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   VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10   

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https://dejure.org/2011,62145
VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10 (https://dejure.org/2011,62145)
VG Halle, Entscheidung vom 13.04.2011 - 5 A 19/10 (https://dejure.org/2011,62145)
VG Halle, Entscheidung vom 13. April 2011 - 5 A 19/10 (https://dejure.org/2011,62145)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
    Denn gewährte man einen vollständigen Schutz zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage, wäre der dem Gemeinwohl verpflichtete Gesetzgeber in wichtigen Bereichen gelähmt und ließe sich der Konflikt zwischen Verlässlichkeit der Rechtsordnung und Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse nur in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, m. w. N., zitiert nach juris).

    Deshalb genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, a. a. O.).

    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, a. a. O., m. w. N.; BFH, Vorlagebeschluss vom 7. Dezember 2010, IX R 70/07, zitiert nach juris, zur rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen).

  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Auszug aus VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
    Sie hat gegenüber der pauschalierenden Regelung des § 33 Abs. 1 GrStG den Nachteil, dass stets die Bestimmung eines genauen Prozentsatzes der Ertragsminderung erforderlich ist, um die Höhe des Grundsteuererlasses zu berechnen (vgl. FG Bremen, Urteil vom 9. Juni 2010, 3 K 57/09 (1), zitiert nach juris).

    In Anwendung dieser Grundsätze stellt die Änderung des § 33 Grundsteuergesetz keine Rückbewirkung von Rechtsfolgen dar (vgl. ebenso - jedenfalls für Fälle, in denen der Erlassantrag erst nach Ablauf des Kalenderjahres 2008 gestellt wird - FG Bremen, Urteil vom 9. Juni 2010, a. a. O.).

    Die auf dem Jahressteuergesetz 2009 beruhende Gesetzesänderung des § 33 GrStG stellt eine tatbestandliche Rückanknüpfung dar (a. A. FG Bremen, Urteil vom 9. Juni 2010, 3 K 57/09 (1), a. a. O.).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

    Auszug aus VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
    Die Abgrenzung zwischen der Rückbewirkung von Rechtsfolgen und der tatbestandlichen Rückanknüpfung erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, zitiert nach juris) im Steuerrecht danach, ob die Gesetzesänderung vor oder nach dem Entstehen der Steuer in Kraft tritt.

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04 und 2 BvL 13/05) hat entschieden, dass die Anwendung einer verlängerten Spekulationsfrist teilweise gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße.

  • VG Düsseldorf, 07.10.2009 - 5 K 4144/09

    Anspruch auf einen teilweisen Grundsteuererlass wegen wesentlicher

    Auszug aus VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
    Er knüpft nicht an voluntative, der Disposition des Steuerpflichtigen unterliegende Umstände an (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2009, 5 K 4144/09, zitiert nach juris).

    Maßnahmen, die den Mietertrag bewusst mindern, führten auch bei der alten Fassung der Norm nicht zu einem höheren Erlass, sondern aufgrund des Vertretenmüssens zum Ausschluss des Erlassanspruchs (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2009, 5 K 4144/09, a. a. O.).

  • BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07

    Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2

    Auszug aus VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
    Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010, 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, a. a. O., m. w. N.; BFH, Vorlagebeschluss vom 7. Dezember 2010, IX R 70/07, zitiert nach juris, zur rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG bei im Voraus geleisteten Erbbauzinsen).
  • BFH, 18.04.2012 - II R 36/10

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen

    aa) Es handelt sich um einen Fall unechter Rückwirkung (ebenso Urteile des Verwaltungsgerichts --VG-- Düsseldorf vom 7. Oktober 2009  5 K 4144/09, ZKF 2010, 95, und des VG Halle (Saale) vom 13. April 2011  5 A 19/10, nicht veröffentlicht --n.v.--; Troll/Eisele, Grundsteuergesetz, Kommentar, 10. Aufl., § 33 Rz 1).

    bb) Die unechte Rückwirkung des § 33 Abs. 1 GrStG n.F. auf die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2008 ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar (Urteile des VG Düsseldorf in ZKF 2010, 95, und des VG Halle (Saale) vom 13. April 2011   5 A 19/10, n.v.; Troll/Eisele, a.a.O., § 33 Rz 1).

  • VG Aachen, 27.02.2012 - 4 K 1427/10

    Übliche Jahresrohmiete als normaler Rohertrag bei bebauten Grundstücken i.S.d. §

    vgl. VG Halle, Urteil vom 13. April 2011 - 5 A 19/10 -, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 5 K 4144/09 -, ZKF 2010, 95; FG Bremen, Urteil vom 9. Juni 2010 - 3 K 57/09 -, DStRE 2011, 291; Troll/Eisele, Grundsteuergesetz, 10. Auflage, § 33 Rnr. 1, S. 478 f.
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