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   VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19.WI   

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https://dejure.org/2021,8340
VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19.WI (https://dejure.org/2021,8340)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.02.2021 - 1 K 950/19.WI (https://dejure.org/2021,8340)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. Februar 2021 - 1 K 950/19.WI (https://dejure.org/2021,8340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 Abs. 1 AO, § 130 Abs. 2 AO, § 131 Abs. 1 AO, § 131 Abs. 2 AO, § 169 Abs. 2 Satz 1 AO
    Erfolglose Klage gegen Gebührenbescheid wegen "verbösernder Nacherhebung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Der Landesgesetzgeber hat damit die in den §§ 172 bis 177 AO niedergelegten Regelungen für die Korrektur von Steuerbescheiden, die von den sonst für Verwaltungsakte geltenden Vorschriften abweichen, für die "kleinen Gemeindesteuern" bewusst ausgeschlossen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn. 45).

    Die angefochtenen Bescheide vom 7. Februar 2019 beschränken sich ihrem Regelungsgehalt nach auf die Nachforderung des von dem ursprünglichen Gebührenbescheid nicht erfassten Betrages (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn. 49, 50).

    Für die möglicherweise an die ursprüngliche Gebührenfestsetzung geknüpfte subjektive Erwartung, die Klägerin werde mit einer Nacherhebung nicht belastet werden, gibt der ursprüngliche Heranziehungsbescheid schon mit Rücksicht auf die periodische Entstehung der Gebühren keinen Anhaltspunkt (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Oktober 1990 - 22 A 1393/90 -, juris Rn.51).

  • VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Der gleichzeitig mit Klageerhebung gestellte Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die mit dem Widerspruchsbescheid vom 29. April 2019 getroffene Kostenentscheidung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 24. April 2020 (Az.: 1 L 952/19.WI ) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Verwaltungsvorgangs (1 Hefter) sowie der beigezogenen Akte des Eilverfahrens 1 L 952/19.WI Bezug genommen.

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen setzt stets voraus, dass der eine Belastung aussprechende Verwaltungsakt tragfähig ist für den - ein entsprechendes Vertrauen rechtfertigenden - Gegenschluss, dass von dem Betroffenen mehr als dies nicht verlangt werden sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    54/07 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris Rn. 43).
  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Da Straßenreinigungsgebühren nach § 10 Abs. 5 HStrG als eine Abgabe eigener Art einzuordnen sind, handelt es sich bei der Verweisung auf die Vorschriften des kommunalen Abgabenrechts allerdings nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. November 2014 - 5 A 1992/13 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95

    Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Der in der Straßenreinigungssatzung festlegte Gebührenmaßstab, der sogenannte "Quadratwurzelmaßstab" (§ 11 Abs. 1 StrRS), begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 5 N 478/88 -, juris Rn. 55 ; Hess. VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 5 UE 4078/95 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.1991 - 5 N 478/88

    Straßenreinigungsgebühr: Unterschiedlichkeit des Gebührenmaßstabs für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Der in der Straßenreinigungssatzung festlegte Gebührenmaßstab, der sogenannte "Quadratwurzelmaßstab" (§ 11 Abs. 1 StrRS), begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 5 N 478/88 -, juris Rn. 55 ; Hess. VGH, Urteil vom 3. Juli 1996 - 5 UE 4078/95 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 11.09.2013 - 5 K 3493/13

    Festsetzung der Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren für ein an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Der ursprüngliche Bescheid steht der Ausschöpfung des vollen materiell-rechtlich zustehenden Gebührenanspruchs im Wege der Nacherhebung nicht entgegen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2013 - 5 K 3493/13 -, mit weiteren Nachweisen, juris Rn. 65).
  • VG Wiesbaden, 07.01.2014 - 1 L 632/13

    Erfolgloser Eilantrag bezüglich Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Die Heranziehung durch die angefochtenen Bescheide vom 7. Februar 2019 ist insbesondere nicht im Hinblick darauf rechtswidrig, dass die Klägerin für den hier streitigen Zeitraum bereits mit einem früheren, bestandskräftigen Bescheid zu Straßenreinigungsgebühren für eine das Grundstück erschließende Straße herangezogen wurde (vgl. hierzu: VG Wiesbaden, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 1 L 632/13.WI -, juris Rn. 30 - 39).
  • VG Köln, 18.02.2013 - 14 K 2936/11

    Keine in Grundbesitzabgabenbescheiden enthaltene begünstigende Regelung über

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19
    Im Übrigen enthalten Grundbesitzabgabebescheide auch generell nicht die begünstigende Regelung, dass über nicht festgesetzte oder über festgesetzte Gebühren hinaus keine weiteren Abgaben erhoben werden (vgl. VG Köln, Urteil vom 18. Februar 2013 - 14 K 2936/11 -, juris Rn. 29).
  • VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"

    Gleichzeitig hat sie Klage bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen die Bescheide vom 7. Februar 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. April 2019 erhoben, die unter dem Aktenzeichen 1 K 950/19.WI noch anhängig ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und des vorgelegten Verwaltungsvorgangs (1 Hefter) sowie der beigezogenen Akte des Klageverfahrens 1 K 950/19.WI Bezug genommen.

    Eine Klage gegen die Kostenfestsetzung ist daher nicht Gegenstand der anhängigen Klage 1 K 950/19.WI ; diese wäre im Übrigen zu diesem Zeitpunkt wegen es noch durchzuführenden Widerspruchsverfahrens unzulässig gewesen.

    Sie hat den Kostenfestsetzungsbescheid vom 29. April 2019 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14. Juni 2019 auch nicht in das laufende Klageverfahren 1 K 950/19.WI miteinbezogen.

  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im

    Dieser Bescheid ist Gegenstand der beim Verwaltungsgericht des Saarlandes erhobenen Drittanfechtungsklage der Antragstellerin 1 K 950/19.
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