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   VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10 V   

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VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10 V (https://dejure.org/2010,27770)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2010 - 29 K 258.10 V (https://dejure.org/2010,27770)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2010 - 29 K 258.10 V (https://dejure.org/2010,27770)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 27.08

    Frage nach dem Gegenstand einer Einigung i.S.v. § 110 Abs. 2 Baugesetzbuch

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Ein Fall, dass von der Beweiserhebung - und entsprechend hier davon, das Beweisergebnis zur Kenntnis zu nehmen - ausnahmsweise abgesehen werden kann, weil auf Grund eines bereits erhobenen Beweises die entscheidungserheblichen Tatsachen mit einer solchen Gewissheit feststehen, dass die Überzeugung des Gerichts durch die weitere Beweiserhebung - ihr Erfolg unterstellt - nicht mehr erschüttert werden kann (dazu BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 4 B 27.08 -, juris Rdnr. 12 m.w.N.), liegt nicht vor, denn die aufgetretenen Widersprüche sind den Verlobten nicht vorgehalten worden.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Letztere setzt eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Eheleuten voraus (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, und Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Letztere setzt eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Eheleuten voraus (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1, und Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Dabei trägt der ausländische Ehegatte, der ein Visum zum Familiennachzug begehrt, auch nach Einfügung des § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) im Fall der Nichterweislichkeit des Vorliegens einer Schein- oder Zweckehe die materielle Beweislast für die gemäß Absatz 1 der Vorschrift bedeutsame Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zu führen (BVerwG, Urteil vom 30. März 2010 - 1 C 7.09 -, DVBl. 2010, 849).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Es ist daher nicht zu beanstanden, dass eine Anhörung getrennt durchgeführt wurde; dabei auftretende Widersprüche wiederum sind grundsätzlich geeignet, durchgreifende Zweifel zu begründen (BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042.02 -, DVBl. 2003, 1260).
  • BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05

    Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Erforderlich für den Ehegattennachzug ist daher der Wille beider Ehegatten, eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen und zu führen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2005 - 7 B 6.05 -, OVGE 26, 164).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04

    Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe

    Auszug aus VG Berlin, 14.09.2010 - 29 K 258.10
    Die Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer hat daher in der Regel kein ein Aufenthaltsrecht auslösendes Gewicht, wenn sie nicht eine eheliche Lebensgemeinschaft begründet, sondern lediglich dem Ausländer zu einem ihm sonst verwehrten Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet helfen soll, mithin lediglich eine Zweckehe ("Scheinehe") vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 1 B 111.04 -, Buchholz 402.240, § 23 AuslG Nr. 10).
  • VG Köln, 18.01.2011 - 5 K 4805/10

    Erforderlichkeit einer tatsächlichen Verbundenheit zwischen Eheleuten für ein

    vgl. hierzu etwa: VG Berlin, Urteil vom 14.09.2010 29 K 258.10 V (juris).
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