781/19 (https://dejure.org/2020,2263)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29.01.2020 - A 12 K 7781/19 (https://dejure.org/2020,2263)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - A 12 K 7781/19 (https://dejure.org/2020,2263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessökonomie; Zuständigkeitsbestimmung; Streitgenossenschaft; asylrechtliche Streitigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeitsbestimmung durch BVerwG auch in Eilverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2020 - A 12 K 7781/19
    Auseinandersetzungen über die Verpflichtung der Antragsgegnerin, sich gemäß der Dublin-III-VO gegenüber einem anderen Mitgliedstaat für den Asylantrag eines Ausländers für zuständig zu erklären, sind im Übrigen auch asylrechtliche Streitigkeiten i.S.v. § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - juris Rn. 5 m.w.N.); über eine entsprechende Verpflichtung streiten die Beteiligten hier.

    Bei gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Anträgen "ist auf den Sitz der Behörde abzustellen, die gehandelt hat oder handeln soll" (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 -juris Rn. 6 m.w.N.), hier also auf den Nürnberger Sitz des BAMF im Bezirk des Verwaltungsgerichts Ansbach.

    Führt eine subjektive Klage- bzw. Antragshäufung zur Zuständigkeit verschiedener Gerichte, wie hier (s.o.), kommen diese Gerichte nur dann i.S.v. § 53 Abs. 1 VwGO als vom nächsthöheren Gericht für zuständig zu bestimmendes Gericht in Betracht, wenn es zumindest nicht fernliegt, dass zwischen denjenigen Beteiligten, deren Beteiligung die Zuständigkeit verschiedener Gerichte begründet, eine ("unechte") notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Dies ist in "Familienzusammenführungs"-Fällen, die nach der Dublin-III-VO zu beurteilen sind, zumindest nicht fernliegend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - juris Rn. 10-12 mit Einzelheiten und weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 05.07.2002 - 7 AV 2.02

    Prozeßstrategie Dosenpfand - § 53 VwGO, keine Zuständigkeitsbestimmung allein aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 29.01.2020 - A 12 K 7781/19
    Dies gilt gerade auch bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit, "denn die Verfahrensgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gilt nicht nach Maßgabe prozessualer Zweckmäßigkeitserwägungen" (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 7 AV 2.02 - juris Rn. 3).
  • VG Freiburg, 18.06.2020 - A 3 K 1718/20

    Ablehnung eines Aufnahmegesuchs

    Bei einer Abtrennung und Verweisung bestünde zusätzlich die Gefahr inhaltlich divergierender Entscheidungen (vgl. zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2019 - A 1 K 4345/19 -, BeckRS 2019, 25456 Rn. 29 m.w.N.; VG Stuttgart, Beschluss vom 14.08.2019 - A 3 K 2577/19 -, juris Rn. 3 m.w.N.; VG Kassel, Beschluss vom 25.07.2019 - 6 L 1751/19.KS.A -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 17.06.2019 - 23 K L 293.19 A -, juris Rn. 6; a.A. VG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2020 - A 12 K 7781/19 -, juris).
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