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   VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09   

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VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09 (https://dejure.org/2011,3731)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.05.2011 - 5 K 2976/09 (https://dejure.org/2011,3731)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 5 K 2976/09 (https://dejure.org/2011,3731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für ein Krematorium im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Krematorium ist in einem Gewerbegebiet grundsätzlich nicht gebietsverträglich; Ein Krematorium unterfällt als Bestattungseinrichtung nicht dem städtebaulichen Begriff einer Anlage für kulturelle Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; Die im Bestattungsrecht geregelten ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Krematorium in Gewerbegebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Krematorium im Gewerbegebiet

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Sinsheim: Kein Krematorium im Bebauungsplangebiet "Oberer Renngrund"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Krematorien in Gewerbegebieten: Grundsätzlich unzulässig! (IBR 2011, 1163)

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 1250
  • DÖV 2011, 861
  • BauR 2011, 1538
  • BauR 2011, 1538 DVBl 2011, 1250 (Leitsatz) DÖV 2011, 861 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Daraus folgt jedoch nicht, dass es in einem Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig ist (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet es sich nicht nur nach dem Wortlaut des § 8 BauNVO, sondern auch nach der Zweckbestimmung des Gewerbegebiets, welche Gewerbebetriebe in ihm bei typisierender Betrachtung zulässig sind (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Dem Leitbild, "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung (zu) gewährleisten" (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB), kann eine Planung nicht gerecht werden, die den Zweck der Baugebiete und die in ihnen zulässigen Nutzungen ausschließlich nach dem Störgrad oder der Störanfälligkeit von Nutzungen im Hinblick auf Immissionen bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Sie sind durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris) und weisen die durch die verschiedenen gewerblichen Betätigungen verursachten Arbeitsgeräusche, den herrschenden, regelmäßig erheblichen Straßenverkehr, Werbungen, möglicherweise Geruchsimmissionen etc. auf.

    Sie bieten das kontemplative Umfeld, in das eine pietätvolle Totenbestattung nach herkömmlicher Anschauung und Erwartungshaltung einzubetten ist (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Im Gegensatz zu Friedhöfen sind Gewerbegebiete nicht durch Stille und Beschaulichkeit, sondern durch werktägliche Geschäftigkeit geprägt (BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Da nach allem das Krematorium in dem Plangebiet der Beklagten nicht gebietsverträglich ist, kann offen bleiben, ob es sich es bei einem Krematorium um einen öffentlichen Betrieb nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO handelt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

    Eine Anlage wie ein Krematorium, bei dem nicht nur im Einzelfall, sondern in den weit überwiegenden Fällen eine Gebietsverträglichkeit zu verneinen sein dürfte, gehört damit nicht zu den kulturellen Anlagen im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (so im Ergebnis auch VG Osnabrück, Urt. v. 23.04.2010 - 2 A 21/09 -, juris; vgl. zum bisher üblichen Standort von Krematorien auf Friedhofsflächen BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 7 A 1298/09

    Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris).

    (vgl. auch zu § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO - kulturelle Anlage - des OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris; vgl. auch VG Augsburg, Urt. v. 12.10.2006 - Au 5 K 03.2079 -, juris).

    Die in Baden-Württemberg nach § 31 BestattVO zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Bestattungsgesetzes eingehalten werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.06.2005 - 15 BV 04.576 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris).

    Dahingestellt bleiben kann, ob die Regelungen der Baunutzungsverordnung auf traditionelle Erscheinungsformen kultureller Anlagen wie etwa Stadtbüchereien, Theatern, Konzerthallen, Museen und Hochschulen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht beschränkt und für neue Erscheinungsformen baulicher Vorhaben offen sind, die vom Verordnungsgeber noch gar nicht in den Blick genommen werden konnten (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris).

