Rechtsprechung
VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03.Me |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
BSHG § 2 Abs 1; BSHG § 11; BSHG § 76; SGB-I § 48
Sozialhilfe; Einkommen; Arbeitslosenhilfe; Abzweigung; Unterhaltstitel; Selbsthilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt; Auszahlung von Arbeitslosenhilfe; Bemessung eines Abzweigungsbeitrages zugunsten eines unterhaltsberechtigten Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Es würde gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruche auf Sozialhilfe verstoßen, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (BVerwGE 26, 217; 90, 160).Sie schließt den Sozialhilfeanspruch dagegen dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig und nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder die Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 26, 217; 90, 154; 94, 127).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Sie schließt den Sozialhilfeanspruch dagegen dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig und nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder die Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 26, 217; 90, 154; 94, 127). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Es würde gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruche auf Sozialhilfe verstoßen, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (BVerwGE 26, 217; 90, 160).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Sie schließt den Sozialhilfeanspruch dagegen dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig und nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder die Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 26, 217; 90, 154; 94, 127). - BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77
Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Auch Ansprüche und Rechte, die der gerichtlichen Durchsetzung bedürfen, kommen als bereite Mittel in Betracht, vorausgesetzt die gerichtliche Durchsetzung ermöglicht eine rechtzeitige Bedarfsdeckung (BVerwGE 55, 148). - OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (ThürOVG, Beschluss vom 10.5. 1996 - 2 EO 326/96 - ; Kopp, § 123 VwGO Rdnrn. 13, 14 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2002 - L 7 AL 283/02
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen einen Abzweigungsbescheid nach § 48 …
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Dieser Widerspruch hatte bereits aufschiebende Wirkung (LSG Niedersachsen-Bremen, B. v. 04.09.2002, L 7 AL 283/02 ER). - LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2001 - L 3 AL 60/00
Auszug aus VG Meiningen, 20.05.2003 - 8 E 310/03
Bei einer Abzweigung nach § 48 Abs. 1 SGB I zugunsten eines unterhaltberechtigten Kindes ist im Rahmen der Angemessenheitsprüfung auch dann der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen, wenn bei der Bemessung des Abzweigungsbetrages ein Unterhaltstitel zugrunde gelegt wurde, (SG Kassel, U. v. 20.01.2000, Az.: S 11/AL 506/98 zitiert nach Juris, OVG Schleswig, U. v. 23.02.2001, L 3 AL 60/00).