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   VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11   

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https://dejure.org/2014,35499
VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11 (https://dejure.org/2014,35499)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.07.2014 - 4 A 4403/11 (https://dejure.org/2014,35499)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - 4 A 4403/11 (https://dejure.org/2014,35499)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verantwortlichkeit für Absackungen am Entwässerungsgraben Schanze

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 20 B 151/11

    Gewässer; Gewässerunterhaltung; Verkehrssicherung

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Sie ist damit ihrem Umfang nach nicht als umfassende Verantwortung für einen in jeder Hinsicht gefahrlosen Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer ausgestaltet (vgl. OVG NRW, B.v. 9.6.2011 - 20 B 151/11 - ZfW 2012, 46).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Die Unterhaltungspflicht obliegt dem Pflichtigen jedoch als öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit und nicht als Erfüllung einer privaten Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht mit der Folge, dass ein klagebegründender Rechtsanspruch der Klägerin auf (ordnungsgemäße) Erfüllung dieser Pflicht nicht besteht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.12.73 - IV C 50.71, Juris).
  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 175/06

    Prozessführungsbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Beruht nämlich die geltend gemachte Beeinträchtigung nicht nur auf einer natürlichen Fortwirkung einer beeinträchtigenden Einwirkung, sondern auf einer Wiederholung gleichartiger Rechtsverletzungen, wird jeweils ein neuer - selbständiger - Unterlassungsanspruch ausgelöst (vgl. BGH, Urt. v. 26.01.07 - V ZR 175/06 -, Juris m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Dem widerspräche es, die zur Unterhaltungspflicht getroffenen Regelungen als Ausschluss der ordnungsrechtlichen Verantwortung des Eigentümers zu verstehen (so BVerwG, Urt. v. 29.10.82 - 4 C 4/80 -, Juris).
  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 7 UE 2907/94

    Zwar grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Erfüllung der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Ein derartiger Anspruch, der entweder unmittelbar aus Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1 GG) oder aus der analogen Anwendung des § 1004 BGB hergeleitet wird, kann dem Nachbarn eines Gewässers zustehen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Eigentum drohen oder bereits eingetreten sind (BVerwG, Urt. v. 14.12.73, a. a. O. ; BayVGH, Urt. v. 26.06.07 - 22 ZB 07.214; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.04.93 - 8 S 2834/92 - HessVGH, Urt. v. 26.02.97 - 7 UE 2907/94 -: jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 26.06.2007 - 22 ZB 07.214

    Anspruch auf Durchführung von Maßnahmen zum Schutz von Grundstücken vor

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Ein derartiger Anspruch, der entweder unmittelbar aus Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1 GG) oder aus der analogen Anwendung des § 1004 BGB hergeleitet wird, kann dem Nachbarn eines Gewässers zustehen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Eigentum drohen oder bereits eingetreten sind (BVerwG, Urt. v. 14.12.73, a. a. O. ; BayVGH, Urt. v. 26.06.07 - 22 ZB 07.214; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.04.93 - 8 S 2834/92 - HessVGH, Urt. v. 26.02.97 - 7 UE 2907/94 -: jeweils Juris).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03

    Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke;

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Zudem besteht zwischen den 2007 durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen und den von der Klägerin geltend gemachten Abrutschungen auf ihrem Grundstück nicht der zur Begründung eines Folgenbeseitigungsanspruchs erforderliche unmittelbare Kausalzusammenhang (zu diesem Erfordernis vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.07.05 - 13 LC 16/03 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 8 S 2834/92

    Verletzung einer wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht als Grundlage für einen

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Ein derartiger Anspruch, der entweder unmittelbar aus Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3, Art. 14 Abs. 1 GG) oder aus der analogen Anwendung des § 1004 BGB hergeleitet wird, kann dem Nachbarn eines Gewässers zustehen, wenn aufgrund der Verletzung wasserrechtlicher Unterhaltspflichten konkrete Eingriffe in das durch Art. 14 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte Eigentum drohen oder bereits eingetreten sind (BVerwG, Urt. v. 14.12.73, a. a. O. ; BayVGH, Urt. v. 26.06.07 - 22 ZB 07.214; VGH Bad.-Württ. Urt. v. 29.04.93 - 8 S 2834/92 - HessVGH, Urt. v. 26.02.97 - 7 UE 2907/94 -: jeweils Juris).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2014 - 5 O 204/13

    Beweislast für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen des

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2014 - 4 A 4403/11
    Dieses Verfahren (5 O 204/13) ist derzeit noch anhängig.
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