    Denn ein Krematorium ist, obwohl es als Bestattungseinrichtung nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg Teil der Bestattungskultur ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.06.2005 -15 BV 04.576 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris) und seine Nutzung sich nicht in der technischen, gewerblich betriebenen Verbrennung Verstorbener erschöpft, sondern in einen kulturellen Kontext eingebettet ist und die Einäscherung als solche Teil der (Bestattungs-) Kultur ist (vgl. zum Krematorium mit Pietätsraum OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris), nach der Systematik der Baunutzungsverordnung auch bei einem solchen weiten Verständnis keine Anlage für kulturelle Zwecke i.S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.

  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Die Gebietsverträglichkeit ist damit eine für die in einem Baugebiet allgemein zulässigen und erst recht für die ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung, der eine typisierende Betrachtungsweise zugrunde liegt und die der Einzelfallprüfung auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 BauNVO vorgelagert ist (BVerwG, Urt. v. -18.11.2010 - 4 C 10/09 -, juris).

    Welche Vorhaben mit der allgemeinen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und insbesondere mit der Zweckbestimmung des Gewerbegebiets "XXX" verträglich sind, beurteilt sich nach den Anforderungen menschedes geplanten Vorhabens an dieses Gewerbegebiet, den Auswirkungen des Vorhabens auf dieses und der Erfüllung des spezifischen Gebietsbedarfs (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 -, juris).

    Abweichungen von minderem Gewicht, die die Planungskonzeption des Bebauungsplans unangetastet lassen, berühren die Grundzüge der Planung nicht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 -, juris m.w. N.).

    Dabei kann es auch auf - nach objektiven Kriterien zu beurteilende - Fragen der Zumutbarkeit ankommen (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 4 C 10/09 -, juris).

  • VGH Bayern, 30.06.2005 - 15 BV 04.576

    Krematorium im Gewerbegebiet regelmäßig unzulässig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Es steht Gewerbebetrieben aller Art und damit verschiedenartigsten betrieblichen Betätigungen offen, die vom kleinen Handwerksbetrieb über Handels- und Dienstleistungsunternehmen bis zu industriellen Großbetrieben reichen können (BayVGH, Urt. v. 30.06.2005 - 15 BV 04.576 -, juris).

    Die in Baden-Württemberg nach § 31 BestattVO zuständigen Behörden haben darüber zu wachen, dass die Vorschriften des Bestattungsgesetzes eingehalten werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.06.2005 - 15 BV 04.576 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris).

    Denn ein Krematorium ist, obwohl es als Bestattungseinrichtung nach dem Bestattungsgesetz Baden-Württemberg Teil der Bestattungskultur ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.06.2005 -15 BV 04.576 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris) und seine Nutzung sich nicht in der technischen, gewerblich betriebenen Verbrennung Verstorbener erschöpft, sondern in einen kulturellen Kontext eingebettet ist und die Einäscherung als solche Teil der (Bestattungs-) Kultur ist (vgl. zum Krematorium mit Pietätsraum OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/09 -, juris), nach der Systematik der Baunutzungsverordnung auch bei einem solchen weiten Verständnis keine Anlage für kulturelle Zwecke i.S. v. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 CN 7.03

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Es dient nach seinem Nutzungszweck einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Urt. v. 30.6.2004 - 4 CN 7/03 -, juris), denn es ermöglicht den Angehörigen des Verstorbenen, ihrer Bestattungspflicht für den Fall einer Feuerbestattung (§ 31 BestattG) nachzukommen.

    Die hoheitliche "Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit" (vgl. hierzu BVerwG vom 30.6.2004 a.a.O.), die wegen des besonderen Allgemeininteresses an einer geordneten Bestattung besteht, stellt den Gemeinwohlbezug her.

  • VG Osnabrück, 23.04.2010 - 2 A 21/09

    Andachtsraum; Anlage; Ausnahme; Baugebietsunverträglichkeit; Bauvoranfrage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Durch diese Vorgaben ist der technische Vorgang des Verbrennens von menschlichen Leichen in einem Krematorium daher bauplanungsrechtlich nicht z.B. mit einer Tierkörperbeseitigungsanlage oder einer Anlage zur Verwertung tierischer Abfälle i.S. v. § 2 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 7.12 des Anhanges zur 4. BImSchV auf die gleiche Stufe zu stellen (siehe auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., Vorbem. § 2 - 9, 12 - 14 Rn 13.1.; VG Osnabrück, Urt. v. 23.04.2010 - 2 A 21/09 -, juris).

