Rechtsprechung
VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09.TR |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 30 Abs 2 GemO RP, Art 137 GG, § 5 Abs 2 KomWG RP, § 54 Abs 1 Nr 1 KomWG RP, § 68 VwGO
Anfechtung der Verpflichtung als Ratsmitglied eines Verbandsgemeinderates wegen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat wegen fehlenden Nachweises der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Bürgermeisters zur Verpflichtung eines sich in der Freistellungsphase der im Blockmodell gewährten Altersteilzeit befindlichen Leiters einer Kindertagesstätte als Ratsmitglied; Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses bei Eintritt eines Beamten oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Anspruch auf Verpflichtung als Ratsmitglied in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Altersteilzeit im öffentlichen Dienst und die Wahl in den Gemeinderat
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Trier, 22.07.2009 - 1 L 398/09
Beschäftigter in Altersteilzeit darf in Gemeinderat
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Mit Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 L 398/09 - hat die erkennende Kammer dem Bürgermeister der Klägerin aufgegeben, den Beigeladenen vorläufig als Mitglied des Verbandsgemeinderates zu verpflichten, mit dem hier streitgegenständlichen Widerspruchsbescheid vom 3. November 2009 verpflichtete der Kreisrechtsausschuss des Beklagten die Klägerin in der Hauptsache ebenfalls zu dieser Organbestellung des Beigeladenen.Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf die eingereichten Schriftsätze sowie die Verwaltungsakten der Klägerin und die Widerspruchsakten des Beklagten sowie die Gerichtsakte 1 L 398/09.TR verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden.
Dies hat die erkennende Kammer in dem Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 L 398/09 - bereits mit der folgenden Begründung ausgeführt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - 15 B 1702/08
Berufung eines nicht wählbaren Kandidaten in die Gemeindevertretung und …
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Zu Leitsatz 1: vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2008 - 15 B 1702/08 - NVwZ-RR 2009, 495-497; Beschluss vom 23.06.1997 - 15 A 3457/95 - NVwZ 1998, 768-770.Dies begründet die unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen B.v.10.12.2008 -15 B 1702/08- NVwZ-RR 2009, 495; B.v. 23.06.1997 -15 A 3457/95- NVwZ 1998, 768).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1997 - 15 A 3457/95
Verlustes der Mitgliedschaft im Rat; Wahlleiter; Verwaltungsakt; Rechtsbehelf; …
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Zu Leitsatz 1: vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10.12.2008 - 15 B 1702/08 - NVwZ-RR 2009, 495-497; Beschluss vom 23.06.1997 - 15 A 3457/95 - NVwZ 1998, 768-770.Dies begründet die unmittelbare Rechtswirkung nach außen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen B.v.10.12.2008 -15 B 1702/08- NVwZ-RR 2009, 495; B.v. 23.06.1997 -15 A 3457/95- NVwZ 1998, 768).
- BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80
Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Differenzierungen in diesem Bereich bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (BVerfGE 57, 43 m.w.N.). - BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01
Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit; …
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Entgegen deren Vorbringen verliert der Beschäftigte mit dem Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit das aktive Wahlrecht zum Personalrat und eine eventuelle Mitgliedschaft in diesem Gremium erlischt (BVerwG Beschlüsse vom 15.05.2002 -6 P 8/01 und 18/01;… Lautenbach/Ruppert Personalvertretungsrecht RP § 10 Rz. 24). - VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 07.01770
Voraussetzungen für den Widerruf der Bewilligung von Altersteilzeit Umfang der …
Auszug aus VG Trier, 23.02.2010 - 1 K 666/09
Der Gegenseitigkeit der Rechte und Pflichten im Beamtenverhältnis widerspräche es, wenn der Beamte gleichwohl nach Altersteilzeitbewilligung die Möglichkeit besäße, sich einseitig von seiner Zustimmung zu lösen und durch Antragsrücknahme der verfügten Rechtsänderung nachträglich die Grundlage zu entziehen (VG Ansbach, Urteil vom 08.12.2008 -AN 11 K 07.01770- juris, m.w.N.).