Rechtsprechung
   VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54565
VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328 (https://dejure.org/2017,54565)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328 (https://dejure.org/2017,54565)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. August 2017 - AN 6 K 16.01328 (https://dejure.org/2017,54565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,54565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 25 Abs. 5, § 43 Abs. 1, § 44 Abs. 1 u. 4 S. 1 u. 2, § 60 Abs. 5 u. 7, § 60a Abs. 2 S. 3
    Anspruch auf Zulassung zum Integrationskurs für Asylbewerber ohne "Bleibeperspektive"

  • rewis.io

    Anspruch auf Zulassung zum Integrationskurs für Asylbewerber ohne "Bleibeperspektive"

  • ra.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 19.09.2007 - 19 BV 07.575

    D (A), Integrationskurs, Konventionsflüchtlinge, Altfälle, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
    Die beschriebene Qualität des Aufenthalts ist demgemäß zu fordern, weil - was die Kammer für vorzugswürdig erachtet - diese aufenthaltsbezogene Voraussetzung bei der Zusammenschau von § 43 und § 44 AufenthG bereits ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darstellt (VG Ansbach, B.v. 13.9.2006 - AN 19 K 06.02014 - juris), oder zumindest deshalb, weil bei Fehlen dieser Voraussetzungen sich das Ermessen auf Null in Richtung auf die Zulassungsversagung reduziert (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 19 BV 07.575 - juris).
  • VG Ansbach, 29.06.2017 - AN 6 K 16.01738

    Keine Zulassung zum Integrationskurs mangels Aufenthaltsgestattung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
    Sonstige Umstände außerhalb des Asylverfahrens wie der vom Klägerbevollmächtigten angesprochene Abschiebestopp nach Afghanistan und die geltend gemachte Erwartung des künftigen Erwerbs rein aufenthaltsrechtlicher Rechtspositionen (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG) sind im vorliegenden Zusammenhang von vorneherein unbehelflich, vgl. die Gesetzesentwurfsbegründung in BT-Drs 18/6185 S. 48 ("Erfasst sind von Nummer 1 Asylbewerber, die aus einem Land mit einer hohen Anerkennungsquote kommen oder bei denen eine belastbare Prognose für einen erfolgreichen Asylantrag besteht" - Hervorhebung durch das Gericht -) sowie auch VG Ansbach, U.v. 23. März 2017 - AN 6 K 16.02247 -, U.v. 29. Juni 2017 - AN 6 K 16.01738 -, so dass es überhaupt keiner diesbezüglichen Prognosen hier bedarf.
  • VG Ansbach, 13.09.2006 - AN 19 K 06.02014
    Auszug aus VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 6 K 16.01328
    Die beschriebene Qualität des Aufenthalts ist demgemäß zu fordern, weil - was die Kammer für vorzugswürdig erachtet - diese aufenthaltsbezogene Voraussetzung bei der Zusammenschau von § 43 und § 44 AufenthG bereits ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal von § 44 Abs. 4 Satz 1 AufenthG darstellt (VG Ansbach, B.v. 13.9.2006 - AN 19 K 06.02014 - juris), oder zumindest deshalb, weil bei Fehlen dieser Voraussetzungen sich das Ermessen auf Null in Richtung auf die Zulassungsversagung reduziert (vgl. BayVGH, U.v. 19.9.2007 - 19 BV 07.575 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht