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   VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18.TR   

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VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18.TR (https://dejure.org/2018,16949)
VG Trier, Entscheidung vom 25.04.2018 - 7 L 1947/18.TR (https://dejure.org/2018,16949)
VG Trier, Entscheidung vom 25. April 2018 - 7 L 1947/18.TR (https://dejure.org/2018,16949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Insbesondere ist der Antragsteller dabei der Obliegenheit zur zeitnahen Rechtsverfolgung binnen der Frist von einem Monat nach Zugang der Abbruchmitteilung nachgekommen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, Rn. 24, juris, m. w. N.).

    (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21/95 -, BVerwGE 101, 112-116, Rn. 21, juris; BVerwG, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 BvR 1181.11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 -, Rn. 19, juris).

    Will der Dienstherr - wie hier - die Stelle weiterhin vergeben, hält er hierfür aber ein neues Auswahlverfahren für erforderlich, ist die Wirksamkeit der Abbruchentscheidung nur an den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG zu messen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 17, juris).

    Soweit der Dienstherr vorliegend den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens damit begründet, dass eine erneute Ausschreibung erforderlich sei, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15 -, BVerwGE 155, 152-161, Rn. 18, juris), genügt dies in Anbetracht der Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für sich genommen nicht, um die Entscheidung über den Abbruch sachlich zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Dies erfordert das Gebot des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -, da der Bewerber die Möglichkeit erhalten muss, das Erlöschen seines Bewerbungsverfahrensanspruchs infolge eines sachlich nicht gerechtfertigten Abbruchs des Auswahlverfahrens zu verhindern (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 -, Rn. 12, juris).

    Danach hat der Dienstherr darüber zu entscheiden, ob und wann er welche Statusämter zur Besetzung bereithält (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 -, Urteil vom 29. November 2012, a.a.O., juris).

    Ebenso stellt es einen sachlichen, dem Organisationsermessen zugehörigen Grund für einen Abbruch dar, wenn der Dienstherr sich entschlossen hat, die Stelle neu zuzuschneiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, a.a.O.).

    Denn Bewerbungsfristen sind keine Ausschlussfristen, sondern dienen allein dem Interesse des Dienstherrn an einer zügigen Stellenbesetzung (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6/11 -, BVerwGE 145, 185-194, Rn. 30, juris).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Nach Maßgabe dieser Rechtsgrundsätze werden an die Rechtmäßigkeit der Abbruchentscheidung formelle sowie materielle Anforderungen gestellt (vgl. BVerwG Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris):.

    Der für den Abbruch maßgebliche Grund ist, sofern er sich nicht evident aus dem Vorgang selbst ergibt, schriftlich zu dokumentieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR.15 - BVerfG, Beschluss vom 28. November 2011, a.a.O., juris).

    So kann er aufgrund seines Beurteilungsspielraums bei der Bewerberauswahl das Verfahren abbrechen, wenn kein Bewerber seinen Erwartungen entspricht oder das Verfahren womöglich nicht (mehr) zu einer rechtsfehlerfreien Auswahlentscheidung führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 -, juris).

    Dabei müssen die von dem Dienstherrn für den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens angeführten Gründe auch die tatsächlich tragenden Gründe sein, sie dürfen nicht bloß vorgeschoben sein, etwa um eine in Wirklichkeit - allein oder maßgebend - auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 1 B 509/09 -, Rn. 24, juris), zum Beispiel um einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen von der weiteren Auswahl für die Stelle auszuschließen oder einen bestimmten Bewerber bei der späteren Auswahlentscheidung zu bevorzugen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2011, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7/09 -, Rn. 27, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.12.2013 - 2 B 11209/13

    Beamtenrechtliches Konkurrenteneilverfahren - Beförderungsentscheidung ohne

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Ausgangsgröße ist die Summe der für ein Jahr als Endgrundgehalt zu zahlenden Bezüge der erstrebten Besoldungsgruppe (hier A 13) mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13 -, Rn. 18, juris).

    Vorliegend betrifft das Verfahren die Verleihung eines anderen Amtes, weshalb der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrages zu reduzieren ist (OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013, a. a. O., juris).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    24 Ausgangspunkt für die Heranziehung der Restdienstzeit als Auswahlkriterium kann ein nur im Ausnahmefall anzunehmendes berechtigtes Bedürfnis des Dienstherrn an Kontinuität, also einer längerfristigen Funktionsausübung, sein (so auch: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - juris; BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 WDS-VR 23/13 -, juris).

