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   VG Braunschweig, 09.04.2002 - 8 B 107/02   

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https://dejure.org/2002,31182
VG Braunschweig, 09.04.2002 - 8 B 107/02 (https://dejure.org/2002,31182)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09.04.2002 - 8 B 107/02 (https://dejure.org/2002,31182)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 09. April 2002 - 8 B 107/02 (https://dejure.org/2002,31182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf zurückgeforderten Lastenausgleich

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 240 AO; § 258 AO; § 324 Abs 1 LAG; § 332 Abs 3 LAG; § 340 Abs 3 S 2 LAG; § 350b Abs 1 S 1 LAG; § 350c Abs 1 LAG; § 80 Abs 4 S 3 VwGO; § 9 Abs 1 VwZG; § 24 VwVG ND
    Besondere Härte; Erlass; Heilung von Zustellungsmängeln; Lastenausgleich; Rückforderung; Stundung; Säumniszuschlag; Zustellungswille

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1997 - 8 S 1170/97

    Heilung von Zustellungsfehlern; Verwirkung des nachbarlichen Widerspruchsrechts

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.04.2002 - 8 B 107/02
    Zum einen ist nämlich in dem Bescheid vom 6. Mai 1999 ausdrücklich die Rede davon, die Antragstellerin werde gebeten, "den Betrag einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides" zu überweisen, und zum anderen würde es für die Annahme eines Zustellungswillens ohnehin ausreichen, dass die Behörde das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugeleitet hat (VGH BW, Urt. v. 7.11.1997 - 8 S 1170/97 -, zitiert nach JURIS; Engelhardt/App, VwVG/ VwZG, 5. Aufl. 2001, § 9 RN 1; in der Tendenz auch: BVerwG, Urt. v. 15.1. 1988 - BVerwG 8 C 8.86 -, NJW 1988, 629, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 8.86

    Wehrpflichtbescheid - Zeitpunkt der Zustellung - Bevollmächtigter

    Auszug aus VG Braunschweig, 09.04.2002 - 8 B 107/02
    Zum einen ist nämlich in dem Bescheid vom 6. Mai 1999 ausdrücklich die Rede davon, die Antragstellerin werde gebeten, "den Betrag einen Monat nach Zustellung dieses Bescheides" zu überweisen, und zum anderen würde es für die Annahme eines Zustellungswillens ohnehin ausreichen, dass die Behörde das zuzustellende Schriftstück dem Empfänger zugeleitet hat (VGH BW, Urt. v. 7.11.1997 - 8 S 1170/97 -, zitiert nach JURIS; Engelhardt/App, VwVG/ VwZG, 5. Aufl. 2001, § 9 RN 1; in der Tendenz auch: BVerwG, Urt. v. 15.1. 1988 - BVerwG 8 C 8.86 -, NJW 1988, 629, zitiert nach JURIS).
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