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VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SG § 55 Abs. 4; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1, § 51, § 53; WaffG § 55 Abs. 1; StPO § 170 Abs. 2; WBO § 23 Abs. 6 S. 2
Keine Pflicht zur Angabe von bereits getilgten Verurteilungen bei Einstellung als Soldat - rewis.io
Keine Pflicht zur Angabe von bereits getilgten Verurteilungen bei Einstellung als Soldat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (13)
- VG München, 13.11.2012 - M 21 K 10.3378
Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus der Bundeswehr; arglistige Täuschung bei …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Der Empfänger ist somit ausdrücklich und für ihn eindeutig erkennbar darauf hinzuweisen, dass im Rahmen seiner Bewerbung als Zeitsoldat ein Verschweigungsrecht hinsichtlich vergangener Verurteilungen nicht besteht, auch wenn diese nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind und nicht im Bundeszentralregister aufscheinen (vgl. VG Augsburg, U.v. 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - juris; VG München, U.v. 13.11.2012 - M 21 K 10.3378 - juris).Der Kläger konnte sich daher im Ergebnis auf das Verschweigensrecht aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG berufen (vgl. auch: VG Augsburg, U.v. 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - juris;… VG Augsburg, B.v. 1.4.2016 - Au 2 S 15.1767 - juris Rn. 23; VG München, U.v. 13.11.2012 - M 21 K 10.3378 - juris Rn. 27-33).
- VG Augsburg, 26.10.2017 - Au 2 K 17.600
Keine arglistige Täuschung bei gegebenem Verschweigensrecht
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Der Empfänger ist somit ausdrücklich und für ihn eindeutig erkennbar darauf hinzuweisen, dass im Rahmen seiner Bewerbung als Zeitsoldat ein Verschweigungsrecht hinsichtlich vergangener Verurteilungen nicht besteht, auch wenn diese nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind und nicht im Bundeszentralregister aufscheinen (vgl. VG Augsburg, U.v. 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - juris; VG München, U.v. 13.11.2012 - M 21 K 10.3378 - juris).Der Kläger konnte sich daher im Ergebnis auf das Verschweigensrecht aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG berufen (vgl. auch: VG Augsburg, U.v. 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - juris;… VG Augsburg, B.v. 1.4.2016 - Au 2 S 15.1767 - juris Rn. 23;… VG München, U.v. 13.11.2012 - M 21 K 10.3378 - juris Rn. 27-33).
- VGH Bayern, 28.02.2006 - 7 B 05.2202
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Letzteres kann nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden, da anderenfalls die auf einer gesetzgeberischen Abwägung beruhende Grundsatzentscheidung, den Vollzugsbehörden kein Auskunftsrecht zu gewähren, praktisch gegenstandslos würde (vgl. BayVGH, U.v. 28.2.2006 - 7 B 05.2202 - juris).
