Rechtsprechung
VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 11 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1 u. 4 S. 1 u. 2, § 60 Abs. 5 u. 7, § 60a Abs. 2 S. 3
Anspruch auf Zulassung zum Integrationskurs für Asylbewerber ohne "Bleibeperspektive" - rewis.io
Anspruch auf Zulassung zum Integrationskurs für Asylbewerber ohne "Bleibeperspektive"
- ra.de
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
- VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.1328
- VGH Bayern, 10.01.2018 - 19 BV 17.1968
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.09.2007 - 19 BV 07.575
D (A), Integrationskurs, Konventionsflüchtlinge, Altfälle, Zuwanderungsgesetz, …
Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
Die beschriebene Qualität des Aufenthalts ist demgemäß zu fordern, weil - was die Kammer für vorzugswürdig erachtet - diese aufenthaltsbezogene Voraussetzung bei der Zusammenschau von § 43 und § 44 AufenthG bereits ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darstellt (VG Ansbach, B.v. 13.9.2006 - AN 19 K 06.02014 - juris), oder zumindest deshalb, weil bei Fehlen dieser Voraussetzungen sich das Ermessen auf Null in Richtung auf die Zulassungsversagung reduziert (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 19 BV 07.575 - juris). - VG Ansbach, 29.06.2017 - AN 6 K 16.01738
Keine Zulassung zum Integrationskurs mangels Aufenthaltsgestattung eines …
Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
Sonstige Umstände außerhalb des Asylverfahrens wie der vom Klägerbevollmächtigten angesprochene Abschiebestopp nach Afghanistan und die geltend gemachte Erwartung des künftigen Erwerbs rein aufenthaltsrechtlicher Rechtspositionen (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG) sind im vorliegenden Zusammenhang von vorneherein unbehelflich, vgl. die Gesetzesentwurfsbegründung in BT-Drs 18/6185 S. 48 ("Erfasst sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag besteht" - Hervorhebung durch das Gericht -) sowie auch VG Ansbach, U.v. 23. März 2017 - AN 6 K 16.02247 -, U.v. 29. Juni 2017 - AN 6 K 16.01738 -, so dass es überhaupt keiner diesbezüglichen Prognosen hier bedarf. - VG Ansbach, 13.09.2006 - AN 19 K 06.02014
Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
Die beschriebene Qualität des Aufenthalts ist demgemäß zu fordern, weil - was die Kammer für vorzugswürdig erachtet - diese aufenthaltsbezogene Voraussetzung bei der Zusammenschau von § 43 und § 44 AufenthG bereits ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darstellt (VG Ansbach, B.v. 13.9.2006 - AN 19 K 06.02014 - juris), oder zumindest deshalb, weil bei Fehlen dieser Voraussetzungen sich das Ermessen auf Null in Richtung auf die Zulassungsversagung reduziert (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 19 BV 07.575 - juris).