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   VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 9 K 4692/13.F.A   

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https://dejure.org/2014,35856
VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 9 K 4692/13.F.A (https://dejure.org/2014,35856)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.06.2014 - 9 K 4692/13.F.A (https://dejure.org/2014,35856)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 9 K 4692/13.F.A (https://dejure.org/2014,35856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Asylrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 3 Abs. 1, AsylVfG § 3 Abs. 4, AsylVfG § 3c Nr. 3
    Somalia, Al-Shabaab, nichtstaatliche Verfolgung, Flüchtlingsanerkennung, interne Fluchtalternative, interner Schutz, Zentralsomalia, staatlicher Schutz, Clan, Clanstrukturen, politische Verfolgung, religiöse Verfolgung, Sufi

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 9 K 4692/13
    Der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit hat bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung somit keine Bedeutung mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 -, InfAuslR 2010, 410).
  • BVerwG, 06.07.2012 - 10 B 18.12

    Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für die Erstreckung der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 9 K 4692/13
    Damit wird in der Vergangenheit liegenden Umständen Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft beigemessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.07.2012 - 10 B 18/12 -, Juris).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 03.06.2014 - 9 K 4692/13
    Vielmehr ist auch in den Fällen, in denen um Flüchtlingsschutz Nachsuchende vorverfolgt aus ihrem Heimatland ausgereist sind, der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen, wer bereits Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden erlitten hat, für den streitet allerdings die tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (vgl. EGMR, Urt. v. 02.03.2010 - Rs. C-175/08 unter anderem Abdulla - Rdnr. 92 f.).
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