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 ZB 12.376
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; fehlende Eignung; wiederholtes …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Die Entscheidung über die Entlassung wegen fehlender Eignung steht sodann im pflichtgemäßen Ermessen der personalführenden Stelle (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2013 - 6 ZB 12.376 - juris Rn. 4). - LAG Nürnberg, 30.06.1986 - 4 Sa 103/84
Aufnahme eines Strafurteils gegen einen Arbeitnehmer in dessen Personalakte; …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Das unbeschränkte Auskunftsrecht des Bundesministeriums der Verteidigung bedeutet auch nicht, dass die dadurch gewonnenen Erkenntnisse innerhalb des Ressorts in unbeschränktem Umfang für Vollzugszwecke verwendet werden dürften (vgl. LAG Nürnberg vom 30.6.1986 Az. 4 Sa 103/84, juris). - VG Augsburg, 01.04.2016 - Au 2 S 15.1767
Keine Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen arglistiger Täuschung bei nicht in …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Der Kläger konnte sich daher im Ergebnis auf das Verschweigensrecht aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG berufen (vgl. auch: VG Augsburg, U.v. 26.10.2017 - Au 2 K 17.600 - juris; VG Augsburg, B.v. 1.4.2016 - Au 2 S 15.1767 - juris Rn. 23;… VG München, U.v. 13.11.2012 - M 21 K 10.3378 - juris Rn. 27-33). - VGH Bayern, 27.09.2010 - 6 ZB 09.232
Soldatenrecht; Entlassung; Eignung zum Offizier; Dienstvergehen
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Dagegen können die fachlichen Erwägungen, die zu der Beurteilung als ungeeignet geführt haben, als solche nicht Gegenstand gerichtlicher Überprüfung sein (vgl. BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 6 ZB 09.232 - juris). - BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78
Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Dieses spezialgesetzliche Verschweigensrecht gilt auch anlässlich einer Bewerbung um Übernahme in ein Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.1980 - 2 C 50.78 - juris). - VGH Bayern, 26.08.2013 - 6 CS 13.1459
Soldatenrecht; Soldat auf Zeit; Entlassung; Nichterfüllung der …
- VG Hannover, 09.11.2007 - 13 A 6292/06
Dienstort; Abkommandierung; Dauer; dienstlicher Wohnsitz; Kommandierung; Soldat; …
Auszug aus VG Würzburg, 28.06.2019 - W 1 S 19.703
Zwar war der Kläger vom 18. März 2019 bis 14. Juni 2019 bzw. 30. Juni 2019 zum Bundesamt für das ... nach K ... kommandiert, jedoch handelte es sich hierbei lediglich um eine kurzfristige Kommandierung, die aufgrund ihres Charakters als Befehl zur nur vorübergehenden Dienstleistung bei einer anderen Dienststelle den dienstlichen Wohnsitz des Soldaten an seinem ursprünglichen Standort noch nicht hat entfallen lassen (vgl. VG Freiburg, B.v. 22.1.2016 - 7 K 2456/15 - juris; VG Hannover, B.v. 9.11.2007 - 13 A 6292/06 - juris). - BVerwG, 30.10.2014 - 2 B 109.13
Verwertung einer getilgten oder tilgungsreifen Verurteilung für …
- VG Freiburg, 22.01.2016 - 7 K 2456/15
Dienstlicher Wohnsitz; Soldat; Abkommandierung
- BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95
Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten
- VG Minden, 17.04.2020 - 12 K 896/18 vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 ZB 05.2202 -, juris Rn. 2; VG Würzburg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703 -, juris Rn. 29 ff.; vgl. auch Götz/Tolzmann, Kommentar zum BZRG, 5. Aufl. 2015, § 53 Rn. 14, und § 43 Rn. 16, wonach sich das Verwertungsverbot auch auf die durch die unbeschränkte Auskunft aus dem BZRG erlangten Unterlagen bezieht.
vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703 -, juris Rn. 24.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 1 B 1807/20
Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen der Herbeiführung seiner Ernennung durch …
Das gilt auch noch für das nachfolgende gerichtliche Eilverfahren, in dem das Verwaltungsgericht X. durch Beschluss vom 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703 - die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen die Entlassungsverfügung vom 15. Mai 2019 angeordnet hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 6 B 1026/23
Einstellung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst; …
Zwar könnte für ein Recht, ein eingestelltes Ermittlungsverfahren zu verschweigen, auf den ersten Blick ein Erst-Recht-Schluss sprechen, auf den sich die Beschwerde unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (…Urteil vom 20.3.2014 - 2 AZR 1071/12 -, BAGE 147, 358 = juris Rn. 49 ff.) und des Verwaltungsgerichts Würzburg (Beschluss vom 28.6.2019 - W 1 S 19.703 - juris Rn. 29) beruft: Wenn der später Verurteilte schon die Strafe nicht angeben muss, dann doch erst recht derjenige nicht, der nicht einmal verurteilt wurde, weil das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist.