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   VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09.DA   

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VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09.DA (https://dejure.org/2009,22424)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20.10.2009 - 6 L 1287/09.DA (https://dejure.org/2009,22424)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 6 L 1287/09.DA (https://dejure.org/2009,22424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Darmstadt lehnt Eilanträge gegen die geplante Errichtung von zwei Windenergierädern auf dem Binselberg in Groß-Umstadt ab.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Beeinträchtigung von Anwohnern durch Windkraftanlagen - Unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner nicht zu erwarten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Saarlouis, 27.08.2008 - 5 K 5/08
    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Beträgt der Abstand zwischen einem Wohnhaus und einer Windkraftanlage jedoch mindestens das Dreifache der Gesamthöhe (Nabenhöhe und Rotorblattlänge) der geplanten Anlage, treten die Baukörperwirkung und die Rotorbewegung der Anlage so weit in den Hintergrund, dass ihr in der Regel keine beherrschende Dominanz und keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung zukommt (vgl. VGH München, Beschluss vom 03.02.2009 - 22 CS 08.3194; VG Saarland, Urteil vom 27.08.2008 - 5 K 5/08 - juris).

    Die Vorschriften des Raumordnungs- und Landesplanungsgesetzes vermitteln den Antragstellern keine subjektiven Rechte, sodass etwaige Verstöße gegen diese Vorschriften von den Antragstellern auch nicht geltend gemacht werden können (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 27.08.2008 - 5 K 5/08 - juris; VGH München, Beschluss vom 05.10.2007 -22 CS 07.2073 - juris).

  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Begründetheit des Rechtsmittels eines beigeladenen Unternehmers gegen ein der

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Die Vorschriften des Raumordnungs- und Landesplanungsgesetzes vermitteln den Antragstellern keine subjektiven Rechte, sodass etwaige Verstöße gegen diese Vorschriften von den Antragstellern auch nicht geltend gemacht werden können (vgl. VG Saarlouis, Urteil vom 27.08.2008 - 5 K 5/08 - juris; VGH München, Beschluss vom 05.10.2007 -22 CS 07.2073 - juris).

    Dies gilt insbesondere auch für Wertverluste an einem Grundstück, die durch die behördliche Zulassung eines Vorhabens in der Nachbarschaft eintreten (vgl. VGH München, Beschluss vom 05.10.2007 - 22 CS 07.2073 m.w.N.).

  • VG Würzburg, 31.03.2009 - W 4 K 08.1735
    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Auch eine Beeinträchtigung durch die Nachtkennzeichnung mit Hindernisfeuern ist bei dieser Entfernung nicht gegeben (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 31.03.2009 - W 4 K 08.1735 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.05.2007 - 12 LB 8/07

    Berücksichtigung des Nachbarschutzes bei der Erteilung einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Entscheidend ist letztlich, dass der Antragsgegner durch entsprechende Nebenbestimmungen (Nr. 4 Lichtimmissionen und Nr. 5 Eiswurf) sicherstellt, dass die Anlagen bei Eiswurf oder bei Überschreitung der nach herrschender Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.01.2008; OVG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2007 - 12 LB 8/07) zumutbaren Schattenwurfzeiten von 30 Stunden pro Jahr und 30 Min.
  • VG Darmstadt, 02.02.2011 - 6 K 877/09

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller vom 03.07.2009 (Az. 6 K 877/09.DA) gegen die der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Klein-Umstadt vom 09.06.2009 wiederherzustellen, ist statthaft, nachdem der Antragsgegner auf Antrag der Beigeladenen mit Verfügung vom 01.09.2009 die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat.
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    11 Demzufolge könnten nur gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik dazu führen, dass die TA Lärm ihre normkonkretisierende Funktion und somit ihre Bindungswirkung bei der Bewertung von Lärmimmissionen von Windenergieanlagen verliert (vgl. zur TA Luft: BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21/00-; Urteil vom 31.03.1996 - 7 B 164/95, juris).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 55.80

