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   VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75   

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VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75 (https://dejure.org/2018,2300)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - W 1 K 17.75 (https://dejure.org/2018,2300)
VG Würzburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - W 1 K 17.75 (https://dejure.org/2018,2300)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Würzburg, 07.09.2016 - W 1 K 16.627

    Antragsfrist für Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege

    Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75
    Das Gericht geht unabhängig von vorstehenden Ausführungen jedoch davon aus, dass der Beklagte sich im Falle künftiger Taxirechnungen für Fahrten zu einer Chemotherapie bei ansonsten unveränderter Sach- und Rechtslage an der mit Bescheid vom 5. Dezember 2017 getroffenen Entscheidung einer Beihilfegewährung orientieren wird (vgl. zum Ganzen auch bereits VG Würzburg, U.v. 7.9.2016 - W 1 K 16.627 - juris).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75
    Maßgeblich ist vorliegend die ab dem 1. Oktober 2014 gültige Fassung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 29. Juni 2014, da hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage in Beihilfestreitigkeiten grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abzustellen ist (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris, jeweils m.w.N.), mithin hier auf die Rezepte und Rechnungen vom 5. Oktober 2015, 21. Oktober 2015, 15. Dezember 2015, 19. Januar 2016, 9. Mai 2016 sowie 18. August 2016.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75
    Ein weitergehender Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen besteht nicht, da ein solcher nur dann in Betracht käme, wenn es sich bei der öffentlich-rechtlichen Forderung um eine Entgeltforderung im Sinne einer vertraglichen Leistungspflicht handeln würde, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht, bzw. wenn ein solcher Zinsanspruch aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage gegeben wäre (vgl. BVerwG, U.v. 27.2.2014 - 5 C 1/13 S - juris).
  • BVerwG, 06.11.2014 - 5 C 7.14

    Beihilfefähigkeit; stationäre Behandlung; privates Krankenhaus; zugelassenes

    Auszug aus VG Würzburg, 31.01.2018 - W 1 K 17.75
    Maßgeblich ist vorliegend die ab dem 1. Oktober 2014 gültige Fassung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 29. Juni 2014, da hinsichtlich der maßgeblichen Sach- und Rechtslage in Beihilfestreitigkeiten grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen abzustellen ist (st. Rspr., z.B. BVerwG, U.v. 6.11.2014 - 5 C 7.14 - juris; U.v. 2.4.2014 - 5 C 40.12 - juris, jeweils m.w.N.), mithin hier auf die Rezepte und Rechnungen vom 5. Oktober 2015, 21. Oktober 2015, 15. Dezember 2015, 19. Januar 2016, 9. Mai 2016 sowie 18. August 2016.
  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 17.1271

    Erfolglose Klage eines nigerianischen Asylbewerbers auf Erteilung einer Erlaubnis

    Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12).
  • VG Augsburg, 01.09.2017 - Au 1 E 17.1292

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis

    Um Fehlanreize zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12), sofern die Entscheidung nicht allein mit der monatlich aktualisierten Entscheidungsstatistik des Bundesamts und den sich daraus ergebenden Anerkennungsquoten begründet wird (vgl. VG München, U.v. 5.4.2017 - M 9 K 17.254 - juris Rn. 37).
  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144

    Keine Beschäftigungserlaubnis zu Ausbildungszwecken während eines Asylverfahrens

    Um Fehlanreize zur Stellung aussichtsloser Asylanträge mit dem Ziel einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik zu vermeiden, sind solche Erwägungen zulässigerweise in die Entscheidung nach § 61 Abs. 2 AsylG miteinzubeziehen (VG Augsburg, B.v. 9.5.2017 - Au 1 K 17.75 Rn. 23; U.v. 13.6.2017 - Au 1 K 17.101; Neundorf in Kluth/Heusch, Beck´scher Online Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1.2.2017, § 61 Rn. 12).
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