Rechtsprechung
   VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,13378
VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04.KO (https://dejure.org/2005,13378)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.02.2005 - 7 K 2362/04.KO (https://dejure.org/2005,13378)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. Februar 2005 - 7 K 2362/04.KO (https://dejure.org/2005,13378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen die Baugenehmigung von Windkraftanlagen; Gefährdung von Nachbargrundstücken einer Windkraftanlage durch Eiswurf; Verletzung von Nachbarschaftsrechten durch Nichteinhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen; Bestehen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eiswurfgefahr bei Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eiswurfgefahr bei Windenergieanlagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Baugenehmigung für Windenergieanlage, wenn diese eine Weihnachtsbaumkultur gefährdet

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 8 B 11689/99
    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Es handelt sich jedoch bei ihnen um bauliche Anlagen, von denen Wirkungen wie von oberirdischen Gebäuden ausgehen, so dass gemäß § 8 Abs. 8 LBauO die Absätze 1 bis 7 der Vorschrift entsprechend gelten (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 A 10657/03.OVG - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 1997 - 7 A 629/95 -, NVwZ 1998, 978).

    Wegen der Dauerhaftigkeit der Rotorbewegungen kann das Ausschwenken aus der Senkrechten des Mastes auch nicht als unerheblich angesehen werden wie etwa die Drehbewegungen von beweglichen Bauteilen wie Garagentoren oder Fensterflügeln (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG - und Beschluss vom 22. Mai 2003 - 1 A 10657/03.OVG -).

    Aber auch die im Norden der Parzelle 11/3 beantragte Anlage lässt die Schutzwürdigkeit der Klägerin zu 2) nicht entfallen bzw. die Geltendmachung ihrer Rechtsposition als unzulässige Rechtsausübung erscheinen (siehe hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 1999 - 8 B 11689/99.OVG -).

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Die Klagebefugnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gegeben, wenn es nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise unmöglich ist, dass ein Kläger durch den angefochtenen Bescheid in seinen subjektiven öffentlichen Rechten verletzt ist (siehe Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1/88 -, NVwZ 1989, 1163).

    Abgesehen davon, dass der Pächter oder Mieter seine Rechtsposition gegenüber dem Eigentümer geltend machen kann, besteht für eine Ausweitung der auf den Vorschriften des Bauplanungsrechts beruhenden öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte auch kein Bedürfnis, weil obligatorisch Berechtigte Gefährdungen von Leben und Gesundheit gestützt auf ihr Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG mit einer Nachbarklage abwehren können (siehe zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 -, NJW 1989, 2766; Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1/88 -, NVwZ 1989, 1163; Schoch u. a., VwGO, Loseblattsammlung, § 42 Abs. 2 Rdnrn. 143 ff.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Das gilt auch im Bereich der Erteilung von Genehmigungen an Dritte, aufgrund deren Ausnutzung sich eine derartige Gefahr ergeben kann (siehe BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9/95 -, BVerwGE 101, 1; Jarrass/Pieroth, GG, 7. Auflage 2004, Rdnrn. 70 ff. mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main verweist in einem Beschluss vom 15. Februar 2002 (4 G 4722/01 [3], NVwZ-RR 2003, 178) in Bezug auf die Gefährdung von Wanderern durch Eiswurf auf eine Anhörung der Betreiber von Stromleitungen in der Nähe der Windkraftanlagen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Dem steht nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einbeziehung des Mietbesitzes in den Schutzbereich von Art. 14 GG entgegen (siehe Beschluss vom 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Abgesehen davon, dass der Pächter oder Mieter seine Rechtsposition gegenüber dem Eigentümer geltend machen kann, besteht für eine Ausweitung der auf den Vorschriften des Bauplanungsrechts beruhenden öffentlich-rechtlichen Abwehrrechte auch kein Bedürfnis, weil obligatorisch Berechtigte Gefährdungen von Leben und Gesundheit gestützt auf ihr Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG mit einer Nachbarklage abwehren können (siehe zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1989 - 4 B 33/89 -, NJW 1989, 2766; Urteil vom 11. Mai 1989 - 4 C 1/88 -, NVwZ 1989, 1163; Schoch u. a., VwGO, Loseblattsammlung, § 42 Abs. 2 Rdnrn. 143 ff.).
  • OVG Hamburg, 27.01.1983 - Bf II 50/81

    Verwaltungsprozeßrecht: Klagebefugnis des Nachbarn gegen die Erteilung einer

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Die Beeinträchtigungen, vor denen zu schützen ist, müssen den Bereich dessen, was als sozialadäquat hinzunehmen ist, überschreiten (siehe hierzu: OVG Hamburg, Urteil vom 27. Januar 1983 - Bf II 50/81 -, NVwZ 1984, 48).
  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 18.80

