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   VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07   

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https://dejure.org/2010,19229
VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07 (https://dejure.org/2010,19229)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.05.2010 - 3 K 381/07 (https://dejure.org/2010,19229)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 3 K 381/07 (https://dejure.org/2010,19229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfeverordnung, wissenschaftliche Anerkennung, Behandlung mit dendritischen Zelllen, Mammakarzinom, Fürsorge

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 4 Abs. 1 Nr. 1 BVO NRW, Art. 2 Abs. 2, 33 Abs. 5 GG
    Beihilfeverordnung, wissenschaftliche Anerkennung, Behandlung mit dendritischen Zelllen, Mammakarzinom, Fürsorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfeanspruch für die Behandlung eines Mammakarzinoms; Behandlung des Mammakarzinoms mittels nicht geprimter dendritischer Zellen als eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode; Verneinung einer Primung der dendritischen Zellen als "moderate ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    Mit Widerspruch vom 5. Januar 2007 führte der Kläger aus, dass das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 6. Dezember 2005 -1 BvR 347/98- entschieden habe, dass mit Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 2 Abs. 1 GG nicht vereinbar sei, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung stehe, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf bestehe.

    Eine Nachfrage im Finanzministerium NRW habe auch ergeben, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 -1 BvR 347/98- nur die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung betreffe.

    Mangels gesicherter Erkenntnisse zur Wirksamkeit einer Therapie mit nicht geprimten dendritischen Zellen zur Behandlung eines Mammakarzinoms kann der Kläger schließlich auch keinen Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe unter Berücksichtigung der von ihm angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 GG, vgl. Beschluss vom 6.Dezember 2005 -1 BvR 347/98-, NJW 2006, 891, herleiten.

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    Zur der Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von Behandlungsmethoden hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - (NVwZ 1996, 474, Buchholz 271 Nr. 15) wie folgt ausgeführt:.
  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    Dabei orientiert sich die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen bei der Auslegung des Begriffes der wissenschaftlich noch nicht anerkannten Heilbehandlung am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1998 (-2 C 24/97-, NVwZ 1999, 79).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - 1 A 1048/05

    Beihilfefähigkeit einer sog. Orthokin-Therapie; Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 14. Februar 2007 - 1 A 1048/05-, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1994 - 6 A 1153/91

    Wissenschaftliche Anerkennung einer Heilbehandlung; Beihilfeantrag;

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    vgl. OVG NRW, Urteile vom 25. Mai 1994 -6 A 1153/91- und vom 8. Dezember 2000 - 12 A 226/99 -.
  • VG Minden, 09.02.2010 - 4 K 1715/08

    Beihilfefähigkeit einer dendritischen Zelltherapie; Anwendung einer dendritischen

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 12.05.2010 - 3 K 381/07
    Ebenso im Ergebnis VG Minden, Urteil vom 9. Februar 2010 -4 K 1715/08- im Falle der Behandlung eines Prostatakarzinoms mittels dendritischer Zellen.
  • VG Minden, 14.03.2019 - 4 K 9827/17
    Es kann dahinstehen, ob ein Rückgriff auf diese allgemeinen Grundsätze angesichts des Bestehens einer Ausnahmeregelung in § 4 i Abs. 4 S. 3 BVO, die ihrerseits bereits Ausdruck des in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerten Fürsorgeprinzips ist und die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - genannten Prinzipien (weitgehend) aufgenommen hat - vgl. zu diesem Aspekt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Mai 2010 - 3 K 381/07 -, juris, im Anwendungsbereich des nordrhein-westfälischen Beihilferechts überhaupt zulässig ist.
  • VG Minden, 14.03.2019 - 4 K 8205/17
    Es kann dahinstehen, ob ein Rückgriff auf diese allgemeinen Grundsätze angesichts des Bestehens einer Ausnahmeregelung in § 4 i Abs. 4 S. 3 BVO, die ihrerseits bereits Ausdruck des in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerten Fürsorgeprinzips ist und die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - genannten Prinzipien (weitgehend) aufgenommen hat - vgl. zu diesem Aspekt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Mai 2010 - 3 K 381/07 -, juris, im Anwendungsbereich des nordrhein-westfälischen Beihilferechts überhaupt zulässig ist.
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2016 - 3 K 4291/14

    Hyperthermie, Prostatakarzinom, Beihilfefähigkeit, Fürsorgepflicht des

    Denn eine Leistungspflicht nach dieser Rechtsprechung, die nach Auffassung der Kammer nicht nur im Verhältnis der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Versicherten, sondern auch im Verhältnis des Staates zu seinen Bediensteten im Rahmen des Fürsorgeprinzips Geltung beansprucht, Kammer, Urteile vom 12. Mai 2010 - 3 K 381/07 -, Rn. 45, juris, und vom 2. Dezember 2011 - 3 K 5415/08 - Rn. 61,juris, setzt grundsätzlich voraus, dass im konkreten Fall für eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht.
  • VG Minden, 29.03.2011 - 10 K 2183/09

    Die Beurteilung beihilferechtlicher Ansprüche bemisst sich nach den zum Zeitpunkt

    Es mag dahinstehen, ob ein Rückgriff auf diese allgemeinen Grundsätze angesichts des Bestehens einer Ausnahmeregelung in § 4 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 BVO, die ihrerseits bereits Ausdruck des in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) verankerten Fürsorgeprinzips ist und die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - genannten Prinzipen (weitgehend) aufgenommen hat - vgl. zu diesem Aspekt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 12. Mai 2010 - 3 K 381/07 -, abrufbar über juris -, im Anwendungsbereich des nordrhein-westfälischen Beihilferechts überhaupt zulässig ist.
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