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   VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17   

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https://dejure.org/2018,44442
VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17 (https://dejure.org/2018,44442)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2018 - 12 K 249.17 (https://dejure.org/2018,44442)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2018 - 12 K 249.17 (https://dejure.org/2018,44442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 3 GG, Art 12 GG, § 11 NotSanG, § 4 NotSan-APrV, § 5 NotSan-APrV
    Endgültiges Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung zum Notfallsanitäter; fehlerhafte Besetzung der Prüfungskommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Dresden, 03.12.2003 - 5 K 1275/02
    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17
    § 16 Abs. 4 NotSan-APrV ist nicht zu entnehmen, dass die beiden Fachprüfer vor der jeweils eigenverantwortlich vorzunehmenden Bildung der Einzelnoten die Leistung des Prüflings nicht besprechen dürfen (vgl. zu der vergleichbaren Vorschrift in § 13 Abs. 2 Satz 1 Physiotherapeuten- Ausbildungs- und Prüfungsordnung VG Dresden, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 K 1275/02 - juris Rn. 68, sowie zu § 7 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung VG Leipzig, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 4 K 127/15 - Entscheidungsabdruck S. 7).

    Ein Beratungs- und Besprechungsverbot wäre auch kaum mit den von der Prüfungsordnung vorgegebenen äußeren Gegebenheiten einer mündlichen Prüfung, in der die Prüfer sowohl bei der Abnahme der Prüfungsleistung als auch während des Bewertungsvorgangs zusammensitzen und schließlich die Endnote beraten, in Einklang zu bringen (vgl. auch VG Dresden, Urteil vom 3. Dezember 2003, a.a.O.).

  • FG Hessen, 29.11.2017 - 4 K 127/15

    § 42 AO

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17
    § 16 Abs. 4 NotSan-APrV ist nicht zu entnehmen, dass die beiden Fachprüfer vor der jeweils eigenverantwortlich vorzunehmenden Bildung der Einzelnoten die Leistung des Prüflings nicht besprechen dürfen (vgl. zu der vergleichbaren Vorschrift in § 13 Abs. 2 Satz 1 Physiotherapeuten- Ausbildungs- und Prüfungsordnung VG Dresden, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 5 K 1275/02 - juris Rn. 68, sowie zu § 7 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung VG Leipzig, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 4 K 127/15 - Entscheidungsabdruck S. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen

    Auszug aus VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17
    Die Zuziehung des Verfahrensbevollmächtigten für das Vorverfahren war bereits wegen der Klageabweisung und der damit einhergehenden Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers nicht nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO für notwendig zu erklären (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 31).
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