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   VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16   

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https://dejure.org/2017,6745
VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16 (https://dejure.org/2017,6745)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.01.2017 - 10 K 284.16 (https://dejure.org/2017,6745)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 10 K 284.16 (https://dejure.org/2017,6745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 TEHG 2011, § 18 Abs 4 ZuV 2020, Art 3 EGRL 87/2003, § 1 TEHG 2011, § 7 TEHG 2011
    Feststellung des Beginns einer Emissionshandelspflicht eines Steinkohlekraftwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 28.07.2016 - C-457/15

    Vattenfall Europe Generation - Vorlage zur Vorabentscheidung - System für den

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Mit Urteil vom 28. Juli 2016 (Rs. C-457/15) hat der EuGH entschieden, dass Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG in der durch die Richtlinie 2009/29/EG geänderten Fassung aufgrund der Aufnahme der " Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW" in die Liste der Kategorien von Tätigkeiten, auf die diese Richtlinie anwendbar sei, dahin auszulegen sei, dass die Emissionshandelspflicht einer Anlage zur Stromerzeugung mit dem erstmaligen Ausstoß von Treibhausgasen und damit möglicherweise noch vor der ersten Stromerzeugung beginne.

    Die Anlage der Klägerin unterliegt nach dem Urteil des EuGH vom 28. Juli 2016 (C-457/15) als Anlage zur Verbrennung von Brennstoffen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von über 20 MW bereits ab dem Zeitpunkt des ersten Ausstoßes von Treibhausgasen und Überschreitung der Schwelle zu 20 MW Feuerungswärmeleistung der Emissionshandelspflicht und nicht erst mit Aufnahme des Probebetriebs am 28. Februar 2015.

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Soweit die Klägerin sich unter Verweis auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2011 (2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07) darauf beruft, die Auslegung des Art. 19 Abs. 2 des Beschlusses 2011/278/EU im Guidance Document der Europäischen Kommission und des diese Vorschrift ins nationale Recht umsetzenden § 18 Abs. 4 ZuV 2020 im Leitfaden der DEHSt stünden einer richtlinienkonformen Auslegung im Sinne des Urteils des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren entgegen, verkennt die Klägerin bereits die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht die Grenze der richtlinienkonformen Auslegung durch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG zieht.
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Allerdings steht der Grundsatz der Subsidiarität einer Feststellungsklage dann nicht entgegen, wenn diese den effektiveren Rechtsschutz (vgl. Artikel 19 Absatz 4 GG) bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, juris, Rn. 25).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Hierbei handelt es sich um ein streitiges Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin als Normadressatin und der Beklagten als Normanwenderin der Vorschriften des TEHG (zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - BVerwG 7 C 2/07 -, BVerwGE 129, 199, Rn. 21 f.).
  • VG Berlin, 12.01.2017 - 10 K 239.15

    Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Da die Rückgabe der vorsorglich abgegebenen Berechtigungen die Mitwirkung der Europäischen Kommission voraussetzen würde und eine unbedingte Verurteilung der Beklagten zur Rückerstattung von Berechtigungen nicht möglich wäre (vgl. Urteil der Kammer vom 12. Januar 2016 - VG 10 K 239.15), ist im vorliegenden Fall die Leistungsklage nicht rechtsschutzintensiver.
  • VG Berlin, 02.02.2007 - 10 A 261.06
    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Nichts anderes ergibt sich aus den Urteilen der Kammer vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06 - juris) und vom 31. Mai 2012 (VG 10 K 339.09 - juris).
  • VG Berlin, 12.03.2015 - 10 K 61.14

    Zeitpunkt des Beginns der Emissionshandelspflicht

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Die Kammer hat das ursprünglich unter dem Aktenzeichen VG 10 K 61.14 geführte Verfahren mit Beschluss vom 12. März 2015 ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 Absatz 2 AEUV zur Vorabentscheidung zur Klärung der Frage vorgelegt, ab welchem Zeitpunkt vor Aufnahme des Normalbetriebs die Berichts- und Abgabepflicht der von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG erfassten Anlagen zur Stromerzeugung beginne, die ihren Normalbetrieb in der Handelsperiode 2013-2020 erstmalig aufgenommen hätten.
  • VG Berlin, 06.05.2009 - 10 A 205.06

    Gas- oder kohlebefeuerten Hilfsdampferzeuger von Abfallverbrennungsanlagen;

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Von allem abgesehen kann Gegenstand der Feststellungsklage auch das Rechtsverhältnis eines Beteiligten zu einem Dritten (also hier die Landesimmissionsschutzbehörde) sein, sofern hierfür ein hinreichendes Feststellungsinteresse besteht (vgl. hierzu das Urteil der Kammer vom 6. Mai 2009 - VG 10 A 205.06 -, S. 4 der UA).
  • VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 339.09

    Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 26.01.2017 - 10 K 284.16
    Nichts anderes ergibt sich aus den Urteilen der Kammer vom 2. Februar 2007 (VG 10 A 261.06 - juris) und vom 31. Mai 2012 (VG 10 K 339.09 - juris).
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