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   VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047   

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VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047 (https://dejure.org/2018,4866)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047 (https://dejure.org/2018,4866)
VG Augsburg, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - Au 4 K 16.32047 (https://dejure.org/2018,4866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 8 S. 1; AsylG § 3, § 3a, § 3b Abs. 2, § 3e, § 28 Abs. 1a, § 77 Abs. 2; QRL Art. 4 Abs. 4
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen verweigerter Erfüllung von Forderungen des syrischen Regimes zur Aufnahme einer regierungstreuen Person in Bezug auf eine Privatschule

  • rewis.io

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen verweigerter Erfüllung von Forderungen des syrischen Regimes zur Aufnahme einer regierungstreuen Person in Bezug auf eine Privatschule

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Es ist beachtlich wahrscheinlich, dass die syrischen Sicherheitsbehörden der Klägerin bei Rückkehr in Anknüpfung an flüchtlingsrelevante Persönlichkeitsmerkmale, nämlich eine ihr wegen Nichtbefolgung von Forderungen des syrischen Regimes in Bezug auf die Privatschule unterstellte regimefeindliche Gesinnung, als Oppositionelle behandeln (vgl. allgemein BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Ferner ist im Falle einer Rückkehr nach Syrien über den Flughafen Damaskus oder eine andere staatliche Kontrollstelle im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle von einer Befragung durch verschiedene Geheimdienste über den Auslandsaufenthalt und den Grund der Abschiebung auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - juris Rn. 57).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93; BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32).
  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Es ist davon auszugehen, dass die syrischen Sicherheitskräfte alle Einreisepunkte unter ihrer Kontrolle haben, über die eine (hypothetische) Rückführung erfolgen würde (HessVGH, U.v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 96); eine hypothetische Rückführung könnte also nur in vom syrischen Staat beherrschte Gebiete erfolgen (OVG Lüneburg, U.v. 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 69).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Es ist davon auszugehen, dass die syrischen Sicherheitskräfte alle Einreisepunkte unter ihrer Kontrolle haben, über die eine (hypothetische) Rückführung erfolgen würde (HessVGH, U.v. 6.6.2017 - 3 A 3040/16.A - juris Rn. 96); eine hypothetische Rückführung könnte also nur in vom syrischen Staat beherrschte Gebiete erfolgen (OVG Lüneburg, U.v. 27.6.2017 - 2 LB 91/17 - juris Rn. 69).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Dieser gilt für Anerkennung und Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft gleichermaßen und entspricht demjenigen der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - juris Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93; BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Die solchen früheren Handlungen oder Bedrohungen nach Art. 4 Abs. 4 QRL zukommende Beweiskraft ist von den zuständigen Behörden unter der sich aus Art. 9 Abs. 3 QRL ergebenden Voraussetzung zu berücksichtigen, dass diese Handlungen oder Bedrohungen eine Verknüpfung mit dem Verfolgungsgrund aufweisen, den der Betreffende für seinen Antrag auf Schutz geltend macht (vgl. BVerwG, B.v. 6.7.2012 - 10 B 18.12 - juris Rn. 5 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 2.3.2010 - Rs. C-175/08 u.a. - juris Rn. 93; BVerwG, U.v. 5.5.2009 - 10 C 21.08 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31013

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Jedoch wird bei zusätzlichen signifikanten gefahrerhöhenden Merkmalen oder Umständen die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung begründet, da die syrischen Sicherheitskräfte bei zurückkehrenden erfolglosen Asylbewerbern selektiven vorgehen (vgl. BayVGH, U.v. 21.3.2017 - 21 B 16.31013 - juris Rn. 62).
  • VG München, 25.10.2016 - M 13 K 16.32208

    Verpflichtung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 16.32047
    Angesichts dessen ist nicht ersichtlich, wie die Klägerin im Sinne des § 3e Abs. 1 AsylG bei einer Rückkehr nach Syrien sicher und legal in einen Landesteil reisen könnte, in dem Schutz vor Verfolgung bestünde (vgl. auch VG München, U.v. 25.10.2016 - M 13 K 16.32208 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 17.30037

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Augsburg, 30.01.2018 - Au 4 K 17.30037

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf das Vorbringen vor dem Bundesamt sowie auf das Vorbringen ihrer Mutter (vgl. Verfahren Au 4 K 16.32047) verwiesen.

    Am 14. Juni 2017 fand die mündliche Verhandlung gemeinsam mit dem Verfahren der Mutter der Klägerin (Au 4 K 16.32047) statt.

    Die Klägerin hat sich im vorliegenden Verfahren maßgeblich auf das gerichtliche Verfahren ihrer Mutter (Au 4 K 16.32047) und den dortigen Vortrag bezogen.

    Im Verfahren der Mutter der Klägerin (Au 4 K 16.32047) hat das Gericht im Urteil vom heutigen Tage ausgeführt:.

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