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   VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04.NW   

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VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04.NW (https://dejure.org/2005,11617)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.05.2005 - 6 K 1761/04.NW (https://dejure.org/2005,11617)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 6 K 1761/04.NW (https://dejure.org/2005,11617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Beamten auf Zahlung des Familienzuschlages der Stufe 1 für Verheiratete bei bestehender eingetragener Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG); Gleichstellung von Beamten in einer Lebenspartnerschaft mit verheirateten Beamten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Familienzuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2004 - 4 S 1243/03

    Kein Anspruch eines Beamten auf Familienzuschlag Stufe 1 bei eingetragener

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Eine erweiternde Auslegung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG auf den neuen Personenstand der Lebenspartnerschaft ist nicht möglich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, IÖD 2005, 38 ff. = VBlBW 2005, 87 ff. mit Hinweis auf Schwegmann/Summer, BBesG, § 2 Rdnr. 7).

    Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes, in deren Verlauf die besoldungsrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe zunächst zwar angestrebt, vom Bundesrat aber ausdrücklich abgelehnt wurde (vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O.; VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 K 631/04.KO - VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004 - 6 K 734/03 -).

    Im Übrigen hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht, wie ausgeführt, eine Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe gerade abgelehnt (vgl. erneut VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O.).

    Für die unterschiedliche Behandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe kann der Besoldungsgesetzgeber sich ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf die bestehenden Unterschiede zwischen diesen Rechtsinstituten und vor allem auf den höheren verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe aus Artikel 6 Abs. 1 GG gegenüber einer Lebenspartnerschaft stützen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O. m. w. N.; VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004, a.a.O. und ausführlich VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.).

    Dies bedeutet, dass für die an den Familienstand anknüpfenden Leistungen nach wie vor unabhängig von der Richtlinie das nationale Recht weiter gelten soll (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts an ihrer inhaltlichen Aussage, dass es auch im Europarecht an einer übergreifenden, allgemeinen und zwingenden Gleichstellung der Ehe mit den in den Mitgliedsstaaten vorgesehenen anderen Formen eingetragener Lebenspartnerschaften fehlt (vgl. erneut VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 14.09.2004 - 6 K 631/04

    Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des Lebenspartnerschaftsgesetzes, in deren Verlauf die besoldungsrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe zunächst zwar angestrebt, vom Bundesrat aber ausdrücklich abgelehnt wurde (vgl. im Einzelnen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O.; VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 K 631/04.KO - VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004 - 6 K 734/03 -).

    Für die unterschiedliche Behandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe kann der Besoldungsgesetzgeber sich ohne Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz auf die bestehenden Unterschiede zwischen diesen Rechtsinstituten und vor allem auf den höheren verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe aus Artikel 6 Abs. 1 GG gegenüber einer Lebenspartnerschaft stützen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Oktober 2004, a. a. O. m. w. N.; VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004, a.a.O. und ausführlich VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.).

    Dass §§ 39, 40 BBesG nationale Regelungen sind, die für den Familienzuschlag als Leistung des öffentlichen Dienstherrn an den Familienstand der Beamten anknüpfen, unterliegt nach Auffassung des Gerichts keinen Zweifeln (ebenso VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Dezember 2004, a. a. O.; VG Bremen, Urteil vom 30. März 2004, a.a.O.).

    Sie gilt damit für die Auslegung des gesamten Regelungsbereiches der Richtlinie, ohne dass die Ausnahmebestimmung zu jeder einzelnen vom Familienstand abhängigen Leistung in der Richtlinie selbst angeordnet werden muss (vgl. im Einzelnen VG Koblenz, Urteil vom 14. September 2004, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 27.08.2004 - 11 A 103/04

    Nichtgewährung eines Familienzuschlags i.R.e. Lebenspartnerschaft als

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Er bezieht sich erneut auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 -.

    Aus der vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - herangezogenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Januar 2004 - Rs C-117/01 - ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Unter Berufung auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. November 2001 und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zum Lebenspartnerschaftsgesetz beantragte der Kläger am 9. September 2002 und am 8. Juli 2003 die Gleichstellung in beamtenrechtlicher Hinsicht mit einem verheirateten Beamten.

    Diese ist gegenüber der Ehe ein Rechtsinstitut sui generis und begründet einen anderen Personenstand (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -, NJW 2002, 2543 ff.; BVerwG, Beschluss vom 4. März 2004 - 1 WB 32/03 -, NVwZ 2004, 626 ff.).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Er bezieht sich erneut auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates der Europäischen Union und verweist auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 -.

    Im Besoldungsrecht liegt im Hinblick auf die Lebenspartnerschaft insbesondere keine planwidrige, unbewusste Gesetzeslücke vor, wie sie das Bundesarbeitsgericht in dem vom Kläger zitierten Urteil vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - für das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst angenommen hat.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Aus der vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 27. August 2004 - 11 A 103/04 - herangezogenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Januar 2004 - Rs C-117/01 - ergibt sich nichts anderes.
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 2. Dezember 2003 ist die Richtlinie zwar grundsätzlich in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht und geht damit auch dem nationalen Recht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003, FamRZ 2004, 524 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 19. November 1991 - Rs C-6/90 und 9/90 - NJW 1992, 165 -).
  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1476/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung des kinderbezogenen

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 2. Dezember 2003 ist die Richtlinie zwar grundsätzlich in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht und geht damit auch dem nationalen Recht vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003, FamRZ 2004, 524 m.w.N.; EuGH, Urteil vom 19. November 1991 - Rs C-6/90 und 9/90 - NJW 1992, 165 -).
  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Die unterschiedliche Behandlung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber Eheleuten im Hinblick auf Leistungen, die an den Familienstand der Ehe anknüpfen, wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits gebilligt (vgl. zur Ablehnung einer Haushaltszulage Urteil vom 31. Mai 2001 - Rs C-122/99 P, C-125/99 P, NVwZ 2001, 1259).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.05.2005 - 6 K 1761/04
    Diese ist gegenüber der Ehe ein Rechtsinstitut sui generis und begründet einen anderen Personenstand (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -, NJW 2002, 2543 ff.; BVerwG, Beschluss vom 4. März 2004 - 1 WB 32/03 -, NVwZ 2004, 626 ff.).
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