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   VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329   

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VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329 (https://dejure.org/2021,12495)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.03.2021 - Au 9 S 21.329 (https://dejure.org/2021,12495)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. März 2021 - Au 9 S 21.329 (https://dejure.org/2021,12495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5 S. 1; BodSchG § 9 Abs. 2; Bundesbodenschutzverordnung BBodSchV; LStVG Art. 9
    Gefährdungsabschätzung bei Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung und Störerauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Augsburg, 07.06.2021 - Au 9 K 21.314

    Anordnung eines Untersuchungsprogramms für Detailuntersuchung einer Altablagerung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Der Antragsteller hat gegen den Bescheid mit Schriftsatz vom 17. Februar 2021 Klage zum Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg erhoben und beantragt, den Bescheid vom 13. Januar 2021 aufzuheben (Aktenzeichen Au 9 K 21.314).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens Au 9 K 21.314 und die vom Antragsgegner vorgelegte Verfahrensakte Bezug genommen.

    Der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Az. Au 9 K 21.314) hat keinen Erfolg.

    Der Antragsteller begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner am 17. Februar 2021 erhobenen Klage (Az. Au 9 K 21.314) hinsichtlich der nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO für sofort vollziehbar erklärten Nrn. 1.1 und 1.2 des Bescheids vom 13. Januar 2021 (Verpflichtung zur Vorlage eines Untersuchungsprogramms für eine Detailuntersuchung einer Altablagerung bzw. Vorlage einer entsprechenden Auftragsbestätigung) sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich der nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. Art. 21a VwZVG kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Zwangsgeldandrohungen in Nr. 3 des mit der Klage angegriffenen Bescheids.

  • VGH Bayern, 18.04.2007 - 22 ZB 07.222

    Schädliche Bodenveränderungen; Anordnung einer Detailuntersuchung zur

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Aufgrund des Gebots effektiver Gefahrenabwehr soll überdies die Erforschung der Gefährdung so wenig wie möglich unter tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Feststellung des Verpflichteten leiden; diese Fragen müssen nach der Konzeption des Gesetzgebers vielmehr nachträglich im Verfahren über die Kostenverteilung nach § 24 BBodSchG geklärt werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.4.2007 - 22 ZB 07.222 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.05.2009 - 22 ZB 08.1820

    Stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Sickerwasserprognose bei

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Auch wenn das Merkblatt des LfW Nr. 3.8/1 "Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen - Wirkungspfad Boden-Gewässer" keinen Rechtsnormcharakter hat, stellt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine verlässliche Orientierungshilfe dar (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2009 - 22 ZB 08.1820 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Wird der Verkehrswert von den Kosten überschritten, entfällt in Regel das Interesse des Eigentümers an einen künftigen privatnützigen Gebrauch des Grundstücks, und er kann noch nicht einmal damit rechnen, die entstehenden Kosten durch Veräußerung des Grundstücks gedeckt zu halten (BVerfG, B.v. 16.2.2000 - 1 BvR 242/91 - juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Die in § 4 BBodSchG normierten Untersuchungs- und Sanierungspflichten zur Gefahrenabwehr und Störungsbeseitigung erstrecken sich dabei auch auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, die - wie hier - vor Inkrafttreten des Gesetzes verursacht wurden (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 7 C 3.05 - juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 16 A 1686/09

    Schädliche Bodenveränderung, Verursacher, Geschäftsführer, PFT

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Gerade auch infolge des Umstandes, dass der Betrieb der Kiesgrube und deren Verfüllung Jahrzehnte zurückliegt und § 9 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 3 BBodSchG insbesondere den Zweck verfolgt, eine schnelle und effektive Gefährdungsabschätzung zu ermöglichen und gleichzeitig die öffentliche Hand von finanziellen Lasten freizuhalten (vgl. OVG NW, U.v. 20.5.2015 - 16 A 1686/09 - juris Rn. 185) ist vorliegend die (alleinige) Inanspruchnahme des Antragstellers nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Die ordnungsrechtlichen Pflichten im Bereich des Bodenschutzrechts knüpfen nicht an den Zeitpunkt ihrer Entstehung, sondern an die jeweilige Notwendigkeit der Gefahrenabwehr an (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 7 B 12.08 - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.2002 - 10 S 957/02

    Altlast - Verantwortlichkeit und zeitnahe Inanspruchnahme - Interessenabwägung im

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller nicht substantiiert geltend macht, dass wegen der Kosten der angeordneten Detailuntersuchung seine wirtschaftliche Existenz ernstlich gefährdet sein könnte (vgl. VGH BW, B.v. 3.9.2002 - 10 S 957/02 - juris Rn.10).
  • VGH Bayern, 17.03.2004 - 22 CS 04.362

    Bestimmtheitsgebot, Merkblatt einer Behörde, Website einer Behörde, allgemein

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Die Kammer ist der Auffassung, dass sie auch hinsichtlich ihres Inhalts und ihres Umfangs hinreichend bestimmt sind (vgl. zur Bestimmtheit bodenschutzrechtlicher Anordnungen BayVGH, B.v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - juris).
  • VGH Bayern, 15.05.2018 - 22 CS 18.566

    Bodenverunreinigung - Verursacherhaftung aufgrund der Eigenschaft als

    Auszug aus VG Augsburg, 24.03.2021 - Au 9 S 21.329
    Angesichts des hohen Gewichts des öffentlichen Interesses an dem Schutz des Bodens und des Grundwassers als Bestandteile der natürlichen Lebensgrundlagen (Art. 20a Grundgesetz - GG) und der von der Trinkwasserqualität abhängenden Gesundheit der Bevölkerung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) muss das private Interesse des Antragstellers vorläufig keine Detailuntersuchung vornehmen zu müssen, zurückstehen (vgl. BayVGH, B.v. 15.5.2018 - 22 CS 18.566 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

  • VG Ansbach, 15.02.2018 - AN 9 S 17.02279

    Rechtmäßigkeit einer bodenschutzrechtlichen Untersuchungsanordnung für eine

  • VG Augsburg, 07.06.2021 - Au 9 K 21.314

    Anordnung eines Untersuchungsprogramms für Detailuntersuchung einer Altablagerung

    Ein vom Kläger angestrengtes Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: Au 9 S 21.329) blieb mit rechtskräftigem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. März 2021 ohne Erfolg.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Akte des Verfahrens Au 9 S 21.329 und die vom Beklagten vorgelegte Verfahrensakte verwiesen.

    Das diesbezügliche Rechtsschutzverfahren (Az. Au 9 S 21.329) wurde mit Gerichtsbeschluss vom 26. März 2021 rechtskräftig abgeschlossen.

  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 9 S 21.00749

    Gefahrenabwehr und Störerauswahl bei schädlicher Boden- und Gewässerveränderung

    Es kommt hingegen nicht darauf an, ob die angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen (vgl. hierzu VGH Mannheim, B.v. 24.1.2021 - 10 S 3175/11 - juris Rn. 7; VG Augsburg, B. 24.3.2021 - Au 9 S 21.329 - juris Rn. 34 f.).
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