    Aus diesen Feststellungen folgt zugleich, dass die im Soldatenrecht herangezogenen Erwägungen zur Kontinuität nicht auf den hier vorliegenden Fall eines anderen Personalsegments übertragen werden können (u. a. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - juris; BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 1 WDS-VR 23/13 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1997 - 10 B 12387/97

    Auswahlverfahren; Beförderungsstelle; Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Danach ist der Abbruch eines Auswahlverfahrens gerechtfertigt, wenn infolge einer Ausschreibung eine Bewerbersituation entstanden ist, aufgrund derer der Dienstherr nach sachgerechter Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass die Beförderung des (verbleibenden) Bewerbers dem Maßstab der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nicht gerecht werde und/oder dem Grundsatz der Bestenauslese für den zu besetzenden Dienstposten zuwiderliefe (vgl. OVG RLP, Beschluss vom 6. November 1997 - 10 B 12387/97 -, Rn. 3, juris; Herrmann, "Anforderungen des Leistungsprinzips gem. Art. 33 Abs. 2 GG zu Beginn und beim Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens" in LKV 2015, 97; abrufbar unter beck-online).

    Angesichts des kurzen Zeitraums zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist am 6. November 2017 und dem internen, unter Einholung der Zustimmung des Gesamtpersonalrats, gefassten Entschluss zum Abbruch am 9. Februar 2018 (Bl. 103 ff. der Verwaltungsakte - Vorgang 1) von ca. drei Monaten konnte nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass durch einen Abbruch des Auswahlverfahrens und eine Neuausschreibung eine Vergrößerung des Bewerberkreises eintreten würde (vgl. OVG RLP, Beschluss vom 6. November 1997 - 10 B 12387/97 - juris).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschluss vom 10. Mai. 2016 - 2 VR 2.15 -, Rn. 12, juris, m. w. N.).

    Soweit der Dienstherr vorliegend den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens damit begründet, dass eine erneute Ausschreibung erforderlich sei, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 -, Rn. 19, juris; BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2/15 -, BVerwGE 155, 152-161, Rn. 18, juris), genügt dies in Anbetracht der Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für sich genommen nicht, um die Entscheidung über den Abbruch sachlich zu rechtfertigen.

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21/95 -, BVerwGE 101, 112-116, Rn. 21, juris; BVerwG, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 BvR 1181.11 -, juris; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 -, Rn. 19, juris).

    Ein solcher Umstand genügt nur dann den Anforderungen an einen sachlichen Grund i. S. v. Art. 33 Abs. 2 GG, wenn der Dienstherr den einzigen für den konkreten Dienstposten in Betracht kommenden Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21/95 -, Rn. 23, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1999 - 2 A 12877/98.OVG -) oder wenn während eines Auswahlverfahrens alle Mitbewerber bis auf einen - ungeeigneten - ihre Bewerbung zurückgezogen haben (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, juris), da andernfalls der Dienstherr genötigt wäre, die ausgeschriebene Stelle mit einem ungeeigneten Bewerber zu besetzen.

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Erst wenn ein Beamter mit Überschreiten einer bestimmten Altersgrenze typischerweise den Anforderungen des Amtes nicht mehr genügt (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 -, juris) oder für die auf dem Dienstposten zu erbringende Leistung überhaupt nicht oder aller Voraussicht nach nicht mehr in nennenswertem zeitlichem Umfang zur Verfügung steht (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, Rn. juris), kann einem Bewerber die Eignung für einen Dienstposten abgesprochen werden.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Trier, 25.04.2018 - 7 L 1947/18
    Ein solcher Umstand genügt nur dann den Anforderungen an einen sachlichen Grund i. S. v. Art. 33 Abs. 2 GG, wenn der Dienstherr den einzigen für den konkreten Dienstposten in Betracht kommenden Bewerber nicht uneingeschränkt für geeignet hält (BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21/95 -, Rn. 23, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. März 1999 - 2 A 12877/98.OVG -) oder wenn während eines Auswahlverfahrens alle Mitbewerber bis auf einen - ungeeigneten - ihre Bewerbung zurückgezogen haben (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14/98 -, juris), da andernfalls der Dienstherr genötigt wäre, die ausgeschriebene Stelle mit einem ungeeigneten Bewerber zu besetzen.
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

  • BVerfG, 24.09.2015 - 2 BvR 1686/15

    Der Abbruch des Auswahlverfahrens, durch welchen sich die Zusammensetzung des

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 B 11207/17

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren in der rheinland-pfälzischen Justiz; Rügen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 1920/06

    Anspruch eines Beamten auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Auskuft bezüglich der

  • VG Hannover, 14.10.2015 - 13 B 4397/15

    Abbruch; Stellenbesetzungsverfahren

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - 1 B 509/09

    Untersagung der faktischen Besetzung einer vakanten Amtsleiterstelle; Auswahl

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