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   VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092   

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VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092 (https://dejure.org/2019,3152)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092 (https://dejure.org/2019,3152)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - AN 4 E 19.00092 (https://dejure.org/2019,3152)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945

    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092
    Mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2018, bei Gericht eingegangen am 5. Oktober 2018, 1ieß der Antragsteller Klage (AN 4 K 18.01945) zum Verwaltungsgericht Ansbach erheben mit dem Antrag festzustellen, dass das Nutzungsverhältnis über den gemeindlichen Holzlagerplatz (Fl.-Nr. ..., Gemarkung ...*) nicht durch die Kündigung der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2017 beendet worden ist.

    Die Antragsgegnerin erwiderte in der Hauptsache (AN 4 K 18.01945), dass die Klage schon unzulässig sei, da das Amtsgericht ... bereits rechtskräftig über denselben Streitgegenstand entschieden habe.

    der Antragsgegnerin im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig zu untersagen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren AN 4 K 18.01945 die Zwangsvollstreckung -insbesondere die Räumung aus dem Urteil des Amtsgerichts ... (Az. ...; Aktenzeichen des Gerichtsvollziehers* ...: ...*) - zu betreiben und die Antragsgegnerin zu verpflichten, die Zwangsvollstreckung vorläufig einzustellen.

    Dieser im Verfahren AN 4 K 18.01945 verfolgte Anspruch aus Art. 21 GO werde durch die von der Antragsgegnerin veranlasste Räumung endgültig beseitigt.

    Die negative Feststellungsklage im Verfahren AN 4 K 18.01945 hat daher voraussichtlich keinen Erfolg.

    bb) Auch wenn der Klageantrag im Verfahren AN 4 K 18.01945 nach dem klägerischen Begehren gemäß § 88 VwGO so auszulegen ist, dass die Wiederzulassung zu einem Holzlagerplatz, mithin die Verpflichtung der Antragsgegnerin, einen neuen Vertrag mit dem Antragsteller abzuschließen, angestrebt wird, bestehen voraussichtlich keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache.

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 4 CE 19.161

    Rechtsweg für kommunalen Benutzungsanspruch

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 4 E 19.00092
    Die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs in dem Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes wurde durch Beschluss des BayVGH vom 23. Januar 2019 (4 CE 19.161) festgestellt.
  • VG Ansbach, 15.11.2019 - AN 4 K 18.01945

    Unzulässige Klage wegen Rechtskraft eines anderweitigen Urteils

    Ein am 15. Januar 2019 beim Verwaltungsgericht Ansbach gestellter Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (AN 4 E 19.00092), mit dem der Kläger sich gegen die unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung wandte, wurde mit Beschluss vom 24. Januar 2019 abgelehnt.
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