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   VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21   

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VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21 (https://dejure.org/2021,7217)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31.03.2021 - 21 E 1276/21 (https://dejure.org/2021,7217)
VG Hamburg, Entscheidung vom 31. März 2021 - 21 E 1276/21 (https://dejure.org/2021,7217)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwimmbad darf an Mitglieder eines Haushalts vermietet werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 5 Bs 57/21

    Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Die erkennende Kammer hat keine Bedenken, dass der Verordnungsgeber im Rahmen von geeigneten Modellversuchen zur Erprobung alternativer Schutzmaßnahmen und -konzepte bereichsspezifisch ein erhöhtes Gefahrenniveau hinnehmen kann (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21 und 5 Bs 60/21, jeweils n.v.).

    Die Kammer vermag aber nicht zu erkennen, dass die erlaubte Öffnung der in § 14 HmbSARS-CoV EindämmungsVO genannten Dienstleistungen mit Körperkontakt, insbesondere für Tattoo-Studios und Sonnenstudios, auf einer bewussten Entscheidung des Verordnungsgebers beruht, einen abgegrenzten Bereich als Experimentierfeld für zukünftige Öffnungsstrategien auszuwählen, um angesichts der weiterhin bestehenden Ungewissheiten über die Wirksamkeit der Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf die sich ausbreitenden Virusvarianten Öffnungsperspektiven im Rahmen eines effektiven Infektionsschutzes entwickeln zu können (a.A. OVG Hamburg, Beschlüsse v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21 und 5 Bs 60/21, jeweils n.v.).

  • OVG Hamburg, 26.03.2021 - 5 Bs 60/21

    Trainingsangebot von Fitnessstudios im Freien bleibt untersagt

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Die erkennende Kammer hat keine Bedenken, dass der Verordnungsgeber im Rahmen von geeigneten Modellversuchen zur Erprobung alternativer Schutzmaßnahmen und -konzepte bereichsspezifisch ein erhöhtes Gefahrenniveau hinnehmen kann (vgl. OVG Hamburg, Beschlüsse v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21 und 5 Bs 60/21, jeweils n.v.).

    Die Kammer vermag aber nicht zu erkennen, dass die erlaubte Öffnung der in § 14 HmbSARS-CoV EindämmungsVO genannten Dienstleistungen mit Körperkontakt, insbesondere für Tattoo-Studios und Sonnenstudios, auf einer bewussten Entscheidung des Verordnungsgebers beruht, einen abgegrenzten Bereich als Experimentierfeld für zukünftige Öffnungsstrategien auszuwählen, um angesichts der weiterhin bestehenden Ungewissheiten über die Wirksamkeit der Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf die sich ausbreitenden Virusvarianten Öffnungsperspektiven im Rahmen eines effektiven Infektionsschutzes entwickeln zu können (a.A. OVG Hamburg, Beschlüsse v. 25.3.2021, 5 Bs 57/21 und 5 Bs 60/21, jeweils n.v.).

  • OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Auch dieser Umstand unterstreicht das Erfordernis hoher Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 18.11.2020, 5 Bs 209/20, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Erforderlich ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur dann, wenn ein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger fühlbar einschränkendes Mittel fehlt (BVerfG, Beschl. v. 14.3.1989, 1 BvR 1033/82, 1 BvR 174/84, juris, Rn. 80 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2016 - 4 B 504/16

    Geschäfte in Velbert dürfen an den freigegebenen verkaufsoffenen Sonntagen 2016

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Darüber hinaus sind erhöhte Maßstäbe auch deshalb anzulegen, da die Antragstellerin der Sache nach die Gültigkeit von Rechtsnormen vorübergehend zu suspendieren begehrt, wofür in einem - insoweit in Hamburg nicht eröffneten - Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ebenfalls eine besonders strenge Interessenabwägung vorzunehmen wäre (vgl. zum Maßstab: OVG Münster, Beschl. v. 10.6.2016, 4 B 504/16, juris, Rn. 24 ff.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Ebenso wie für die Eignung einer Maßnahme kommt dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung dem Verordnungsgeber für ihre Erforderlichkeit ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn aufgrund der dem Normgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass weniger grundrechtsbelastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2010, 1 BvR 1789/10, juris, Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, juris, Rn. 49 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Ebenso wie für die Eignung einer Maßnahme kommt dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung dem Verordnungsgeber für ihre Erforderlichkeit ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn aufgrund der dem Normgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass weniger grundrechtsbelastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2010, 1 BvR 1789/10, juris, Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016, 8 C 6.15, juris, Rn. 49 jeweils m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 20.05.2020 - 5 Bs 77/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Fitness- und Sportstudios in zweiter Instanz

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Der so verstandene Antrag ist zulässig, insbesondere gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft (vgl. zur Statthaftigkeit eines Antrags auf Verpflichtung der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen sanktionsfreien Duldung eines Verhaltens OVG Hamburg, Beschl. v. 20.5.2020, 5 Bs 77/20, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Eine Maßnahme ist geeignet, wenn der gewünschte Erfolg mit ihrer Hilfe gefördert werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.4.1995, 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94, juris, Rn. 52).
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvR 781/98

    Zu Sozialhilfeleistungen bei räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

    Auszug aus VG Hamburg, 31.03.2021 - 21 E 1276/21
    Nicht erforderlich ist dabei, dass der Zweck durch das Mittel vollständig erreicht wird; es genügt vielmehr, dass das Mittel die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das verfolgte Ziel zumindest teilweise eintritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.2.2001, 1 BvR 781/98, juris, Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 06.07.2018 - 3 Bs 97/18

    Eilantrag gegen die Untersagung der Abschiebung; Umstellung des Antrages nach

  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung von Sportstätten (Corona)

  • VG Hamburg, 17.03.2021 - 3 E 1096/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag auf Öffnung eines coronabedingt geschlossenen

  • VG Wiesbaden, 02.03.2021 - 7 L 185/21

    Stundenweises Untervermieten eines Badbetriebes an Einzelpersonen oder Angehörige

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