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   VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D   

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VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D (https://dejure.org/2021,59842)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D (https://dejure.org/2021,59842)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. November 2021 - 28 K 1239/19.WI.D (https://dejure.org/2021,59842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten wegen eines Falls der Bestechlichkeit und einer Vielzahl unberechtigter Datenabfragen und -weitergaben an Dritte

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Die Dienstpflichtverletzungen hat der Beklagte innerdienstlich begangen, weil sein pflichtwidriges Verhalten in sein Amt und seine dienstlichen Pflichten eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 11).

    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 16b D 13.993 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris).

    Zur Bestimmung der Schwere des Dienstvergehens und des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine von einer Beamtin oder einem Beamten vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris) sowohl für außer- als auch für innerdienstliche Dienstvergehen auf den gesetzlichen Strafrahmen zurückzugreifen.

    Für die Ahndung von innerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Orientierungsrahmen bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 20).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 S. 2-4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von Begleitdelikten und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris).

    Maßgeblich für die Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung die §§ 20, 21 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 32; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 30 f.; Weiß in: GKÖD, Bd. II: DisR, Lfg.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Die ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden der Beamtin oder des Beamten stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris Rn. 22).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 31 ff.).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl. BayVGH, Urteil vom 29. Juni 2016 - 16b D 13.993 -, juris; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris), insbesondere nach der Höhe des entstandenen Schadens (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris).

    Maßgeblich für die Beurteilung der verminderten Schuldfähigkeit sind nach ständiger Rechtsprechung die §§ 20, 21 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59/07 -, juris Rn. 32; Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, juris Rn. 30 f.; Weiß in: GKÖD, Bd. II: DisR, Lfg.

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Das Strafbefehlsverfahren stellt ein anderes gesetzlich geordnetes Verfahren im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 -, juris Rn. 10).

    Erforderlich hierfür ist, dass die Tatsachenfeststellung vom Beamten substantiiert in Zweifel gezogen worden ist; hierzu reicht ein bloßes Bestreiten grundsätzlich nicht aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 -, juris Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Das zur Ausübung dieser Ämter erforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn Polizeibeamte selbst erhebliche Straftaten begehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteilichen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme keine "indizielle" oder "präjudizielle" Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 2016 - 2 B 24/16 -, juris Rn. 15; BVerwG, Beschluss vom 28. August 2018 - 2 B 5/18 -, juris Rn. 18; nach neuerer Rechtsprechung gilt dies auch für außerdienstlich begangene Straftaten: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Entlastungsgründe sind nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" bereits dann einzubeziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ihr Vorliegen sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38/10 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Der Beamte erklärt sich bereit, als Gegenleistung für einen Vorteil eine rechtswidrige Diensthandlung vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3/12 -, juris Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.11.2021 - 28 K 1239/19
    Setzt sich - wie hier - das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2005 - 1 D 1/04 -, juris).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Begehen eines schwerwiegenden einheitlichen Dienstvergehens eines Beamten durch

  • BVerwG, 23.01.2013 - 2 B 63.12

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten bei Vorliegen eines Dienstvergehens

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • VGH Bayern, 29.06.2016 - 16b D 13.993

    Disziplinarverfahren wegen Diebstahls im Amt - Zurückstufung

  • BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02

    Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion;

  • BVerwG, 30.06.2015 - 2 B 31.14

    Rüge unterlassener Sachaufklärung bei Verwendung tatsächlicher Feststellungen aus

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06

    Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des

  • BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76

    Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 80 D 5.11

    Stadtinspektorin; Kollegendiebstahl; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe;

  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22

    Polizeibeamter; Entfernung aus dem Dienst; Nähe zu Rockern, die Prostitution

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Kontaktaufnahme über den dienstlich veranlassten Fake-Account geschah und damit die Privatsphäre des Beamten nur am Rande berührte (vgl. zur fehlenden Berücksichtigung einer Tatprovokation als Milderungsgrund auch: OVG Bln-Bbg, Urteil vom 06.11.2014 - OVG 80 D 5.11 -, juris Rn. 32; VG Wiesbaden, Urteil vom 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D -, juris Rn. 357).
  • VG München, 20.02.2024 - M 13L DK 21.4364

    (Landes) Disziplinarrecht, Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten,

    Hier hat der beamtenrechtliche Gesetzgeber durchaus an die Strafzumessung angeknüpft und bringt die besondere Schwere einer solchen Straftat zum Ausdruck (vgl. auch VG Wiesbaden, U.v. 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D - juris Rn. 347 a.E.).

    Dem Verbot der Vorteilsannahme in Bezug auf das Amt kommt als Bestandteil der Dienstpflicht zur uneigennützigen Amtsführung herausragende Bedeutung zu (VG Wiesbaden, U.v. 15.11.2021 - 28 K 1239/19.WI.D - juris Rn. 347).

  • VG Kassel, 21.02.2024 - 1 K 1905/22

    Zur Entlassung auf eigenen Antrag bei drohendem Disziplinarverfahren

    Eine Freiheitsstrafe, die sich der Jahresgrenze des § 24 BeamtStG nähert, spricht derweil gegen eine Bagatellverfehlung und entfaltet eine gewisse Indizwirkung zumindest hinsichtlich der Schwere des Vergehens (VG Wiesbaden, Urteil vom 15. November 2021 - 28 K 1239/19.WI.D -, juris Rn. 188).
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