Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07 (3) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbot einer Versammlung unter dem Motto "Stoppt die Islamisierung Deutschlands"; Schutzbereich des Begriffs der "öffentlichen Sicherheit"; Ausländerfeindliche Äußerungen als Straftat i.S.d. Strafgesetzbuchs (StGB); Restriktive Auslegung des Schutzbereichs "öffentliche ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
Dabei wird in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01, 1 BvQ 18/01 -).Jedoch hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes in ihrem Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01, 1 BvQ 18/01 - ausdrücklich klargestellt, dass ausländerfeindliche Äußerungen im Strafgesetzbuch nicht schon als solche unter Strafe gestellt sind.
Aus diesen Erwägungen folgt, dass die befürchtete Verbreitung nationalsozialistischen oder jedenfalls rechtsextremen Gedankengutes jenseits eines als strafrechtlich relevant bewerteten Bereichs ein Versammlungsverbot nicht rechtfertigen kann (Bundesverfassungsgericht, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17, 18/01 -).
- BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist es geklärt, dass, falls Gewalttaten als Gegenreaktion auf Versammlungen drohen, sich die behördlichen Maßnahmen primär gegen die Störer richten müssen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 --). - BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
Damit besteht für Herrn X die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 fort (vgl. z.B. Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 -, Abs.-Nr. 35 m.w.N.). - VGH Hessen, 06.07.2007 - 6 TG 1353/07
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
(zuletzt Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 6 TG 1353/07 -, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes).
- VG Frankfurt/Main, 19.10.2007 - 5 G 3555/07
Auflagen für NPD-Demonstration am 20.10.2007
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und die Duploakte der Gerichtsakte 5 G 3109/07 sowie die Duploakte in der in dem dortigen Verfahren vorgelegten Behördenakte verwiesen.