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   VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19.TR   

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https://dejure.org/2020,435
VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19.TR (https://dejure.org/2020,435)
VG Trier, Entscheidung vom 15.01.2020 - 9 K 2133/19.TR (https://dejure.org/2020,435)
VG Trier, Entscheidung vom 15. Januar 2020 - 9 K 2133/19.TR (https://dejure.org/2020,435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 154 Abs 1 VwGO, § 35 Abs 3 BauGB, § 7 LPlG RP, § 10 Abs 6 LPlG RP
    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Windkraftanlagen Gemarkung Irsch (Verbandsgemeinde Saarburg)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Keine Genehmigung für Windkraftanlagen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2017 - 1 A 10683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windenergieanlage; Optische

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Dies ist aber nach den Grundsätzen des steckengebliebenen Genehmigungsverfahrens anders zu beurteilen, wenn die Immissionsschutzbehörde - wie vorliegend - die Genehmigung des Vorhabens, ohne seine Vereinbarkeit mit baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu prüfen, lediglich wegen eines bestimmten Rechtsverstoßes - etwa mangelnder Konformität mit einzelnen bauplanungsrechtlichen Anforderungen - ablehnt (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 7. April 2017, 1 A 10683/16, Rn. 89 f., juris).

    Vielmehr bleibt der RROP 2004 verbindlich, bis er durch einen rechtsverbindlichen Nachfolgeplan abgelöst wird ( Bäumler in: Praxis der Kommunalverwaltung, F 2 RhPf, Erg.-Lfg. Oktober 2013, § 6 LPlG, Erl. 4.; VG Trier, Urt. vom 29. Mai 2019, 7 K 5887/18.TR, S. 18; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 7. April 2017, 1 A 10683/16, Rn. 42, juris, zum Regionalen Raumordnungsplan MittelrheinWesterwald 2006).

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 43.04

    Straßenplanung; Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung; Ziel der Raumordnung;

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch davon aus, dass die Behörde im Rahmen des § 6 Abs. 2 ROG in Verbindung mit §§ 8 Abs. 3 Satz 1 und 10 Abs. 6 Satz 1 LPlG eine Abwägungsentscheidung zu treffen hat, welche durch die Gerichte nur auf sogenannte Abwägungsfehler hin zu überprüfen ist und auf die sogar die Planerhaltungsvorschriften - hier also namentlich § 6 Abs. 7 Satz 3 Nr. 2 LPlG - Anwendung finden sollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 9 VR 43/04 - juris, Rdn. 13).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Die erwähnten Vorrang- und Ausschlussgebiete sind dabei auch nicht als Negativplanung im Sinne einer bloßen Verhinderungsplanung unwirksam (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG Rn. 42, juris bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, Rn. 33 ff., juris;.
  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Bei den geplanten sechs WEA der Klägerin handelt es sich im Hinblick auf ihre Gesamthöhe von jeweils 199, 5 m und die durch die Anlagen verursachten Lärmimmissionen um raumbedeutsame Vorhaben (vgl. diesbezüglich z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. August 2002, 4 B 36/02, BauR 2003, 837).
  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 6.14

    Antragsbefugnis; Regionalplan; Raumordnung; Grundsätze; Zielfestlegung;

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Mit der Festsetzung eines Ziels der Raumordnung wird danach bewirkt, dass der Bau eines raumbedeutsamen Vorhabens, das im Widerspruch zu diesem Ziel steht, unzulässig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. April 2015 - 4 CN 6/14 - NVwZ 2015, 1540, 1541).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.11.2018 - 1 A 10105/18
    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Das OVG Rheinland-Pfalz indes hat den Inhalt einer derartigen Abweichungsentscheidung in seinem Urteil vom 14. November 2018 (Az.: 1 A 10105/18 -, Rn. 62 - 65, juris) darüber hinaus wie folgt konkretisiert:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2004 - 8 A 11520/03

    Windkraftplanung in der Region Trier - Klage auf zusätzlichen Standort abgewiesen

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Die erwähnten Vorrang- und Ausschlussgebiete sind dabei auch nicht als Negativplanung im Sinne einer bloßen Verhinderungsplanung unwirksam (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. März 2004 - 8 A 11520/03.OVG Rn. 42, juris bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 4 C 5/04 -, Rn. 33 ff., juris;.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2019 - 1 A 11532/18

    Windenergieanlagen bei Boppard nahe dem UNESCO-Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Auszug aus VG Trier, 15.01.2020 - 9 K 2133/19
    Die Klägerin verfolgt ihr Begehren im Wege einer statthaften Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), mit der auch eine Verurteilung der Behörde zur Verbescheidung eines Antrags auf Erteilung einer Genehmigung in einem für die Klägerin günstigen Sinn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts begehrt werden kann (vgl. nur OVG RheinlandPfalz, Urt. vom 6. Juni 2019, 1 A 11532/18, Rn. 27 ff., juris).
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