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Bei einem Verstoß gegen andere, nicht nachbarschützende Vorschriften darf das Verwaltungsgericht eine (objektiv rechtswidrige) Genehmigung auf eine Nachbarklage hin nicht aufheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1983 - 4 C 55/80).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften und Bewertungsspannen Spielräume eröffnet (BVerwG, Urteil vom 29.08.2007 - 4 C 2/07 - juris).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Windkraftanlagen; Nachbarklagen; keine schädlichen Umwelteinwirkungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    11 Demzufolge könnten nur gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik dazu führen, dass die TA Lärm ihre normkonkretisierende Funktion und somit ihre Bindungswirkung bei der Bewertung von Lärmimmissionen von Windenergieanlagen verliert (vgl. zur TA Luft: BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21/00-; Urteil vom 31.03.1996 - 7 B 164/95, juris).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1287/09
    Auch derjenige, der am Rande eines Reinen Wohngebietes wohnt, kann Immissionen von außerhalb dieses Gebietes nur in den Fällen abwehren, in denen sie mit einer Wohnnutzung im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes nicht mehr verträglich sind; maßgeblich bleiben deshalb die Richtwerte für ein Allgemeines Wohngebiet (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77/87- juris).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194
  • VG Darmstadt, 20.10.2009 - 6 L 1291/09

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 6 L 1287/09.DA und 6 L 1291/09.DA.
  • VG Darmstadt, 02.02.2011 - 6 K 877/09

    Windkraftanlage

    Den Rechtsschutzantrag lehnte das Gericht im Verfahren 6 L 1287/09.DA mit Beschluss vom 20.10.2009 ab; die hierauf bezügliche Beschwerde der Kläger wurde vom Hess. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) zurückgewiesen.

    37 Wie das erkennende Gericht im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA - Beschluss vom 20.10.2009) und ihm nachfolgend der Hess. Verwaltungsgerichtshof (Az.: 9 B 2936/09 - Beschluss vom 21.01.2010) in ihren Entscheidungen ausgeführt haben, richtet sich die Beurteilung der Schädlichkeit von Lärm in diesem Sinne nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) und die dort genannten Grenzwerte.

    Wegen der Begründung im Weiteren wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem die Kläger auch nachfolgend keine Umstände geschildert haben, die dem entgegenstünden.

    Aus den Gründen der im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangenen Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und der hierauf bezüglichen Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) ist ferner auch eine von den streitbefangenen Windkraftanlagen ausgehende bedrängende Wirkung oder eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme nicht gegeben.

    Wegen des Einwandes drohenden Schatten- und Eiswurfs sowie der Beeinträchtigung der Kläger durch von den Windkraftanlagen ausgehendem Infraschall wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem sich die Kläger nachfolgend nicht weiter hierzu geäußert haben.

    Wegen der weiteren Begründung, insbesondere hinsichtlich der raumplanerischen Einwände der Kläger, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die im vorausgegangenen Rechtsschutzverfahren (Az.: 6 L 1287/09.DA) ergangene Entscheidung des Gerichts vom 20.10.2009 und die hierauf bezügliche Beschwerdeentscheidung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs vom 21.01.2010 (Az.: 9 B 2936/09) Bezug genommen, nachdem sich die Kläger nachfolgend nicht weiter hierzu geäußert haben.

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Ansonsten betreffen die Chancen und Risiken einer Veränderung des Verkehrswerts eines Anwesens infolge einer rechtmäßigen behördlichen Zulassung eines Vorhabens in der Nachbarschaft den Schutzbereich des Eigentumsrechts nicht (BayVGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 - Rn. 35; VG Darmstadt, Beschluss vom 20.10.2009 - 6 L 1287/09.DA -, juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2936/09

    TA Lärm ist auf Windenergieanlagen anwendbar; Umfang und Reichweite des

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 20. Oktober 2009 - 6 L 1287/09.DA - wird zurückgewiesen.
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