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   VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05 We   

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VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05 We (https://dejure.org/2007,30919)
VG Weimar, Entscheidung vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 We (https://dejure.org/2007,30919)
VG Weimar, Entscheidung vom 21. März 2007 - 8 K 71/05 We (https://dejure.org/2007,30919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BGB § 311; BGB § 417; ThürVwVfG § 35; ThürVwVfG § 49 a; ThürVwVfG § 61; ThürVwVZG § 20
    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung des Pflichtigen durch Verwaltungsakt auch im Fall einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung (hier im Zusammenhang mit einem Schuldbeitritt); Bürgschaft; Eingriff; Eingriffsverwaltung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Weimar, 04.10.2000 - 8 K 2185/99

    Klage auf Aufhebung eines Leistungsbescheids der Thüringer Aufbaubank;

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    ges zuließen (vgl. hierzu VG Weimar, Urteil vom 04.10.2000 - 8 K 2185/99.We -, ThürVBl 2001, 91, 92).

    Die 8. Kammer des VG Weimar und das VG Meiningen haben bislang eine Durchsetzung der Haftung des Klägers, die aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag resultiert, in dem der Kläger einen Schuldbeitritt erklärt hat, durch Erlass eines Verwaltungsakts für zulässig erachtet (VG Weimar, Urteil vom 21.06.2006 - 8 K 3361/04.We -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 04.02.2000 - 8 K 2185/99.We -, ThürVBl. 2001, S. 91, 92; VG Meiningen, Urteil vom 14.10.1998 - 2 K 1384/97.Me - nicht veröffentlicht).

    § 49 a ThürVwVfG regelt diesen Fall ebenso wenig wie der vormals Geltung beanspruchende § 44 a LHO (a.A. auch insoweit noch die Kammer im Urteil vom 04.10.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor dem Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes entschieden, dass durch Vertrag begründete Pflichten grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171) und dabei darauf verwiesen, dass Verwaltungseingriffe in Freiheit und Eigentum der gesetzlichen Grundlage bedürfen.
  • BVerwG, 24.01.1992 - 3 C 33.86

    Rückforderung - Beihilfevoraussetzungen

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Ergänzend ist daher nur noch auszuführen, dass weder die von dem VG Meiningen in seinem Urteil vom 14.10.1998 zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.01.1992 - 3 C 33/86 -, BVerwGE 89, 345) noch die zitierte Literaturstelle (Kopp, VwVfG, § 61 Anm. 1 bis 4) die Auffassung des VG zu stützen vermögen.
  • BVerwG, 26.10.1979 - 7 C 106.77

    Rückforderung von Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Butter bei dessen

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Die Vereinbarung einer Verwaltungsaktbefugnis in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Lasten des Bürgers wäre daher nicht nur wegen eines darin liegenden Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt unwirksam, sondern würde zugleich eine Umgehung des § 61 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, der zur Durchsetzung der Ansprüche aus einem subordinationsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrag (siehe zu dieser Einordnung Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 09.10.2000 - 1 K 335/98 -, zitiert nach juris) neben der gerichtlichen Klage ausschließlich die Möglichkeit der Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung vorsieht (diese Problematik in etwas anderer Konstellation andeutend, aber im konkreten Fall offen lassend: BVerwG, Urteil vom 26.10.1979 - VII C 106.77 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Danach ändere sich an der Befugnis, den Rückforderungsanspruch gegen den Zuwendungsempfänger durch Verwaltungsakt geltend zu machen, auch dann nichts, wenn sich die Rückforderung gegen die gesamtschuldnerisch mithaftende oder bürgende Ehefrau des Zuwendungsempfängers richte (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1966 - V C 99.65 -, DVBl 1966, 600 und Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 172).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung aus dem Jahre 1997 zu erkennen gegeben, dass es an dieser Ansicht möglicherweise in der Zukunft nicht mehr festhält (Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8/97 -, BVerwGE 105, 302, 304).
  • BVerwG, 09.02.1966 - V C 99.65

    Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Danach ändere sich an der Befugnis, den Rückforderungsanspruch gegen den Zuwendungsempfänger durch Verwaltungsakt geltend zu machen, auch dann nichts, wenn sich die Rückforderung gegen die gesamtschuldnerisch mithaftende oder bürgende Ehefrau des Zuwendungsempfängers richte (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1966 - V C 99.65 -, DVBl 1966, 600 und Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - BVerwGE 35, 170, 172).
  • VGH Bayern, 19.02.1987 - 3 B 85 A.3539
    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    gung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend VGH BW, Urteil vom 08.12.1982 - 5 S 156/82 - VBlBW 1983, S. 272, 274, BayVGH, Urteil vom 19.02.1987 - 3 B 85 A. 3539 -, NVwZ 1987, 814 f.; zu den allein in Betracht kommenden Ausnahmen vgl. Ziekow, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 35 Rdnr. 13).
  • VG Saarlouis, 09.10.2000 - 1 K 335/98
    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    Die Vereinbarung einer Verwaltungsaktbefugnis in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu Lasten des Bürgers wäre daher nicht nur wegen eines darin liegenden Verstoßes gegen den Gesetzesvorbehalt unwirksam, sondern würde zugleich eine Umgehung des § 61 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG darstellen, der zur Durchsetzung der Ansprüche aus einem subordinationsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen Vertrag (siehe zu dieser Einordnung Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 09.10.2000 - 1 K 335/98 -, zitiert nach juris) neben der gerichtlichen Klage ausschließlich die Möglichkeit der Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung vorsieht (diese Problematik in etwas anderer Konstellation andeutend, aber im konkreten Fall offen lassend: BVerwG, Urteil vom 26.10.1979 - VII C 106.77 - zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1982 - 5 S 156/82

    Erlaß eines Verwaltungsakts zur Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung

    Auszug aus VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05
    gung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend VGH BW, Urteil vom 08.12.1982 - 5 S 156/82 - VBlBW 1983, S. 272, 274, BayVGH, Urteil vom 19.02.1987 - 3 B 85 A. 3539 -, NVwZ 1987, 814 f.; zu den allein in Betracht kommenden Ausnahmen vgl. Ziekow, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 1. Aufl. 2006, § 35 Rdnr. 13).
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

  • BGH, 27.03.1972 - VII ZR 31/71

    Verjährung des Vergütungsanspruches bei Mitübernahme der Schuld aus Leistung für

  • VG Meiningen, 15.11.2000 - 2 K 353/98

    Vereinbarung eines Schuldbeitritts zur Absicherung einer Zuwendung im Rahmen

  • VGH Bayern, 20.11.1987 - 22 B 85 A.1690
  • OLG München, 08.05.1998 - 21 U 3653/97

    Unwirksamkeit von Mithaftungserklärungen durch den allein geschäftsführenden

  • OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung des Senats auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die (zumeist) in § 61 jeweils eine dem § 57 des damaligen Regierungsentwurfs im Wesentlichen entsprechende Regelung enthalten, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon das VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 - juris; vom Senat bestätigt durch Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In diesen Fällen ist aber - wie ausgeführt - der Erlass eines Verwaltungsakts grundsätzlich unzulässig (so schon VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.05.2007 - 1 O 52/07

    Rechtsweg für subventionsrechtliche Haftungserklärung

    Im Übrigen ergibt sich dies auch aus der in der Haftungserklärung vorgesehenen Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung, denn bei der Übernahme einer Bürgschaft entsteht kein Gesamtschuldverhältnis zum Hauptschuldner (vgl. Erman-Westermann, BGB, 10. Auflage 2000, Vor 414 RdNr. 9; Kraushaar/Häuser, a. a. O.; vgl. auch VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007 - 8 K 71/05 -, juris).

    Soweit die Beklagte darauf verweist, dass der Klägerin mit der Haftungserklärung keine Befugnis eingeräumt werde, die Ansprüche hieraus durch Verwaltungsakt geltend zu machen, kann dahinstehen, ob dies rechtlich überhaupt zulässig wäre (vgl. hierzu: VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007 - 8 K 71/05 -, juris), denn es ist jedenfalls nicht Voraussetzung für die Annahme eines auf einen Schuldbeitritt gerichteten öffentlich-rechtlichen Rechtsgeschäfts.

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    2001, 171 = juris Rdn. 36 und VG Weimar, Urteil vom 14.02.2007 [verkündet am 21.03.2007] - 8 K 71/05 We -, ThürVBl.
  • SG Berlin, 13.09.2011 - S 172 AS 19683/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsnatur einer Eingliederungsvereinbarung

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon BVerwG vom 26. Oktober 1979, VII C 106.77, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1982, 5 S 156/82, VBlBW 1983, 272-274; VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007, 8 K 71/05, Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 30. Oktober 2007, 1 R 24/06, Rn. 53; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009, 2 L 78/08, Rn. 32; OVG Thüringen, Urteile vom 9. Dezember 2009, 3 KO 343/07, Rn. 50 und vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 51; VG Cottbus, Urteil vom 12. Mai 2009, 7 K 1117/08, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).
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