    Hauptverfahren - Beweisantrag - Unzumutbarkeit der Immissionen - Eidesstattliche

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Nur soweit es um die Beurteilung von Immissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geht, können solche Immissionen, die das hiernach zulässige Maß nicht überschreiten, weder unter dem Gesichtspunkt schädlicher Umwelteinwirkungen noch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - 4 C 59/79 -, NVwZ 1983, 609; Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 18/80 -, NJW 1984, 250; Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62).
  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Allerdings gebietet die verfassungsrechtliche Schutzpflicht nicht, alle nur denkbaren Schutzmaßnahmen zu treffen und auch gegenüber rein hypothetischen Gesundheitsgefährdungen vorzusorgen (siehe BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 1 BvR 1676/01 -, NJW 2002, 1638).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04
    Nur soweit es um die Beurteilung von Immissionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geht, können solche Immissionen, die das hiernach zulässige Maß nicht überschreiten, weder unter dem Gesichtspunkt schädlicher Umwelteinwirkungen noch unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebotes zur Unzulässigkeit des Vorhabens führen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1983 - 4 C 59/79 -, NVwZ 1983, 609; Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 18/80 -, NJW 1984, 250; Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 1 A 12331/95

    Aufsichtsklage der Bezirksregierung; Widerspruchsbescheid; Bauaufsichtsbehörde;

  • VG Freiburg, 18.06.2004 - 1 K 654/04

    Windkraftanlage, Außenbereich, Nachbarschutz, Streitwert

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.1999 - 8 A 10951/99

    Abweichung von nachbarschützenden Vorschriften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2000 - 3 M 128/99

    Abstandfläche, Windkraft, Schmalseite, Sondergebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

  • VGH Bayern, 23.06.2017 - 15 ZB 16.920

    Unzulässigkeit einer Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben zum

    Geht man demgegenüber mit einem Teil der Rechtsprechung davon aus, dass jenseits einschlägiger einfachgesetzlicher Schutznormen auch für Nichteigentümer eine Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zur Begründung der Klagebefugnis im Falle einer auf Aufhebung einer Baugenehmigung gerichteten Anfechtungsklage offen bleibt (VGH BW, B.v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 - NVwZ-RR 1995, 561 = juris Rn. 3; SächsOVG v. 19.8.2009 - 1 B 247/09 - juris Rn. 4; VG Koblenz, U.v. 14.2.2005 - 7 K 2362/04.KO = juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.5.1989 - 4 C 1.88 - BVerwGE 82, 61 = juris Rn. 20; B.v. 11.7.1989 - 4 B 33.89 - NJW 1989, 2766 = juris Rn. 4 a.E.), wäre wohl auch der Kläger unabhängig von seiner Ehefrau und unabhängig von der Gütergemeinschaft als allein klageberechtigt anzusehen, sofern er nach Maßgabe der Möglichkeitstheorie (BVerwG, B.v. 21.1.1993 - 4 B 206.92 - NVwZ 1993, 884 = juris Rn. 6 f.) geltend macht, aufgrund der Erteilung der Baugenehmigung an die Beigeladene in seinem Grundrecht auf Leben oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt zu sein.
  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

    Geht man demgegenüber mit einem Teil der Rechtsprechung und Literatur weiterhin davon aus, dass jenseits einschlägiger einfachgesetzlicher Schutznormen auch für Nichteigentümer eine Berufung auf Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zur Begründung der Klagebefugnis im Falle einer auf Aufhebung einer Baugenehmigung gerichteten Anfechtungsklage offen bleibt (vgl. VGH BW, B.v. 9.2.1995 - 3 S 3407/94 - NVwZ-RR 1995, 561 = juris Rn. 3; SächsOVG, B.v. 19.8.2009 - 1 B 247/09 - juris Rn. 4; VG Koblenz, U.v. 14.2.2005 - 7 K 2362/04.KO = juris Rn. 18; so grundsätzlich auch noch BayVGH, B.v. 11.4.1995 - 2 CS 94.3932 - BeckRS 1995, 13845), bleibt eine Berufung auch eines benachbarten Bewohners, der nicht die Voraussetzungen des bauplanungsrechtlichen Nachbarbegriffs erfüllt, auf diesen grundrechtlichen Schutz zur Begründung einer Klage- / Antragsbefugnis zur Anfechtung einer Baugenehmigung in besonders gelagerten Ausnahmefällen zwar grundsätzlich denkbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht