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   VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15/Wstr.   

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https://dejure.org/2015,35187
VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15/Wstr. (https://dejure.org/2015,35187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.11.2015 - 3 K 115/15/Wstr. (https://dejure.org/2015,35187)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. November 2015 - 3 K 115/15/Wstr. (https://dejure.org/2015,35187)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    D ie "nähere Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB reicht so weit, wie sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, aber auch so weit, wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564).

    Die Grenzen des Einwirkungsbereichs lassen sich dabei nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist ( BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Vielmehr ist die Bebauung auch in der weiteren Umgebung des (Bau)Grundstücks insoweit zu berücksichtigen, als auch sie noch prägend auf dasselbe einwirkt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Im Übrigen verweist § 34 Abs. 2 BauGB, der auch nur für die Art der Nutzung eine Sonderregelung enthält, in seinem letzten Satzteil auf § 31 Abs. 2 BauGB, so dass es in seinem Anwendungsbereich einer Heranziehung des § 34 Abs. 3a BauGB gar nicht bedarf (vgl. Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, BVerwGE 84, 322 und juris).
  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen des Klägers keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Sachaufklärung bietet (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11/11 -, juris, Rn. 28).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG RP, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, m. w. N., juris).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Diese kann so beschaffen sein, dass die Grenze dort zu ziehen ist, wo zwei jeweils einheitlich geprägte Bebauungskomplexe mit voneinander verschiedenen Bau- und Nutzungsstrukturen aneinanderstoßen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74.03 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Der Finanzmakler im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Auch nach § 13 BauNVO sind in Baugebieten nach §§ 2 bis 4 BauNVO für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben, nur - einzelne - Räume, nicht aber ganze Gebäude zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245/95 -, NVwZ 1996, 787).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    § 13 BauNVO schützt damit vor der städtebaulich unerwünschten Verdrängung der primären Wohnnutzung in Baugebieten nach §§ 2 bis 4 BauNVO und stellt insoweit auf eine abstrakte Betrachtungsweise ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 34.81 -, juris).
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Bereits aus diesem Grund ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf das Vorhaben der Klägerin, dessen Zulässigkeit wegen seiner Art hier im Streit steht, nicht anwendbar (NdsOVG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2012 - 10 N 34.10 -, juris, Rn. 18; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 245/15.NW -, juris, Rn. 63, und Urteil vom 24. Februar 2005 - 4 K 2743/04.NW -, juris, Rn 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15
    Bereits aus diesem Grund ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf das Vorhaben der Klägerin, dessen Zulässigkeit wegen seiner Art hier im Streit steht, nicht anwendbar (NdsOVG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2012 - 10 N 34.10 -, juris, Rn. 18; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 245/15.NW -, juris, Rn. 63, und Urteil vom 24. Februar 2005 - 4 K 2743/04.NW -, juris, Rn 17).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 1 LA 109/08

    Zurechnung eines Bauplatzes zum Innenbereich oder "Außenbereich im Innenbereich"

  • VGH Hessen, 10.10.2001 - 3 TG 2595/01

    Verzicht auf nachbarliches Abwehrrecht; Gebietserhaltungsanspruch

  • VG Neustadt, 24.02.2005 - 4 K 2743/04

    Keine analoge Anwendung des § 34 Abs 3a S 1 BBauG bei Umwandlung in ein

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