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   VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14   

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https://dejure.org/2018,36845
VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14 (https://dejure.org/2018,36845)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25.10.2018 - 3 K 1060/14 (https://dejure.org/2018,36845)
VG Cottbus, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - 3 K 1060/14 (https://dejure.org/2018,36845)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2012 - 2 M 124/12

    Nutzungsuntersagung bei fehlender Erschließung; Notwegerecht; Anordnung der

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Es ist vielmehr beachtlich, dass dem Nachbarn ein Abwehrrecht zusteht, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in sein durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Eigentumsrecht eingreift, dass sie in Folge des Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechtes nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Es ist vielmehr beachtlich, dass dem Nachbarn ein Abwehrrecht zusteht, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in sein durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes Eigentumsrecht eingreift, dass sie in Folge des Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegerechtes nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2012 - 2 M 124/12 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 4 B 45.98 - BRS 60 Nr. 182).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Wann insoweit die bauplanungsrechtliche Relevanzschwelle im Einzelnen erreicht ist, lässt sich nicht anhand von verallgemeinerungsfähigen Maßstäben feststellen, sondern hängt von den jeweiligen konkreten Gegebenheiten ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 199 - 4 B 15/99 - zitiert nach juris).
  • VG Stuttgart, 15.02.2012 - 5 K 2779/09

    Bauvorbescheid, Sachbescheidungsinteresse, gesicherte Erschließung; Herabzonung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Zwar kann der Bauherr den Gegenstand der Bauvoranfrage bestimmen, jedoch bleibt einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) der Erfolg dann versagt, wenn von vornherein feststeht, dass das vom Bauherrn verfolgte Nutzungsziel unter keinen Voraussetzungen erreichbar ist, wenn er mithin gewissermaßen sehenden Auges Fragen aus dem Prüfprogramm des Bauvorbescheides herausnimmt, die als schlechthin unüberwindbares Hindernis anzusehen sind (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15. Februar 2012 - 5 K 2779/09 - unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - IV C 28.72 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Insoweit ist zunächst beachtlich, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Rechtsprechung dahingehend, dass auch ein Planungserfordernis für die Koordinierung der berührten öffentliche Belange "nach innen" gegeben sein könne mit seiner Entscheidung vom 01. August 2002 - 4 C 5.01 - "Zweibrücken" aufgegeben hat.
  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 28.72

    Rechtscharakter einer Bebauungsgenehmigung

    Auszug aus VG Cottbus, 25.10.2018 - 3 K 1060/14
    Zwar kann der Bauherr den Gegenstand der Bauvoranfrage bestimmen, jedoch bleibt einer Bauvoranfrage (Vorbescheid) der Erfolg dann versagt, wenn von vornherein feststeht, dass das vom Bauherrn verfolgte Nutzungsziel unter keinen Voraussetzungen erreichbar ist, wenn er mithin gewissermaßen sehenden Auges Fragen aus dem Prüfprogramm des Bauvorbescheides herausnimmt, die als schlechthin unüberwindbares Hindernis anzusehen sind (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15. Februar 2012 - 5 K 2779/09 - unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1975 - IV C 28.72 -, zitiert nach juris).
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