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   VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15   

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VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15 (https://dejure.org/2016,11954)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.03.2016 - 11 K 507.15 (https://dejure.org/2016,11954)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. März 2016 - 11 K 507.15 (https://dejure.org/2016,11954)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2015 - 16 B 554/15

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Fahreignung; Fahreignungs-Bewertungssystem;

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Eine Punktereduktion ist nur vorzunehmen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde trotz des Eintrags der für die Maßnahme der Folgestufe erforderlichen Punktzahl noch nicht die Maßnahme der vorangegangenen Stufe ergriffen hat (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 12).

    Diese Regelung kann trotz ihrer wohl etwas unklaren Formulierung (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 18 ff.) nur als Klarstellung des Gesetzgebers verstanden werden, dass es im Grundsatz für den Punktestand nicht auf die zeitliche Abfolge zwischen Begehung einer Zuwiderhandlung und dem Ergreifen von Maßnahmen ankommt (so ausdrücklich BT-Drs. 18/2775, Seite 10; vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 - juris, Rdnr. 18).

    Für eine Punktereduktion spricht allenfalls aus systematischen Gründen, dass der Gedanke der Warn- und Erziehungsfunktion des Maßnahmenkatalogs in den Regelungen des § 4 StVG n.F. weiterhin (teilweise) vorhanden ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 13 ff.).

    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) liegt nicht vor (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 23).

    Der Wegfall der Warn- und Erziehungsfunktion der Maßnahmestufen durch die Rechtsänderungen in § 4 StVG n.F. verstößt nicht gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Rückwirkungsverbot (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 27 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 15 ff.).

  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 3 B 118/15

    Beibehaltung der Maßnahmestufe bei der Überführung von Punkten aus dem

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Gleichermaßen ist für eine Punktereduktion nunmehr ohne Bedeutung, welchen Punktestand ein Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Ermahnung oder Verwarnung unter Anwendung des Tattagsprinzips "erreicht" hatte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 10 ff; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. August 2015 - OVG 1 S 18.15 -).

    Diese Regelung kann trotz ihrer wohl etwas unklaren Formulierung (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 18 ff.) nur als Klarstellung des Gesetzgebers verstanden werden, dass es im Grundsatz für den Punktestand nicht auf die zeitliche Abfolge zwischen Begehung einer Zuwiderhandlung und dem Ergreifen von Maßnahmen ankommt (so ausdrücklich BT-Drs. 18/2775, Seite 10; vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 - juris, Rdnr. 18).

    Der Wegfall der Warn- und Erziehungsfunktion der Maßnahmestufen durch die Rechtsänderungen in § 4 StVG n.F. verstößt nicht gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Rückwirkungsverbot (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 27 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 15 ff.).

  • VG Berlin, 09.02.2015 - 11 L 590.14

    Entziehung seiner Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 9. Februar 2015 (- VG 11 L 590.14 -) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet.

    An ihrer gegenteiligen Rechtsprechung hält die Kammer nicht mehr fest (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2015 - VG 11 L 590.14 - juris).

  • VGH Bayern, 10.06.2015 - 11 CS 15.745

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Entscheidend ist allein, ob bei Ergreifen einer Maßnahme die vorherige Maßnahme tatsächlich schon rechtmäßig ergriffen wurde (vgl. VGH München, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 - juris, Rdnr. 19).

    Diese Regelung kann trotz ihrer wohl etwas unklaren Formulierung (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2015 - 16 B 554/15 - juris, Rdnr. 18 ff.) nur als Klarstellung des Gesetzgebers verstanden werden, dass es im Grundsatz für den Punktestand nicht auf die zeitliche Abfolge zwischen Begehung einer Zuwiderhandlung und dem Ergreifen von Maßnahmen ankommt (so ausdrücklich BT-Drs. 18/2775, Seite 10; vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 3 B 118/15 - juris, Rdnr. 10; VGH München, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 11 CS 15.745 - juris, Rdnr. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 10 S 2194/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Die vom Kläger geltend gemachte gravierende Härte, weil er bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Kündigung seines Arbeitsplatzes zu rechnen habe, muss in Hinblick auf die höchstrangigen Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer, welche die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers gefährdet, zurücktreten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. November 2004 - 10 S 2194/04 - juris, Rdnr. 12; OVG Münster, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 16 B 1487/14 - juris, Rdnr. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 16 B 1487/14

    Verwertbarkeit der Ergebnisse eines ärztlichen Befundberichts zur

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Die vom Kläger geltend gemachte gravierende Härte, weil er bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Kündigung seines Arbeitsplatzes zu rechnen habe, muss in Hinblick auf die höchstrangigen Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer, welche die Verkehrsteilnahme eines ungeeigneten Fahrerlaubnisinhabers gefährdet, zurücktreten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 15. November 2004 - 10 S 2194/04 - juris, Rdnr. 12; OVG Münster, Beschluss vom 24. Februar 2015 - 16 B 1487/14 - juris, Rdnr. 11).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Nach diesem Prinzip ergeben sich Punkte mit der Begehung der Straftat oder der Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - BVerwG 3 C 3.07 - juris, Rdnr. 33; Janker in Burmann/ Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, Rdnr. 35 zu § 4 StVG), wie es nunmehr auch explizit § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG n.F. geregelt ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 1 S 90.14

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahreignungs-Bewertungssystem; Umstellung von dem

    Auszug aus VG Berlin, 16.03.2016 - 11 K 507.15
    Dies ergibt sich neben der Formulierung in § 65 Abs. 3 Nr. 4 Satz 1 StVG n.F., "im Verkehrszentralregister eine oder mehrere Entscheidungen [...] gespeichert worden sind", maßgeblich aus § 65 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 StVG n.F., wonach auf Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 begangene Zuwiderhandlungen ahnden und erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, das Straßenverkehrsgesetz und die entsprechenden Rechtsverordnungen in der ab dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung anzuwenden sind (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. Dezember 2014 - VG 11 L 484.14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2015 - OVG 1 S 90.14 - juris, Rdnr. 4).
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