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   VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14.TR   

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https://dejure.org/2014,48121
VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14.TR (https://dejure.org/2014,48121)
VG Trier, Entscheidung vom 26.11.2014 - 5 L 1912/14.TR (https://dejure.org/2014,48121)
VG Trier, Entscheidung vom 26. November 2014 - 5 L 1912/14.TR (https://dejure.org/2014,48121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 5 S 2 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 5 BauGB, § 9 Abs 1 BauGB, § 13 Abs 1 Alt 2 BauGB
    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine sofort vollziehbare Zurückstellung nach § 15 BauGB (hier: Antrag bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der anzustellenden Interessenabwägung abgelehnt).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung einer Verfolgung städtebaulicher Gründe von unzulässigem Denkmalschutz im Gewand des Städtebaurechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorgeschobene bauplanerische Festsetzungen sind rechtswidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorgeschobene bauplanerische Festsetzungen sind rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Bauplanerische Festsetzungen, die nur vorgeschoben sind, in Wirklichkeit aber Zwecken des Denkmalschutzes dienen, sind rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4/00 -, juris, m.w.N.).

    Diese, den Aufstellungsbeschluss letztlich allein begründende Verknüpfung zwischen Denkmalschutz und planungsrechtlichen Festsetzungen ist deshalb problembehaftet, weil es den Städten und Gemeinden verwehrt ist, im Gewand des Städtebaurechts Denkmalschutz zu betreiben; bauplanerische Festsetzungen, die nur vorgeschoben sind, in Wirklichkeit aber Zwecken des Denkmalschutzes dienen, sind rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4/00 -, juris, m.w.N.).

    Die gemeindliche Bauleitplanung muss sich dabei aber auf die Verfolgung städtebaulicher Ziele, nämlich auf die Regelung der Bodennutzung, beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4/00 -, juris).

    Soweit in § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB auch Denkmalschutz und Denkmalpflege als zu berücksichtigende Belange aufgeführt sind, verleiht diese Vorschrift den Städten und Gemeinden keine städtebaulich begründete Regelungskompetenz für den Denkmalschutz, sondern stellt lediglich sicher, dass - nicht der eigenen Regelungskompetenz der Städte und Gemeinden unterfallende - denkmalschutzrechtliche Belange in die Bauleitplanung einbezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 4 CN 4/00 -, juris).

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Allerdings hängt die Wirksamkeit einer Veränderungssperre nicht davon ab, ob der - noch nicht beschlossene - Bebauungsplan in seinen einzelnen Festsetzungen von einer ordnungsgemäßen und gerechten Abwägung aller Belange getragen sein wird, da Sinn der Veränderungssperre gerade ist, vorhandene planerische Ziele zu sichern und deren weitere Entwicklung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40/93 -, juris, m.w.N.).

    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40/93 -, juris, m.w.N.), der zu sichernde Bauleitplan - kurz gefasst - offensichtlich unzulässig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2012 - 2 B 202/12 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2009 - 2 B 10735/09

    Eilantrag gegen Aussetzung von Stadtratsbeschlüssen zum Kohleheizkraftwerk auf

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines genehmigten Vorhabens kommt es nämlich grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses der Genehmigung an (vgl. nur OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. September 2009 - 2 B 10735/09 -, juris).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BVerwGE 51, 121 ff.) muss hierfür ein Mindestmaß dessen zu erkennen sein, was Inhalt des zu erwartenden Planes werden soll.
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13/03 -, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26/10 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Eine Gemeinde darf mit der Bauleitplanung grundsätzlich auch städtebauliche Ziele verfolgen, die mehr auf Bewahrung als auf Veränderung der bestehenden Situation zielen; Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9/12 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. August 2014 - 8 C 10050/14.OVG -, bislang unveröffentlicht).
  • BVerwG, 21.10.2010 - 4 BN 26.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - 4 CN 13/03 -, juris; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 4 BN 26/10 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 B 202/12

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids bzgl. eines

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Als Sicherungsmittel ungeeignet ist eine Veränderungssperre nur dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzung nicht erreichen lässt, wenn der beabsichtigte Bauleitplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40/93 -, juris, m.w.N.), der zu sichernde Bauleitplan - kurz gefasst - offensichtlich unzulässig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. März 2012 - 2 B 202/12 -, juris).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04

    Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Erforderlich sind vielmehr positive Vorstellungen vom künftigen Planinhalt, weil die Veränderungssperre die künftige, nicht aber lediglich die abstrakte Planung schützt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 4 BN 22/04 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11

    Zurückstellungsbescheid bei wesentlicher Änderung der Planung

    Auszug aus VG Trier, 26.11.2014 - 5 L 1912/14
    Ungeachtet dessen beträfe ein Mangel in Bezug auf die angestrebten Sichtachsen lediglich die Rechtmäßigkeit einer einzelnen Festsetzung, auf die es hinsichtlich der Sicherungsfähigkeit im Ganzen nicht ankommt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 8 B 10385/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerwG, 16.05.2001 - 1 DB 16.01
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