    Eine Anlage wie ein Krematorium, bei dem nicht nur im Einzelfall, sondern in den weit überwiegenden Fällen eine Gebietsverträglichkeit zu verneinen sein dürfte, gehört damit nicht zu den kulturellen Anlagen im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (so im Ergebnis auch VG Osnabrück, Urt. v. 23.04.2010 - 2 A 21/09 -, juris; vgl. zum bisher üblichen Standort von Krematorien auf Friedhofsflächen BVerwG, Beschl. v. 20.12.2005 - 4 B 71/05 -, juris).

  • VGH Hessen, 17.10.2007 - 4 TG 1536/07

    Gebietswahrungsanspruch ohne Gebietsansässigkeit; Krematorium im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Denn der Verordnungsgeber hat in dieser Vorschrift aus übergeordneten ethischen Gründen geregelt, dass eine bereits begonnene Einäscherung zu Ende zu führen ist, auch wenn die kontinuierlich ermittelte Konzentration von Kohlenmonoxid oder die Anzeige für die Rauchgasdichte auf eine Störung des ordnungsgemäßen Betriebes hinweist (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 07.10.2007 - 4 TG 1536/07 -, juris).

    Der Vollständigkeit halber wird jedoch ausgeführt, dass auch Eigentümer eines nicht im Plangebiet, aber in unmittelbarer Nähe der genehmigten Anlage gelegenen (Wohn-) Grundstücks einen Anspruch darauf haben, dass sie keinen unzumutbaren oder erheblichen Belästigungen, Störungen oder Nachteilen im Sinne der - im Schutzniveau identischen - Vorschriften des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ausgesetzt werden (VGH Kassel, Beschl. v. 07.10.2007 -4 TG 1536/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Für einen notwendig Beigeladenen gilt grundsätzlich nichts Anderes, auch nicht im Baunachbarstreit (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/10 -, juris).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 4 B 29.09

    Klärungsbedürftigkeit der Berührung der "Grundzüge der Planung" in einem reinen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Für alle drei Fallgruppen des § 31 Abs. 2 BauGB gilt, dass eine Befreiung nicht schon erteilt werden kann, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Befreiungsgründe vorliegen, sondern dass zusätzlich die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen (BVerwG, Beschl. v. 24.09.2009 - 4 B 29/09 -, juris).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 04.05.2011 - 5 K 2976/09
    Die Beantwortung der Frage, ob Grundzüge der Planung berührt werden, setzt damit einerseits die Feststellung voraus, was zum planerischen Grundkonzept gehört und andererseits die Feststellung, ob dieses planerische Grundkonzept gerade durch die in Frage stehende Befreiung berührt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2000, NVwZ-RR 2000, 759, Beschl. v. 19.05.2004 - 4 B 35/04 -, juris).
  • VG Ansbach, 16.12.2010 - AN 9 K 10.01394

    Nachbarklage; Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes (Zahl der

  • VG Augsburg, 12.10.2006 - Au 5 K 03.2079
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • VG Braunschweig, 09.10.2002 - 2 A 317/01

    Allgemeines Wohngebiet; Drittschutz; Handwerksbetrieb; Nachbarwiderspruch;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2018 - 5 S 854/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung; Abgrenzung zur Abhilfeentscheidung im

    Verstößt die Baugenehmigung gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke dienen, verletzt die Abhilfeentscheidung die subjektiv-öffentlichen Rechten des Bauherrn und ist auf dessen Anfechtungsklage aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.4.1996 - 4 C 6.95 - BVerwGE 101, 64, juris Rn. 15 und 24 und vom 1.7.1999 - 4 C 23.97 - NVwZ 2000, 195, juris Rn. 20; deutlicher: VG Freiburg, Urteil vom 25.7.2012 - 4 K 2241/11 - juris Rn. 29; VG Karlsruhe, Urteil vom 4.5.2011 - 5 K 2976/09 - juris Rn. 28).
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Wendet sich der Inhaber einer Baugenehmigung gegen deren teilweise oder vollständige Aufhebung im Wege eines Abhilfebescheids gemäß § 72 VwGO, ist Klagegegenstand die Baugenehmigung nur insoweit, als zu Lasten des Nachbarn, der das Widerspruchsverfahren angestrengt hat, nachbarschützende Vorschriften des öffentlichen Baurechts verletzt werden (VG Braunschweig, Urteil vom 08.10.2002 - 2 A 317/01 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.05.2011 - 5 K 2976/09 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 26.06.2007 - 9 K 1008/05 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 14.02.2012 - 5 K 3000/11

