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   VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18.TR   

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VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18.TR (https://dejure.org/2018,16950)
VG Trier, Entscheidung vom 08.05.2018 - 7 L 1373/18.TR (https://dejure.org/2018,16950)
VG Trier, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 7 L 1373/18.TR (https://dejure.org/2018,16950)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 ForsthDAPO RP, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 15 BG RP, § 11 Abs 1 LbV RP
    Bewerbung um eine Beförderungsstelle; Anforderungen an einen erfolgreichen einstweiligen Anordnungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    APOhFD § 12,APOhFD § 12 Abs 1,GG Art 19,GG Art 19 Abs 4,GG Art 33,GG Art 33 Abs 2,LBG § 15,LbVO § 11,LbVO § 11 Abs 1,VwGO § 123
    Abweichender Beurteilungszeitraum, Anforderung, Anforderungsprofil, Anlass, Anlassbeurteilung, Beamtenrecht, Beamter, Beförderung, Beruf, Berufserfahrung, Beurteilung, Dienstposten, externes Zeugnis, Festsetzung, Beurteilungszeitraum, Führungsposition, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2015 - 2 B 10765/15

    Beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren; Bewerberauswahl bei Massenbeförderungen

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Hieraus folgen besondere Voraussetzungen an die erforderliche Schlüssigkeit des diesbezüglichen Vortrags eines Antragstellers (OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, Rn. 29 ff., juris, m. w. N.).

    (vgl. zu Vorstehendem: OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015, a. a. O, juris).

    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Wird dieses subjektive Recht durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung verletzt, so kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung verlangen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, offen sind; dies wird bejaht, wenn seine Auswahl wenigstens möglich erscheint (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13, juris).

    Ungeachtet dessen könnte der Antragsteller - selbst wenn seine eigene Beurteilung oder die des Beigeladenen an einem Fehler leiden würde - auch deshalb keine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, weil seine Aussichten, beim zweiten Mal gewählt zu werden, nicht offen sind (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Er kann sich zwar auf das Vorliegen eines Anordnungsgrundes berufen, denn ihm würden ohne ein sofortiges gerichtliches Eingreifen Rechtsnachteile drohen, die in einem späteren Hauptsacheverfahren nicht zu beheben wären, da der Beigeladene durch die Übertragung des streitgegenständlichen Dienstpostens zum 1. Juli 2018 einen Erfahrungs- bzw. Bewährungsvorsprung erlangen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. März 2017 - 10 B 11626/16 -, Rn. 3 ff., juris; bestätigend: OVG RP, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 2 B 10279/17 - Rn. 20 ff., juris).

    Anders als bei Beurteilungsbeiträgen sind Erst- und Zweitbeurteiler bei "externen" Zeugnissen - wie hier - nicht dazu angehalten, diese bei der von ihnen zu erstellenden Beurteilung zu berücksichtigen bzw. einzubeziehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2017 - 2 B 10279/17 -, juris, zum Beurteilungsbeitrag).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Zwar besteht grundsätzlich ein Gebot der Anknüpfung von Beurteilungszeiträumen an den jeweils vorangegangenen Zeitraum (vgl. OVG RP, Beschluss vom 14. September 2017, a. a. O., Rn. 27, juris).

    Da Eilverfahren in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren nach aktueller Rechtsprechung regelmäßig die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernehmen (OVG RP, Beschluss vom 14. September 2017 - 2 B 11207/17 -, Rn. 64, juris), ist für die Streitwertberechnung der sog. kleine Gesamtstatus maßgeblich, ohne den sich hieraus ergebenden Wert nach Ziff. 1.5 des Streitwertkataloges nochmals zu vermindern.

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an einen Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind, als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 -, Rn. 11, juris).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Denn der auswählenden Behörde obliegt es - gerade bei Auswahlverfahren mit Bewerbern, die unterschiedlichen Verwendungen entstammen - die zum Teil erheblich voneinander abweichenden Beurteilungsinhalte insoweit miteinander "kompatibel" zu machen, dass eine Vergleichbarkeit der Beurteilungen gewährleistet ist und somit eine an den Grundsätzen der Bestenauslese orientierte Auswahlentscheidung getroffen werden kann (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Rn. 85, juris).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Ebenso wenig greift der Einwand des Antragstellers, Erst- und Zweitbeurteiler hätten praktisch keinen Kontakt zu ihm gehabt, denn nach ständiger Rechtsprechung ist eine Beurteilung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Beurteiler Eignung und Leistung des Beurteilten nicht aus eigener Anschauung kennt (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 13/79 -, Rn. 39, juris; OVG RP, Beschluss vom 8. August 2011, - 2 B 10724/11 -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amtes betrifft, ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 6 S.4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrages zu reduzieren und damit auf 32.899,68 EUR (= 5.483,28 x 12 / 2) festzusetzen (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG m.w.N. - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Einzig in den Fällen des Beurteilungsgleichstandes steht es im Ermessen des Dienstherrn, den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ausschlaggebendes Gewicht beizumessen (OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 B 1786/07 -, Rn. 32, juris), was vorliegend nicht geschehen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 2 A 10593/08

    Beurteilungsanlass kann trotz Grundsatz der Statusamtbezogenheit dienstlicher

    Auszug aus VG Trier, 08.05.2018 - 7 L 1373/18
    Dies gilt umso mehr, als in der Rechtsprechung allgemein anerkannt ist, dass den gegen Ende eines Beurteilungszeitraums erbrachten Leistungen eines Beamten - also seinen Leistungen in dem Projekt "Adressverwaltung/Anlagenbuchhaltung" (17.07.2017 - 31.10.2017) - höheres Gewicht beigemessen werden darf (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. September 2015 - 2 B 10765/15 -, juris; OVG RP, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.2015 - 2 B 10664/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 10 B 13738/95

    Beförderung eines Richters - zum Gebot der Bestenauslese

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2012 - 2 B 10606/12
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 12437/90

    Eröffnung der dienstlichen Beurteilung; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungsgespräch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 10 B 10320/14

    Stelle des Trierer Landgerichtspräsidenten darf vorerst nicht besetzt werden

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 2 A 10804/13

    Beförderung von Polizeivollzugsbeamten in Rheinland-Pfalz; Topfwirtschaft;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11352/17

    Beurteilungs- und Beförderungssystem für die in der rheinland-pfälzischen Justiz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 1 M 84/09

    Beförderungskonkurrenz; zur Bildung von Untergruppen innerhalb einer Notenstufe

  • VG Trier, 10.11.2015 - 1 K 1755/15

    Auswahlverfahren eines Dienstpostens für unterschiedlichen Bewerberkreis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95

    Gebot der Bestenauslese; Beförderung der Beamten; Bundesgrenzschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.1992 - 2 B 10408/92
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