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   VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10   

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VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10 (https://dejure.org/2011,20002)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2011 - 16 K 57.10 (https://dejure.org/2011,20002)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 16 K 57.10 (https://dejure.org/2011,20002)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bank-Anstellungsverhältnis mit Wirtschaftsprüfertätigkeit nicht vereinbar (VG)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    In seinen von den Beteiligten bereits mehrfach angesprochenen Urteilen vom 26. August 1997 -BVerwG 1 C 1.96- (WPK-Mitt. 1998, 166) und -BVerwG 1 C 3.96- (WPK-Mitt. 1998, 70) hat sich das Bundesverwaltungsgericht ausführlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 43a Abs. 3 Nr. 2 WPO auseinandergesetzt und diese uneingeschränkt bejaht.

    Ebenso wie der damals bereits seit vielen Jahren existierende Beruf des Syndikus-Rechtsanwalts das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 26. August 1997 (a.a.O.) nicht dazu veranlasst hat, die Zulässigkeit des "Syndikus-Wirtschaftsprüfers" für zumindest im Grundsatz geboten zu halten, bietet daher auch die Einführung des Syndikus-Steuerberaters durch das 8. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz vom 08. April 2008 (BGBl. I S. 666) keinen hinreichenden Anlass zur verfassungsrechtlichen Neubewertung der - nur - für die wirtschaftsprüfenden Berufe geltenden Inkompatibilitätsregelungen.

    Soweit die Klägerin ferner das Fehlen einer höchstwahrscheinlichen Gefahr für das durch die Inkompatibilitätsregelung geschützte wichtige Gemeinschaftsgut geltend macht, ist ihr entgegenzuhalten, dass nach der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung die aus Zweifeln an der Verlässlichkeit des Wirtschaftsprüferwesens resultierenden - naturgemäß wohl nur schwer greifbaren - Nachteile nicht konkret erfasst und nachgewiesen werden müssen, sondern es ausreicht, dass der Gesetzgeber auf der Grundlage allgemeiner Erfahrungen von einer entsprechenden Einstellung des Publikums ausgehen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997, a.a.O., S. 71).

    Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich zugleich, dass es - anders als die Klägerin meint - auch auf Inhalt und Ausgestaltung des abhängigen Arbeitsverhältnisses im jeweiligen Einzelfall nicht ankommen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997, a.a.O., S. 72 m.w.Nachw.), denn die am Rechts- und Wirtschaftsleben beteiligten interessierten Kreise haben regelmäßig keine Möglichkeit, sich zuverlässige Kenntnis von derartigen Interna des Arbeitsverhältnisses zu verschaffen.

    Der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, eine solcherart beschränkte Bestellung einzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1997, a.a.O., S. 72).

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    Es hat den in der Inkompatibilitätsregelung liegenden Eingriff in die Berufswahlfreiheit nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - welche grundsätzlich auch das Recht umfasst, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. November 1992 -1 BvR 79/85 u.a.-, BVerfGE 87, 287, 316) - als gerechtfertigt angesehen, weil er dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes diene und sich im Rahmen der Verhältnismäßigkeit halte.
  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat vielmehr auch in einer jüngeren Entscheidung vom 17. August 2005 -BVerwG 6 C 15/04- (NJW 2005, 3795) an zentralen Begründungselementen seiner - in dieser Entscheidung von ihm mehrfach zitierten - Urteile vom 26. August 1997 festgehalten.
  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 3.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    In seinen von den Beteiligten bereits mehrfach angesprochenen Urteilen vom 26. August 1997 -BVerwG 1 C 1.96- (WPK-Mitt. 1998, 166) und -BVerwG 1 C 3.96- (WPK-Mitt. 1998, 70) hat sich das Bundesverwaltungsgericht ausführlich mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 43a Abs. 3 Nr. 2 WPO auseinandergesetzt und diese uneingeschränkt bejaht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 14.10

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; unvereinbare gewerbliche

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    Diese verfassungsrechtlichen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, denen die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 28. Mai 2009 -16 K 18.09- (vgl. Blatt 76 ff. des Verwaltungsvorgangs) gefolgt ist und die auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem anschließenden Berufungsverfahren ohne Weiteres seiner abweisenden Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteil vom 10. Mai 2011 -OVG 12 B 14.10-, S. 8 ff. des amtlichen Entscheidungsabdrucks), sind entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung im Bereich des Berufsrechts, insbesondere der Rechtsanwälte und Steuerberater, überholt.
  • VG Berlin, 28.05.2009 - 16 K 18.09

    Widerruf der Bestellung eines Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2011 - 16 K 57.10
    Diese verfassungsrechtlichen Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts, denen die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 28. Mai 2009 -16 K 18.09- (vgl. Blatt 76 ff. des Verwaltungsvorgangs) gefolgt ist und die auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem anschließenden Berufungsverfahren ohne Weiteres seiner abweisenden Entscheidung zu Grunde gelegt hat (Urteil vom 10. Mai 2011 -OVG 12 B 14.10-, S. 8 ff. des amtlichen Entscheidungsabdrucks), sind entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht durch die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung im Bereich des Berufsrechts, insbesondere der Rechtsanwälte und Steuerberater, überholt.
  • VG Berlin, 26.09.2012 - 16 K 239.11

    Wiederbestellung von Wirtschaftsprüfern - Angestellte bei der Bundesanstalt für

    Das Gericht hat sich bereits in seinem auch von der Klägerin ausführlich zitierten Urteil vom 23. Juni 2011 -VG 16 K 57.10- (DStR 2011, 1636) mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der durch § 43a Abs. 3 Nr. 2 WPO geregelten generellen Unvereinbarkeit einer Angestelltentätigkeit mit der Bestellung als Wirtschaftsprüfer befasst.
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