    Baurecht: Bindung der Abwägung durch Vorentscheidungen; Genehmigung eines

    Die dagegen gerichtete Anfechtungsklage der Beigeladenen wurde durch seit 01.07.2011 rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 (5 K 2976/09) abgewiesen.

    Die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe 1 K 1111/09 und 5 K 2976/09 waren Gegenstand des Verfahrens.

    Nach dem - den Beteiligten bekannten - rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 - 5 K 2976/09 - würde das Bauvorhaben gegen den drittschützenden Gebietswahrungsanspruch des Antragstellers unabhängig vom Vorliegen konkreter unzumutbarer Beeinträchtigungen verstoßen.

    Die Kammer bezweifelt, ob die - aktive - Rücksichtnahmepflicht des Antragstellers als Gewerbe treibendem Nachbarn in Anbetracht der Störanfälligkeit des Vorhabens (zu den städtebaulich relevanten bestattungsrechtlichen Anforderungen, wodurch sein Betrieb in seiner typischen Nutzung eingeschränkt würde: VG Karlsruhe, Urt. vom 4.5.2011 - 5 K 2976/09 -, juris) schon deshalb entfällt, weil das Krematorium nunmehr in einem Sondergebiet liegt.

  • VG Düsseldorf, 22.11.2017 - 28 K 13645/16
    Siehe auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl., Vorbem. § 2 - 9, 12 - 14 Rn 13.1.; zu den insoweit vergleichbaren Bestattungsgesetzen anderer Bundesländer: VG Osnabrück, Urteil vom 23. April 2010 - 2 A 21/09 - VG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 K 2976/09 -, jeweils juris.

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 K 2976/09 -, juris, Rn. 40 f.

    Unabhängig von der Frage, ob das Krematorium eine Anlage für kulturelle Zwecke im Sinne des § 9 Abs. 3 Nr. 2, 2. Alt. BauNVO darstellt, bejahend: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 C 14/10 - zu einem Krematorium mit Abschiedsraum; verneinend: VG Karlsruhe, Urteil vom 4. Mai 2011 - 5 K 2976/09 - zu einem Krematorium ohne Abschiedsraum, jeweils juris, scheitert jedenfalls die Zulässigkeit einer Ausnahme an der Gebietsverträglichkeit des Krematoriums.

  • VG Karlsruhe, 24.01.2024 - 2 K 1079/23

    Baugenehmigung für einen Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs im

    Dies zeigt sich bereits an dem Umstand, dass es sich bei Krematorien bzw. den Räumlichkeiten von Bestattungsinstituten mit Verkehr von Trauergästen um besondere "Anlagen für kulturelle Zwecke" im Sinne der Nutzungsarten nach den §§ 2 ff. BauNVO handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.02.2012 - 4 C 14.10 -, BVerwGE 142, 1 = juris Rn. 7 ff.; vorhergehend bereits OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 A 1298/10 -, BRS 76 Nr. 71 (2010) = juris Rn. 43 ff.; anders VG Karlsruhe, Urt. v. 04.05.2011 - 5 K 2976/09 -, GewArch 2011, 450 = juris Rn. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 3 S 491/12

    Umfang der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 VwGO - Zur Lösung

    Dann wäre die angefochtene Baugenehmigung nach den Festsetzungen des Bebauungsplans aus dem Jahr 2002 zu beurteilen und würde, wie im rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 04.05.2011 - 5 K 2976/09 - festgestellt, den Gebietsbewahrungsanspruch des Antragstellers verletzen.
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