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VG Mainz, 24.11.2010 - 3 K 703/10.MZ |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 122 Abs 1 S 1 AO 1977, § 122 Abs 2 S 2 AO 1977, § 34 Abs 2 S 1 AO 1977, § 44 AO 1977, § 77 Abs 2 AO 1977
Straßenausbaubeitrag - zur Haftung eines Beitragspflichtigen bei Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Persönliche Haftung eines Beitragspflichtigen für einen gesamten Veranlagungszeitraum bei Erwerb eines Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung innerhalb des Veranlagungszeitraums; Zeitpunkt des Beginns der Haftung für eine Beitragsforderung mit dem Grundstück; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VG Freiburg, 03.12.1996 - 4 K 1376/95
Auszug aus VG Mainz, 24.11.2010 - 3 K 703/10
Ebenso wie eine bürgerlichrechtliche Forderung bleibt die Ausbaubeitragsschuld vom Bestehen oder Erlöschen der öffentlichen Last unberührt (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 4 K 1376/95 -, NJW-RR 1997, 1507, 1509).
- VG Wiesbaden, 22.09.2016 - 6 K 564/14 Zum anderen ist die Rechtmäßigkeit des Heranziehungsbescheids nicht davon abhängig, ob tatsächlich eine öffentliche Last - die einem Grundpfandrecht ähnelt (VG Mainz, Urteil vom 24.11.2010 - Az. 3 K 703/10.MZ - [...] Rn. 29; SächsOVG…, Urteil vom 26. Juni 2015 - 5 A 706/13 -, [...] Rn. 16) - auf dem Grundstück liegt.