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   VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829   

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VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829 (https://dejure.org/2017,3046)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.01.2017 - W 1 K 16.829 (https://dejure.org/2017,3046)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. Januar 2017 - W 1 K 16.829 (https://dejure.org/2017,3046)
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  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829
    Die Laufbahn ist maßgeblicher Teil des Amtes im statusrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris).

    Wie der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (amtsangemessene Beschäftigung, vgl. hierzu BVerwG, U.v. U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris; U.v. 11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), so ist umgekehrt regelmäßig mit der Übertragung des Amtes im abstrakt- und konkret-funktionellen Sinne die Verleihung des diesen Funktionen zugeordneten Amtes im statusrechtlichen Sinne verknüpft (vgl. VG Neustadt (Wein Straße), U.v. 25.3.2015 - 1 K 1064/14.NW - juris - unter Bezugnahme auf OVG RP, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10574/13 - juris).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829
    Wie der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (amtsangemessene Beschäftigung, vgl. hierzu BVerwG, U.v. U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris; U.v. 11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), so ist umgekehrt regelmäßig mit der Übertragung des Amtes im abstrakt- und konkret-funktionellen Sinne die Verleihung des diesen Funktionen zugeordneten Amtes im statusrechtlichen Sinne verknüpft (vgl. VG Neustadt (Wein Straße), U.v. 25.3.2015 - 1 K 1064/14.NW - juris - unter Bezugnahme auf OVG RP, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10574/13 - juris).
  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 1064/14

    Wechsel eines im Beschäftigungsverhältnis bei der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829
    Wie der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (amtsangemessene Beschäftigung, vgl. hierzu BVerwG, U.v. U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris; U.v. 11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), so ist umgekehrt regelmäßig mit der Übertragung des Amtes im abstrakt- und konkret-funktionellen Sinne die Verleihung des diesen Funktionen zugeordneten Amtes im statusrechtlichen Sinne verknüpft (vgl. VG Neustadt (Wein Straße), U.v. 25.3.2015 - 1 K 1064/14.NW - juris - unter Bezugnahme auf OVG RP, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10574/13 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 2 A 10574/13

    Kein Anspruch auf höhere Besoldung der an den Realschulen plus tätigen Grund- und

    Auszug aus VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829
    Wie der Beamte grundsätzlich in Ausübung seines Amtes nur solche Tätigkeiten zu verrichten braucht, die seinem Status entsprechen (amtsangemessene Beschäftigung, vgl. hierzu BVerwG, U.v. U.v. 29.4.1982 - 2 C 41/80 - juris; U.v. 11.12.2014 - 2 C 51/13 - juris), so ist umgekehrt regelmäßig mit der Übertragung des Amtes im abstrakt- und konkret-funktionellen Sinne die Verleihung des diesen Funktionen zugeordneten Amtes im statusrechtlichen Sinne verknüpft (vgl. VG Neustadt (Wein Straße), U.v. 25.3.2015 - 1 K 1064/14.NW - juris - unter Bezugnahme auf OVG RP, U.v. 26.11.2013 - 2 A 10574/13 - juris).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 6.91

    Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung;

    Auszug aus VG Würzburg, 24.01.2017 - W 1 K 16.829
    Es erscheint fraglich, ob die Beklagte dem entgegenhalten kann, dass sie die Entscheidungen hinsichtlich eines Laufbahnwechsel auf ihre Regionaldirektionen delegiert habe, nachdem der nach außen handelnde Rechtsträger jeweils ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit ist, die einheitlich durch den Vorstand vertreten wird, und es sich bei den Regionaldirektionen lediglich um unselbständige Verwaltungsuntergliederungen der Beklagten handelt, §§ 381 Abs. 1, 367 Abs. 2 SGB III (vgl. BVerwG, U.v. 21.10.1993 - 6 C 6/91 - juris).
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