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   VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16 We   

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VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16 We (https://dejure.org/2016,51732)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.11.2016 - 1 E 926/16 We (https://dejure.org/2016,51732)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. November 2016 - 1 E 926/16 We (https://dejure.org/2016,51732)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    Die beschließende Kammer hat sich in diesem Zusammenhang der neueren Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 10.05.2016, 2 VR 2/15, juris) angeschlossen, wonach der Dienstherr die höherwertige Aufgabenwahrnehmung im Falle einer später als rechtswidrig festgestellten Dienstposteninhaberschaft im Wege einer "fiktiven Fortschreibung" der dienstlichen Beurteilung "ausblenden" muss.

    Das Verwaltungsgericht teilt nicht die Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen, dass das von der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 2016, 2 VR 2.15 herangezogene Rechtsinstitut der fiktiven Fortschreibung der Beurteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht das Entstehen eines Bewährungs- und Erfahrungsvorsprunges des Konkurrenten auf dem Dienstposten ausschließen könne, weil hiermit eine Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen Fragen aufwerfe, die einer weiteren Vertiefung bedürften.

    Wie auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 27.07.2016 ausführt, hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 10.05.2016, a.a.O., Ausführungen dazu gemacht, wie eine fiktive Fortschreibung der letzten dienstlichen Beurteilung bzw. eine fiktive Ausblendung der aus der Höherwertigkeit des Dienstpostens folgenden Tätigkeit erfolgen kann und zwar knüpft die fiktive Fortschreibung an die entwickelte Praxis zu freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen und der entsprechenden gesetzlichen Regelungen hier- zu an.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 4 S 1083/16

    Kein Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren, wenn der Dienstherr den

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    die darauf gerichtet ist, während eines Konkurrentenstreitverfahrens bereits die Übertragung des entsprechenden Dienstpostens zu verhindern, kein Anordnungsgrund (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10.08.2016 - 1 E 289/16 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, zu- vor ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2016, 4 S 1083/16; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.09.2016, 1 B 60/16, jeweils zitiert nach juris; anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschluss vom 12.07.2016, 6 B 487/16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 6 B 487/16

    Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    die darauf gerichtet ist, während eines Konkurrentenstreitverfahrens bereits die Übertragung des entsprechenden Dienstpostens zu verhindern, kein Anordnungsgrund (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10.08.2016 - 1 E 289/16 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, zu- vor ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2016, 4 S 1083/16; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.09.2016, 1 B 60/16, jeweils zitiert nach juris; anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschluss vom 12.07.2016, 6 B 487/16).
  • OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16

    Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    die darauf gerichtet ist, während eines Konkurrentenstreitverfahrens bereits die Übertragung des entsprechenden Dienstpostens zu verhindern, kein Anordnungsgrund (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10.08.2016 - 1 E 289/16 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, zu- vor ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2016, 4 S 1083/16; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.09.2016, 1 B 60/16, jeweils zitiert nach juris; anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschluss vom 12.07.2016, 6 B 487/16).
  • OVG Thüringen, 27.11.2012 - 2 EO 472/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen kommissarische Übertragung eines höherwertigen

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    In diesen Fallkonstellationen verbleibt es mangels anderweitiger genügender Anhaltspunkte bei der Festsetzung des Auffangstreitwerts nach § 52 Abs. 2 GKG bleibt (vgl. OVG Weimar, Beschl. vom 14.04.2010 - 2 VO 784/07 -, Beschl. vom 27.11.2012 - 2 EO 472/12 -, juris).
  • VG Weimar, 10.08.2016 - 1 E 289/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2016 - 1 E 926/16
    die darauf gerichtet ist, während eines Konkurrentenstreitverfahrens bereits die Übertragung des entsprechenden Dienstpostens zu verhindern, kein Anordnungsgrund (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 10.08.2016 - 1 E 289/16 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts, zu- vor ebenso Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.2016, 4 S 1083/16; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.09.2016, 1 B 60/16, jeweils zitiert nach juris; anderer Ansicht: OVG Nordrhein-Westfalen, zuletzt Beschluss vom 12.07.2016, 6 B 487/16).
  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 12 B 53/17

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens

    Nach Auffassung der Kammer wird im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.05.2016 a.a.O. im Einzelnen dargelegt, wie eine fiktive Fortschreibung der letzten dienstlichen Beurteilung bzw. eine fiktive Ausblendung der aus der Höherwertigkeit des Dienstposten folgenden Tätigkeit erfolgen kann, nämlich indem an die fiktive Fortschreibung der Praxis zu freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen angeknüpft wird ( vgl. VG Weimar, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 E 926/16 We - Juris).
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